So ergibt es sich, eng genommen, aber nicht aus dem BetrVG. Der Betriebsrat soll schon primär die Arbeitnehmerinteressen vertreten und - im Rahmen der abgestuften Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des BetrVG - "mitbestimmen". Arbeitgeber und Betriebsrat sollen zusammenarbeiten - so der hehre Anspruch des Gesetzgebers. Was richtig ist, ist der Umstand, dass ein guter Betriebsrat den uralten Grundsatz, dass man eine Kuh, die man melken will, nicht schlachtet bzw. die Hand, die einen füttert, nicht schlägt und er alle diese alten Grundsätze der Vernunft beachtet.
Nach meiner Erfahrung kann man das Thema Betriebsrat nur schlecht über einen Kamm scheren. Bei zigtausenden Gremien tickt jedes ein bisschen anders. Beim einen spielen Gewerkschaftszugehörigkeiten mit, beim anderen überhaupt nicht, mal ist es gemischt, mal nicht etc. Fakt ist, dass ein BR den Arbeitgeber Geld kostet (Freistellungen, Fortzahlungen, Ausstattung und, was nicht ohne ist, Fortbildungen). Geld, dass ein Betrieb erwirtschaftet und insofern bezahlen das mittelbar auch die Arbeitnehmer mit. Und im öffentlichen Dienst gibt es dann Personalräte, da ist manches nochmal ein bisschen anders.