Zitat “….was kann man machen?“….
Nichts, weil an mündlichen Aussagen kann man nichts festmachen.
Die werden sich ausschließlich an die Richtlinien zum Ersatzteilverkauf festhalten.
Auch das Fernabsatzgesetz wird nicht hilfreich sein, weil das Objekt nicht “unbeschädigt“ , also “nur geprüft“ wurde. Nach der Lackierung ist das Objekt nicht mehr im Auslieferungszustand.