Ist ja auch logisch BW ist unterliegt auch nicht Bundesdeutschen Gesetzen Aber sei es drum, auch wenn DU das schon gemacht hast heisst es noch lange nicht das das erlaubt ist. Du hattest einfach glück ich bin auch schon so zum zulassen gefahren, deswegen ist es trotzdem nicht erlaubt. Fahren ohne Kennzeichen am Auto ist generell VERBOTEN ist so. Es könnte ja jeder sagen er fährt grad zur Zulassung. Fahr am besten mal auf die nächste Polizei Wache und lass dir das schriftlich von denen geben, dass fahren ohne Kennzeichen erlaubt ist... Auch wenns nur zum zulassen ist^^ § 23 Abs. 4 S.7 STVZO Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, ... dürfen ... 1. mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, 2. innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks 3. mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, 4. sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;