Mathes, du hast überhaupt nichts "wiederlegt" Georg sprach von 91er, also Autos die mehr als 1 Jahr! nach der LWR Pflicht zugelassen wurden, du präsentierst als "Gegenbeweis" ein Auto das am 2.1. !!! 1990 (also dem ersten Arbeitstag im betreffenden Jahr) zugelassen wurde. Sprich es wurde 1989 auf Kundenwunsch so gebaut und deshalb 90 mit Sondererlaubnis so ausgeliefert weil es nicht schneller ging. Das ist sicher nicht nur einmal vorgekommen, dürfe aber spätestens um Mitte Januar erledigt gewesen sein. Georgs Aussage (b.z.w. die "interne Anweisung" die von BMW an die Händler ging) betrifft "Lagerfahrzeuge"(selbst die dürfte es kaum betroffen haben, da die Regelung ja nicht über Nacht kam und ein Händler sich deshalb kein Auto ohne in den Laden stellte), nicht verspätet an Kunden ausgelieferte Fahrzeuge....und "nahezu" bedeutet nicht "nie". Ein Freund fuhr an seiner 750er mit (auf lustige Art und Weise erhaltene und gar nicht angestrebte) Ausnahmegenehmigung ein kleines 125er Nummerschild.... Da am Fahrzeug des TE keine Ausnahmegenehmigung in den Papieren steht, wird er auch keine gehabt haben und auch sicher keine bekommen. Das Teil wurde schlicht von einem "Schlaukopf" ausgebaut und "Spuren" (Stellzylinder, Leitungsreste, offene Durchführung in der Spritzwand) sind sicher"als Beweis" zu finden.