Ist es schon länger wie 1 Monat her? dann vom Widerrufsrecht gebrauch machen. ansonsten Auszüge aus deren AGB: § 9. Mängelhaftung und Garantie (1) Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind an ATP über obig angeführte Kontaktdaten zu senden. (2) Keine Haftung für Sachmängel besteht im Fall von Schäden, die nach Übergabe der Sache durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels, d. h. durch schuldhaftes Verhalten des Kunden oder eines Dritten entstanden sind; gleiches gilt für sog. gewollten Verschleiß. (3) Die Mängelansprüche gegen ATP sind auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. a) Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. ATP bleibt jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. b) Gegenüber Unternehmern leistet ATP für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. c) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet. d) ATP trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sofern diese nicht unverhältnismäßig sind. Sofern im Rahmen der Nacherfüllung der Austausch eines Ersatzteiles durch eine Kfz.-Fachwerkstatt erforderlich ist, erkennt ATP die marktüblichen AW-Werte (Schwacke) als verhältnismäßig an, sofern die Aufwendungen für die Nacherfüllung nicht aus anderen Gründen unverhältnismäßig sind. e) Im Falle der Nachlieferung hat ATP gegen den Kunden einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Zeitraum, während dem der der Kunde die ursprünglich gelieferte Sache nutzen konnte. (4) Handelt es sich bei um Gebrauchtartikel (z.B. gebrauchte Ersatzteile), beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche ein Jahr ab deren Ablieferung, es sei denn, die Mängelansprüche sind gem. § 9 Abs. 5 dieser AGB ausgeschlossen. Eine damit verbundene Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit ATP nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann. (5) Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Vorstehender Ausschluss der Gewährleistung gilt indes nicht, soweit ATP nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann. (6) Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Interessant dürfte folgendes für dich sein: c) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet. Du hast nun noch die Möglichkeit folgendermaßen zu argumentieren: Der Mangel an der Sache besteht ja noch unabhängig davon ob du nun selber Teile gekauft hast oder nicht. Ob du nun anderweitig einen Satz Lenker gekauft hast spielt doch eigentlich keine Rolle