nun ja, auf dem Land ist vieles möglich, was in einer Stadt oder auch in einem reinen Wohngebiet nicht geht. Trotzdem würde ich mich nicht nur auf den Bürgermeister oder Gemeinderat verlassen; egal ob die Genehmigung nun schriftlich ist oder nur mündlich. Für die Stelle gibt es wahrscheinlich keinen Bebauungsplan. Und deshalb: Das Sagen hat hier das Landratsamt! Falls die Gemeinde das vom Landratsamt nicht haben absegnen lassen, kann es später zu Problemen führen. Zwischen Geldstrafe und Abriss ist alles möglich. Allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter. (Alte Wahrheit ) Gruß Jochen