Auf keinen Fall einen Gutachter der gegnerischen Versicherung. Selber einen beauftragen, und dann auf dessen Basis abrechnen, oder danach reparieren lassen, wenn Dein Auto ja noch so gut ist. Gegengutachten bei solchen Lappalien wird's wohl kaum geben, wenn Du einen Gutachter nimmst, der z.B. vom ADAC oder der Handwerkskammer empfohlen wird. Du brauchst auch nicht mit der Reparatur warten, bis sich die Versicherung entscheidet, ob sie bezahlen will oder nicht, dafür ist das Gutachten ja da. Ja 'ne is schon klar, knallen tut's immer wenn Dich einer trifft. Auto ist ja nun auch völlig im Ar...Eine Beule unterm Nummernschild, zwei kaputte Lampen und etwas Dreck auf der Stoßstange geben darüber eigentlich keinen richtigen Aufschluß. Heute berühren sich ja auch schon zwei Autos auf'm Parkplatz, und einer der Fahrer ist danach 100%ig ein halbes Jahr krankgeschrieben. Ohne Dir was unterstellen zu wollen, nur mal so zur Info...Wenn es sich um Unfälle mit Personenschäden handelt, was beim HWS Symdrom der Fall ist, ist das ein Fall für den Staatsanwalt. Im Falle einer Verurteilung ist der auffahrende eventuell vorbestraft, und dass sehr häufig deshalb, weil sich irgendeiner meint mit einem HWS eine goldene Nase verdienen zu müssen. Versicherungen neigen gerne dazu, solche Sachen mit viel Aufwand nachprüfen zu lassen, und das auch völlig zu recht. Wenn ein Schaden entstanden ist, soll er auch bezahlt werden, die Versicherung hat allerdings auch die Pflicht, unangemessene Ansprüche abzulehnen. Wie gesagt, dass ganze nicht als Unterstellung, sondern zum Nachdenken, was Dir bei der Abwicklung mehr Probleme machen wird. Man sollte andere immer so behandeln, wie ich selber behandelt werden möchte