So einem Quatsch hab ich lange nicht mehr gelesen eine Politesse ist überhaupt nicht berechtigt, ein unverschlossenes Fahrzeug abschlepen zu lassen, wenn es nicht rechtswidrig (Feuerwehr/Behindertenparkplatz/Verkehrsbehinderung) auf Dauer abgestellt ist! Ein unverschlossenes Fahrzeug muss sie der Polizei melden, welche anhand der Kennzeichen den Halter ausfindigt zu machen versucht. Ist der nicht auffindbar und/oder erreichbar, wird die Polizei das machen, was machbar ist. Nämlich das/die Fenster hoch, Lenkradsperre rein, Handbremse anziehen und Gang einlegen und dann absperren. Das geht alles ohne Zündschlüssel und ist kein großes Geheimnis. Da es sich um einen Ordnungswidrigkeit handelt, wird das Knöllchen auch nicht sehr teuer werden. Zumindest in Bayern ist das die Vorgehensweise und ein offenes Cabbi interessiert niemanden, wenn die Türen verschlossen sind! Egal ob die Fenster auf oder zu sind!!! Gruß Jochen