Jetzt hab ich mal gegoogelt (ja Schande über mich zu spät aber dafür wissens dann auch alle:) Amtliche Kennzeichen müssen mit einer Stempelplakette versehen sein. Es gibt die Möglichkeit, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug fahren, ohne dass die Kennzeichen abgestempelt sind. Diese Fahrt muss jedoch in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dazu zählt z.B. die Fahrt zur Zulassungsstelle, um die Kennzeichen abstempeln zu lassen, die Fahrt zurück, nachdem die Stempel entfernt wurden (Abmeldung) und die Fahrt zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Brems- oder Abgassonderuntersuchung. Sie dürfen in diesen Fällen nur innerhalb des Zulassungsbezirkes, also in der Stadt Flensburg, und des angrenzenden Bezirkes, also im Kreis Schleswig-Flensburg, fahren. Außerdem muss das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle registriert sein. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn Ihr Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat. Für Fahrten mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis müssen Sie ein Kurzzeitkennzeichenbeantragen. Vor Fahrtbeginn sollten Sie unbedingt folgendes bedenken: Die Fahrt muss von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gedeckt sein. Halten Sie daher Rücksprache mit Ihrer Versicherung und führen Sie eine vollständig ausgefüllte Versicherungsdeckungskarte mit sich. Die Kennzeichen müssen, auch wenn ungestempelt, am Fahrzeug in der vorgeschriebenen Weise angebracht sein. Führen Sie alle Fahrzeugpapiere mit sich. Im Schadensersatzfall müssen Sie beweisen, dass die Fahrt im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie z.B. vorher einen Termin beim TÜV vereinbaren oder sich bei der Werkstatt ankündigen. Notwendige Unterlagen: -Versicherungsdeckungskarte -Fahrzeugbrief -ungestempeltes Kennzeichen http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/arrow_up.gif Rechtliche Grundlagen: §23 Abs. 4 Satz 7 StVZO Hört sich doch sehr amtlich an, oder? Quelle: http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=189