Man nehme die Abbildung einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 eines E38 und die eines E30. (Google ist dein Freund)
Anhand der dort angegebenen Achslasten unter 7.1 und 7.2 sollte ein entsprechender Prüforganisationsangestellter ableiten können, dass die Felgen, deren Abmessungen ja eingegossen sind, auf einem auf 5-Loch umgebauten E30 gefahrfrei mit zum Abrollumfang des E30 passenden, freigängigen Reifen gefahren und eingetragen werden können.
Wenn man dann noch zusätzlich das jeweilige zulässige Leer- und Gesamtgewicht betrachtet und den Lastindex für den E30 mit seinen Reifen erfüllt ist die Welt ganz blümchenrosa.
Und wenn man ganz lieb ist bringt man evtl. noch Teilekatalogscreenshots zu den Felgen und deren Verwendung mit.
Arbeitsverweigerer bei der Prüforganisation werden Ausreden und benötigtes Zauberzubehör finden.