JAp, das ist FAKT! Mußte ich leidlich erfahren. Habt ihr einen Prüfer der ohne Karrosseriesteifigkeits, oder Bremsfestigkeitsgutachten auskommt.. fahrt hin, lassts euch eintragen und seit froh drüber. Und jaaa nicht an den großen Nagel hängen! Es ist dann zwar eingetragen, aber nicht nach den neuesten Bestimmungen. Somit währe das Gutachten hinfällig. Die Eintragung müßte im Falle des Falles nachgebessert werden, oder es wird ausgetragen. Alles andere ist Geschwafel, das stimmt.