Wenns doof kommt noch länger. Grundsätzlich gilt bei der Sache, dass sie kein Fahrverbot bekommt, sondern einen Führerscheinentzug. Ihren alten kriegt sie also definitiv nicht wieder sondern einen neu ausgestellten. Ob sie ihn gleich zurückbekommt hängt unter anderem vom Ausgang der Verhandlung ab - ich gehe mal davon aus, dass sie keine Probezeit mehr hat. Der Richter kann ggf. bestimmen dass er der Meinung ist, man müsse bei ihr die FS-Tauglichkeit noch mal durch eine MPU prüfen. Glaube ich aber nicht. Dann kommt es auf die Führerscheinstelle an, ob die der Meinung ist, man müsse das überprüfen. In München ist es beoispielsweise bei einer Alkoholfahrt so, dass die FS-Stelle auch unter 1,X Promille wo eine MPU eh dann zwingend vorgeschrieben ist, diese fordert. Aber: Das sind alles worst Cas Spekulationen. Wichtig ist erst mal, dass sie sich einen Anwalt nimmt weil sie selbst sicher alles falsch macht, was falsch zu machen ist. Aussagen werden nun mal protokoliert. Georg