folgender sachverhalt: ich mit dem auf die firma zugelassenen lkw fahre bei erlaubten 30 ne geschwindigkeit nach abzug aller toleranzen von 37kmh. die behörde schreibt meinen chef (respektive die firma) an deswegen. chef gibt meine daten als fahrer heraus und die behörde schreibt mich an. über die höhe des bussgeldes brauchen wir nicht zu streiten, wird bezahlt. nun meine frage: werden meine daten irgendwo gespeichert oder ist das thema quasi durch mit der bezahlung des bussgeldes. wie sieht das aus mit den wiederholungstätern und dem daraufhin angedrohten fahrverbot. gilt das auch bei solchen "lapalien" oder droht das fahrverbot erst wenn beim ersten verstoss ne strafe (also über 35€ bussgeld) verhängt wird? weil zweimal wegen unter 10kmh geblitzt zu werden und dann 4 wochen fussgänger sein wäre doof. für mich und fürn chef auch.