Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschuiedliche Paar Schuhe. Gefühltes Recht ist darüber auch eine Frage des Standpunktes....... Sicht des Auffahrenden: Nehmen wir an, wir sind derjenige der aufgefahren ist, weil der vor uns Fahrende eine plötzliche Vollbremsung macht, um die Kollision mit jemandem zu meiden, der ihn beim Rechtsüberholen geschnitten hat. Wenn ich das richtig sehe, sind sich einige in dieser Rolle klar bewusst, dass sie den Unfall verursacht haben, unabhängig davon, was der Anlass für die Vollbremsung war. Korrekt ? Oder gibt es da Zweifel ? Ich wette die gibt es: Sicht der Versicherung: Wir verwalten hier das Geld unserer versicherungsnehmer. Wir können keine Schäden begleichen, für die unser Versicherungsnehmer nicht die Schuld trägt. In der Schadenanzeige steht, dass der Geschädigte voll gebremst hat, weil ihn ein Dritter beim Überholen geschnitten hat. Unsere Anwälte werden das vor der Zahlung klären müssen, dass der Themenersteller nicht der Verursacher ist. Obwohl.... besser ist, wenn sie klären, dass er der Verursacher ist. Sicht des Geschädigten: Karre kaputt, weil jemand mich schneidet und zur Vollbremsung zwingt. Und mir dann so ein Vogel drauffährt. Und nun will seine Versicherung nicht zahlen, weil der Auffahrende ja der Polizei gesagt, dass wir vor ihm grundlos eine Vollbremsung gemacht haben. Jetzt kümmert sich mein Anwalt (ich bin Geschädigter, also für mich kostenlos) mal darum, den Schuldigen zu finden, damit ich meine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen kann. Fazit: Alle, die weiterhin der Meinung sind, dass man nun mal locker mit der Polizei sprechen kann, angesichts eines eventuell im Raum stehenden Vorwurfes der Unfallflucht und diverser Vergehen im OWi-Bereich aus Sicht des Themenerstellers, sollen gerne ohne Anwalt zur Polizei gehen und zugeben, dass sie selbst am Steuer saßen und nix mitbekommen haben. Quietschende Räder und den Zusammenstoß mit lautem Knall nicht gehört etc. So wird es nämlich die Gegenpartei darstellen. Wer hier rät, mal eben da locker ohne Anwalt hinzugehen, tut dem TE sicher keinen Gefallen. Unabhängig von der Rechtslage. Gefühltes Recht und gesprochenes Recht sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Woher ich das weiß, überlasse ich jetzt mal Eurer Phantasie.