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StefM3

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Alle erstellten Inhalte von StefM3

  1. Es liegt in der Natur solcher Fälle, dass im Zeitalter von Rechtsschutzversicherungen jeder meint er wäre im Recht und ist nachher erstaunt, dass er Ärger, Kosten und Zahlungen am A.... hat, die er ungerecht findet und auch nicht nachvollziehen kann. @M. Linsen: Ich bin kein Rechtsverdreher, habe aber mal Abhandlungen über Internetauktionen gelesen. Einfach liegenlassen oder dumme Sprüche können sich sehr wohl als Irrtum herausstellen. Beide, Käufer und Verkäufer, haben Rechte und Pflichten. Wir kennen auch nicht den genauen Text der Auktion. Vielleicht sind da ja Einschränkungen drin. Wenn es z.B. wirklich so ist, dass der eine 2.0 ltr. Motor ein 4 Zyl., der andere ein 5 Zyl. ist, und ein Foto dabei war, kann auf den Käufer mit großer Wahrscheinlichkeit ein Mitverschulden zukommen. Er hätte zumindestens stutzig werden müssen. Die Tatsache, dass der Verkäufer den Motor mitgibt und sich auf eine spätere Teilüberweisung einläßt, zeigt, dass er auch wahrscheinlich nicht betrügen wollte. Er unterlag offensichtlich selber einem Irrtum. Im Falle eines Gerichtsverfahrens hat man mit Sicherheit keine 100%ige Siegeschancen. Sowas endet meistens mit einem Vergleich und schafft nur Ärger und Verfahrenskosten, die völlig unnötig sind. Darum halte ich es immer für besser, der Sache im Vorfeld vernünftig aus dem Weg zu gehen. Und dazu gehört auch, dass der Käufer dem Käufer mitteilt, was er auszusetzen hat und warum er nicht bezahlt. Macht er das nicht, geht es später darum, dass er nicht bezahlt hat und nicht darum, dass der Motor falsch war. Gruß Stefan, der aus der Erfahrung weiß, dass Gerichtsverfahren häufig Lottospiele sind.
  2. Erst einmal kann er sich nicht auf den Passus der Gewährleistung berufen, da es sich hier um nicht erfüllte zugesicherte Eigenschaften handelt. Aber von der Reihenfolge bist Du nun in der Schuld, da er seinen Teil des Geschäfts erfüllt hat. Ich würde ihm an Deiner Stelle einen Brief /Übergabe Einschreiben nach folgendem Muster schicken: ''Bei genauerer Untersuchung des Motors hat sich herausgestellt, dass er die zugesicherten Eigenschaften, 2,3 ltr. nicht hat. Diese nähere Untersuchung war vor Ort nicht möglich, da zu umfangreich. (Der Satz erklärt später ggf. einem Richter, warum Du den überhaupt mitgenommen hast). Daher zahlst Du den offenen Restbetrag nicht und bestehst auf Rücknahme. Er könne sich den Motor gegen Auszahlung des bereits geleisteten Betrages wieder holen. Auf Erstattung Deiner Auslagen verzichtest Du aus Kulanzgründen bis zum jetzigen Zeitpunkt (das macht auf jeden Fall einen ordentlichen Eindruck, wenn es wirklich zu einer Klage kommt). Gleichzeitig setzt Du ihm eine Frist (14 Tage), bis wann die Abholung zu geschehen hat. Wenn diese Abholung nicht bis zu diesem Datum erfolgt, geht der Motor in Dein Eigentum über und alle eventuellen noxh bestehenden gegenseitigen Ansprüche erlischen.'' Damit bringst Du ersteinmal ihn unter Zugzwang. Er wird sich dann wahrscheinlich nicht mehr melden oder das Ding abholen lassen. Im ersten Fall wartest Du noch zwei drei Wochen, ob noch was kommt und dann vertickst Du den Motor wieder und vergißt das ganze. Den Schriftverkehr auf jeden Fall sichern oder kopieren, damit Du Dich später notfalls gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen kannst. Das Problem grundsätzlich wird sein, dass Du den Motor ersteinmal mitgenommen hat. Daher ist nicht 100%ig sicher, dass Du einen Rechtstreit auch gewinnen würdest. Bei Begutachtung des Motors durch einen neutralen kann er ja behaupten, dass es ein andere Motor war, den Du mitgenommen hättest. Aber: Mich wundert gar nichts mehr, aber ich denke nicht, dass in dieser Preisordnung überhaupt was hinterher kommt, wenn Du ihm das so mitteilst. So ist das halt mit Auktionen, mal funktioniert es, mal nicht. Gruß Stefan
  3. Kommt das jemanden bekannt vor? Nicht unbedingt zur Nachahmung empfohlen! Dieter arbeitet in einer Entwicklungsfirma und hat morgens mal wieder verschlafen. Da er ein Termin mit einem wichtigen Kunden hat, der nicht gerne wartet, geht's ab ins Auto und auf zur Arbeit. Landstraße, Autobahn, Landstraße und ab durch den nächsten Ort, natürlich viel zu schnell. Kurz vor der Firma, wo Dieter arbeitet. Hinter dem Baum am Kirchplatz springt ein Polizist mit einer Radarpistole vor und hält ihn an. ''Meine Name ist Polizeihauptmeister XXX, Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere bitte.'' Dieter gibt ihm das Zeug. ''Können Sie bitte schnell machen, ich hab' gleich einen wichtigen Termin in der Firma. PHM: ''Wissen Sie. warum ich Sie angehalten habe?'' ''Sie werden es mir gleich sagen.'' PHM: ''Sie sind vierundzwanzig Kilometer zu schnell gefahren.'' ''Ok, erkenne ich an, aber bitte lassen Sie mich weiterfahren.'' Die Kirchturmuhr bimmelt acht. Dieter wird immer nervöser. PHM: ''Dann wollen wir doch mal sehen. Bitte öffnen Sie den Kofferraum'' - Dieter öffnet. PHM: ''Bitte öffnen Sie den Verbandskasten''.....So geht's weiter. Während der PHM das Warndreieck nachmisst, bimmelt die Kirchturmuhr die nächste 1/4 Stunde an. Dieter: ''Das war's dann, das Geschäft ist wohl geplatzt'' Er räumt seinen Kram zusammen und bezahlt den Kassenbon. Beim höflichen Verabschieden fragt ihn der Wachmann: ''Was machen Sie eigentlich beruflich?'' - D.: ''Ich mache A....löcher.'' Der PHM runzelt die Stirn. ''Wie, Sie machen A...löcher.'' ''Ja ich entwickel und entwerfe A...löcher.'' Der PHM ist verunsichert. ''Wie, wo, und was machen Sie dann damit'' Dieter läßt den Motor an, legt den Gang ein und erklärt im Losfahren - ''Na ich designe und entwerfe die. Und wenn mir eins besonders gut gelungen ist, kriegst 'ne Radarpistole in die Hand gedrückt und wird im Ort hinter'n Baum gestellt'' - .
  4. ..Ich weiß natürlich nicht, was Du für optisch i.O. hälst......Bei einer Belagstärke von 3mm, flackernder Verschleißanzeige und Deiner offensichtlichen Ratlosigkeit......Ohne Dir zu nahe zu treten, meinst Du nicht, es macht Sinn mal jemanden zu fragen, der etwas davon versteht? Der sich das dann direkt am Auto anschaut. Oder wie soll man das anders beurteilen?? Und ..... wenn BMW Laufzeiten vorgibt, ist das weder Richtwert noch Heiligtum. Bremse ist ein Verschleißteil. Es gibt Leute, die machen Beläge in 10 Runden auf der Nordschleife platt. Sorry, dass ich das so sehe.
  5. Ich dachte, da brauch' ich keinen mehr.
  6. Kein Sch..., aber das kann Dir heute wirklich schon passieren. Grundlage daür ist das verabschiedete Umweltschadengesetz. Die Politik ist so wie noch nie zuvor dabei, Gesetze und Verordnungen so zu stricken, dass Du 'bei richtiger Auslegung' immer der Dumme bist. Im Kern geht es darum, entstandene Umweltschäden auf den Verursacher abzuwälzen. Richtig, werden jetzt einige sagen, trotzdem falsch, da das die Behörden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bisher auch konnten. Früher konnte ich mich durch verantwortungsvolles Handeln und Einhaltung von gesetzl. Bestimmungen vor Regress schützen, in Zukunft nicht mehr. Heißt: Jeder, der atmet und furzt, schädigt die Umwelt. Da es keine genauen Definitionen gibt, wann ein Umweltschaden eigentlich genau eingetreten ist und es erst recht keine Wertermittling darüber gibt, ist die Konsequenz, dass Dich also jeder irgendwann mit noch so seltsamen Anschuldigungen 'plattmachen' kann, wenn er nur an den richtigen Richter kommt. Das gleiche wird Dir natürlich irgendwann als Autobesitzer, Hausbesitzer oder sonstwas so gehen. Ist ja heute im kleinen schon so. Wir zahlen Steuern, damit der Staat Dinge wie Polizei oder Feuerwehr vorhält, und wenn Dir an Deiner Karre der Motor platzt und die Feuerwehr in völlig überzogenem Großaufgebot ausrückt und säckeweise Bindemittel streut, darfst Du es dann auch noch bezahlen. Warum zahl' ich also Steuern? Zukünftig besteht also damit noch die Gefahr, dass Du nicht nur den Feuerwehreinsatz, sondern auch für den entstandenen Umweltschaden zahlen sollst. Denk' also schon mal darüber nach, wenn Dein ausgelaufenes Motoröl ins Trinkwasser geht, was Du dann zahlen darfst. Noch ein Vergleich: Im Straßenverkehr gibt es den Begriff der 'allgemeinen Gefährdenshaftung'. Er besagt, dass alleine die Tatsache, dass Du z.B. ein Auto fährst, Dich zu einem potentiellen Täter macht. Vor Jahren ist meine Frau auf einer geraden Landstraße unterwegs und wird überholt. Der dumme Fahrer ist abgelenkt, überfordert, biegt plötzlich ohne Grund als er auf Ihrer Höhe ist nach rechts ab, Ihr in die Seite. Und will von Ihrer Versicherung seinen Schaden bezahlt haben. Die lehnt ab, das ganze geht vor Gericht. Ende vom Lied: Klar ist, dass meine Frau keine Schuld hat und auch nicht falsch reagiert hat. Mit dem Hinweis auf die allgemeine Gefährdenshaftung muß Ihre Versicherung ein Drittel des 'Überholendenschadens' bezahlen. Sie wurde damit höhergestuft. Noch Fragen zu allgemeinen Klauseln in Gesetzen???? Recht ist Lotto, Spielregeln macht der Staat. Immer um uns vor uns selber zu schützen. Der Staat will schließlich Dein Bestes. Gruß Stefan Wer davon profitiert??? Natürlich nur die Umwelt. PS.: Du kannst ja eine Versicherung gegen Gefährdenshaftung abschließen oder Deine Privathaftpflicht erweitern.
  7. :applaus: Und noch ein Unterschied zwischen Laie und Profi............ ....der Laie fängt samstags morgens um 11.00 h an zu schrauben, stellt um 12.30 Uhr fest, dass er die Klammern, die er gerade beim Ausbau zerstört hat, nur bei BMW, aber um diese Zeit nicht mehr kriegt. Um 16.01 h fährt er dann zum dritten Mai zum Baumarkt, um dann festzustellen, dass dieser auch geschlossen hat. ''grrrgggghhh'' (Für die 'Laienschrauber, die regelmäßig fuschen,' gilt: Das ganze wäre nicht passiert, wenn er den Schlachter vor einer Woche zerlegt und nicht für 81,32 bei ebay vertickt hätte.) Der Profi kennt den Sinn einer Lagerhaltung und weiß halt, dass es bei einer Reparatur oder einem Umbau meistens nicht mit dem bei ebay ersteigerten Teil erledigt ist und deckt sich schon vorab vernünftig ein. (Was ihm fehlt steckt noch in dem Schlachtfahrzeug, was er vor einer Woche bei ebay für 81.32 gekauft hat.) Gruß Stefan
  8. Für alle, die nicht wissen, wie man ein Rad wechselt.
  9. Also doch Miniloch. Da kommst Du prima ran, Tankstutzen und Entlüftungsbehälter raus und Kofferraumverkleidungen ab, dürfte kein Problem sein. Mach nur unbedingt die Entlüftungsschläuche vom Tank dicht, sonst war's das mit dem iS. Für sowas sollte man kein Auto wegschmeissen. Gruß Stefan
  10. Und Farbe drauf, viel Hohlraum rein. Ist vielleicht nicht das richtige für eine Klassikerrestauration - dafür müßte das Seitenteil ab, um die originalen Schweißpunkte zu setzen, aber technisch völlig oK. Jetzt komm' mir bloß nich' an und hab' nur son Miniloch. Dann bin ich aber frustriert. Gruß Stefan Hoffe Dir weiterhelfen gekonnt zu haben.
  11. Wenn Du jetzt die neuen Teile einschweißt, kannst Du keine originalen Punkte mehr setzen, da man dort nur hinkommt, wenn die Außenhaut noch nicht dran ist. Man kann aber die beiden Radhäuser von unten zusammenschweißen, das ist mit Sicherheit nicht schlechter als original.
  12. In dem Fall mußte alles zerlegt werden und das äußere Radhaus rausgeschnitten werden. Achso, waren übrigens beide Seiten. Beim letzten Bild siehst Du, wie Du durch das nicht mehr vorhandene äußere Radhaus in den vorderen Teil mit der Gurtbefestigung gucken kannst. Macht also Sinn, da wieder eins reinzumachen.
  13. Ohne das vor Ort zu sehen leider nicht zu beurteilen, aber ich sage mal auch vernünftig gemacht Ja. Die Frage ist jetzt ersteinmal, was ist durch, das Innere oder äußere Radhaus. Hier mal ein Beispiel, wie es bei einem Freund aussah, ich bin gerade noch am zusammenbauen. Das Innenradhaus ist zweigeteilt, einmal der Teil zum Kofferraum - das innere, und ab der Pfalz das äußere Radhaus zum Seitenteil. In dem Fall war das äußere durch, und das innere konnte gestückelt werden. Das muß wahrscheinlich in der Kotflügelpfalz getrennt werden, die Pfalz, wo die beiden Radhäuser aneinanderstoßen mußt Du dann auftrennen und von innen abtrennen. Die Pfalz kannst Du bei eingebauten Seitenteil nicht mehr original verschweißen, aber es geht, wenn Du die beiden Radhäuser von innen verschweißt werden. Ist vielleicht nicht ganz einfach zu erklären, darum mal ein paar Bilder. Zuerst mal der erste Zustand. Das letzte Bild zeigt dabei ein Loch im inneren Radhaus, also zu Kofferraum, und das kann man je nach Umfang dann gut machen, wenn der Tankeinfüllstutzen raus ist.
  14. Hab' ich was nicht mitbekommen? Du berücksichtigst aber schon, dass der e30 4-Loch Befestigung hat, e36 oder 5er 5 Loch, oder? Gruß Stefan
  15. Nein, e46 sollst Du nicht kaufen. Du sollst e90 oder e92 oder wie immer die Karren heißen neu kaufen... Steht im Link unten letzter Absatz, wer in der Politik Druck macht und bestimmt wo's langgeht.
  16. Das hängt zuerst mal vom jetzigen Wert ab, sprich Zustand und Historie. Wenn das nicht was superseltenes ist, warum nicht. Wenn es gut gemacht ist und komplett, heißt auch Dinge wie Fahrgastraum, Kofferraum und Verdeckkasten kann es auch werterhöhend sein. Wenn's Dir gefällt würd' ichs machen.
  17. Die Stecker haben Widerhaken. Hast Du ein Schlachtfahrzeug stehen, dann könntest Du Dich da versorgen? Im Kasten ist einiges was in Frage kommt. @Stefan, warum mußtest Du feilen? An beiden Relais liegt an dem Relaisschalter 30 über die Zentrale Platine an. Die Relaisspule wird beim M3 gesteuert über + der jeweils beiden Schalter der Temperatursteuerung. Bei Deiner Schaltung, wo der Temperaturschalter 31 schaltet, brauchst Du nur ein Anschlußkabel für die Relaisspule mit 30 für die erste und 15 für die zweite Stufe legen.
  18. Besondere mit der Schrumpfniere Hmmm:klug: 1.) 1600 GT.......... Duckundwech Ja Neehh, jetz is klar.
  19. Georg, mit den 75T bist Du eventuell nicht weit weg. Letztes Jahr sind in England (leider habe ich keine Links dazu) zwei Stück für unter 100T EUR versteigert worden. Der billigere lag bei 83T EUR. Ich schätze, dass die Farbe da mitgespielt hat. Mausgrau. 1.) 507, 2.) M3 e30 Sportevolution..... und der dritte ein M1? Nein, nein, dann schon der dritte ein 3.0 ltr. CSL mit Flügelwerk in weiß mit Motorsportstreifen. M1 wäre der höchstens der vierte. Gruß Stefan
  20. Gute Frage. Für die Frontlippe habe ich mal 20 oder 25 EUR bezahlt, gesehen habe ich sie schon für 50,- EUR. Die Sitze sind sehr schwer zu beurteilen, weil Du jemanden finden musst, der genau die sucht, um sie dann neu zu machen. Ansonsten wegen dem schlechten Zustand des einen wohl nicht viel.
  21. Vielleicht sollte man erstmal prüfen, was genau es ist. Die Schürze ist wohl keine M-Tech1 Schürze. Mach mal ein Bild von der seitlichen Verblendung. Haben die Sitze die Verlängerung?
  22. Hallo Thomas, M3 ist klar, warum ohne 325i Gruß Stefan
  23. Sehen aus wie die originalen Recaros. Es kann sein, dass es die Sitze auch über den Zubehörhandel gegeben hat. Die BMW Sitze hatten meines Wissens keinen Recaro Schriftzug in der Lehnenfläche, dafür aber einen Schriftzug BMW Recaro an der seitlichen Abdeckung des Klappmechanismusses. Außerdem hatten sie eine ausziehbare Verlängerung der Schenkelauflage ähnlich den Standardsportsitzen, die Zubehörsitze meine ich nicht. Gruß Stefan
  24. Aber wenn man sich mal die Bremsanlage von nem 7er oder X 5 anguggt dann kann man sich schon vorstellen das einige Leute dir da nicht zustimmen werden, son Sprinter hat dann eben ne Minibremse weil ja schließlich "nuR" mit 90 DieselPS unterwegs ist ... Ich muss sagen das ich mich einfach unwohl fühle wenn a) son Ding von hinten angerauscht kommt und b) ich hinter so einem fahren muss, denn ich versuche immer auch das Auto VOR mienem Vordermann im Blick zu haben und dass geht bei den Dingern echt nicht ... Naja back to topic: Es geht um eine ALLGEMEINE Geschwindigkeitsbegrenzung, also für alle :) Und was SINNVOLL wär bracht man hier nicht zu diskutieren, das interessiert die da ob auch nicht GreeZ Pilly, der warscheinlich doch wieder die Grünen wählt Mit dem Unwohlsein, wenn ein wildgewordener, unter Druck stehender Kleinlasterfahrer ankommt stimme ich Dir zu, aber der Schlußsatz war ja wohl nicht Dein Ernst, oder ?
  25. :D :applaus:
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