Da wurde halt aus etwas - wie aus allem - ein Geschäftsmodell gemacht. Unser örtliches Gericht hatte jahrelang dagegengehalten (vermutlich, weil der Richter irgendwann keinen Bock mehr auf die dutzenden von "Vertragsstrafen-Klagen" auf seinem Tisch hatte), bis in den höheren Instanzen diese halterfreundliche Rechtsprechung aufgehoben wurde. Das Geschäftsmodell hat natürlich einen Vertrieb und so sieht man sich mittlerweile selbst bei den einsamsten Parkplätzen (bspw. auch Stellplätze vor nicht mehr in Betrieb befindlichen Dorfbahnhöfen) der AGBleritis mit Vertragsstrafen ausgesetzt. Evtl. kann ich das demnächst als Privatperson auch online für meine zuparkbaren Stellplätze buchen, dank moderner Technik würde das vermutlich auch gehen. Aber wo soll das am Ende hinführen?
Es sind auch immer die gleichen Widersprüche, gerade in mittleren bis größeren Städten, die eben noch keine echten Großstädte wie Berlin, München, Hamburg sind, die nicht über vergleichbaren ÖPNV verfügen, wie die genannten Großstädte. Man will die Politik der Autovergrämung durchführen, jammert dann aber gleichzeitig über das "Sterben der Innenstädte" ... Tja, man kommt eben zumeist das, was man bestellt hat.