An und für sich sollte das der aaS wissen, was man dazu braucht, einen M30 Einzutragen. Voraussetzung dafür ist wegen das Abgaseinstufung eine Abgasanlage ähnlich dem Spender, auf jeden Fall mit einem Kat der für den M30 zugelassen ist (da bleibt eigentlich nur der Original-Kat, inwiefern Nachrüst-Kats akzeptiert werden, ist Sache des aaS) Die Anlage muss, zumindest wenn der E30 nicht umgeschlüsselt wird, eignetlich die Geräuschgrenzwerte des E30 einhalten. Inwiefern da nach oben korrigiert wird, Sache des aaS, empfehlen würde ich immer das Standgeräusch etwas nach oben korrigieren, aber das weiß er selber. Dann gibts eine Liste mit einer Gewichtseinteilung in Klassen. Da dürfen zwischen Spender und Empfänger maximal 2 Klassen Unterschied sein, sonst -> Abgasgutachten. Der 211PS M30 liegt noch im normalen Rahmen, was die Mehrleistung angeht, sollte kein Problem sein. Da das Cabrio die "große" Serienbremse hat, ist normalerweise auch die Bremse kein Problem. Es gibt dann noch ein Gutachten eines namhaften Tuners (nicht Alpina), der einen 2,7 Liter Umbau mit Serienbremse durchgeführt hat.