Das ist so nicht ganz richtig: Denn Recht haben und Recht bekommen ist was Anderes! Ich habe mal ein E36 Coupe an einen türkischen Mitbürger verkauft. Leider noch angemeldet. Dieses ******och hat dann - entgegen der Vereinbarungen - den ganzen Abend ein Familienmitglied nach dem Anderen eingeladen zur Probefahrt und ist noch in der gleichen Nacht gegen eine Mauer gerast. Beide Airbags offen, Motor halb raus gerissen etc. Der Typ ruft mich am nächsten Tag an und erzählt mir davon. Und macht noch `nen Dicken, ich solle mir keinen Kopp machen, denn er würde sich um alles kümmern. Von wegen! Auto stand bei der Polizei, wurde sichergestellt. Mein Versicherungsheini meinte dann auch ganz vollmundig, ich solle mir keine Sorgen machen, denn mit der Veräußerung durch den Kaufvertrag geht die Versicherung pauschal an den Käufer! Alles nur bla bla... In Wirklichkeit bleibt der Verkäufer, bzw. der Halter oder auch Versicherungsnehmer genannt, der Versicherte. Meine Versicherung ist um 15% gestiegen und ich kann mir nur auf dem zivilen Klageweg mein Recht einklagen. Da dieses ******och von Käufer aber Hartz4 Empfänger ist, kann ich mir das Geld abschminken. Oder ich zahle der Versicherung knapp 3000 €. Das Ganze hat sich ein Jahr hingezogen. Ich bin jedes Mal auf 180, wenn daran denke. Und bezüglich Übermittlung: Das kann mitunter Wochen dauern, bis die Daten von einem zum anderen Straßenverkehrsamt kommen, bzw. zur Versicherung kommen. Ich hatte noch am gleichen Abend die grünen Karten ausgefüllt mit allem drum und dran mit Uhrzeit und Unterschrift des Käufers in den Briefkasten des Straßenverkehrsamts eingeschmissen. Hat nichts gebracht. Der Käufer fährt auf der Versicherung des Verkäufers. Erst, wenn er das Auto umgemeldet hat, bzw. den Versicherungsantrag unterschrieben hat, ist er der neue Versicherungsnehmer. Deswegen mein Rat an Alle: NIEMALS ein Auto angemeldet an einen Fremden verkaufen. Es gibt immer Ärger, auch wen es sich nur um "Nichtabmelden" handelt. Kaufvertrag per Fax an die Zulassung, da biste raus. Hast du das nicht hingeschickt, selbst schuld. Und nochmal, wenn man alles berücksichtigt, spricht absolut nichts dagegen, ein KFZ angemeldet dem Käufer zu übergeben. Genau wegen solcher durch eigene Dummheit verursachten Fehler machen sich die Verkäufer steif in der Beziehung. Danke dafür:rot: PS: Der Käufer fährt nur auf die Versicherung des Halters, wenn dieser es unterläßt, den Verkauf zu melden. Ansonsten geht ab Zeitpunkt der Übergabe das Risiko auf den Käufer über. Ist so, war immer so und wird auch so bleiben. Anders Steuerpflicht, die geht erst bei Ummeldung auf den Käufer über, bei Abmeldung endet sie einfach.