Das würde nur bei ´ner mobilen Messung per Radar/Laser gelten, da dort nicht gewährleistet werden kann, das nicht in den Bereich hinein gemessen wurde in dem eine höhere Geschwindigkeit erlaubt war. Bei Lichtschranke oder Induktionsschleife können sie auch gleich hinter´m Schild stehen. das bezweifle ich aber stark! Es gibt genügend gerichtliche Entscheidungen, dass diese Art der Messung nicht gerechtfertigt ist. Um sich dagegen zur wehren, braucht man aber einen RA, einen Sachverständigen und vor allem den Nachweis, wo genau das Schild und eben dann das Messgerät gestanden hat. Eine Reaktions- und Bremszone wird normal jedem eingeräumt! Denn eigentlich darf ich ja bis zum Schild die sonst vorgegebene Höchstgeschwindigkeit fahren. Wäre sonst z.B. auf der BAB sehr einträglich, wenn gleich hinter dem Schild 120 schon die Messung wäre. Jeder mit ca. 220kmh hätte da schon keine Chance mehr! Gruß Jochen