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Irgendwas mit Daumem drücken der Jaqueline und Ihm🤣🤣🤣. Aber dann hört es auch auf! Kann man das nicht normal Schreiben? Aber was ist wiederum schon Normal in diesen Zeiten.

 

Marco


am vor 5 Stunden schrieb hbrabn:

Pls X-Finger‘z for Jaq & me !!! TIA H

bei pls fehlt das u

x ist 10

finger´z ist finger mit z

for ist für

jaq bedeutet jacqueline

me englisch für mich (De La Soul - Me Myself and I)

die drei ausrufezeichen

tia h weiß ich auch nicht

am vor 20 Stunden schrieb hbrabn:

Danke Gentlemen, gekürzt bisher um ~ 3.3k 

Häh?

Wurde der KVA um 3,3k€ gekürzt oder sind 3,3k Schaden übrig geblieben?
Werd doch mal etwas genauer und vor allem schließe ich mich den Vorschreibern an - mit so Checker-Texten findest Du keine Freunde. Wer das versteht hält Dein Auto für nen umweltverpestenden Schrotthaufen und kennt sich höchstens mit den neuesten WhatsApp Versionenn aufm Handy aus.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Sorry wieder mal Doppelpost wegen Seitenumbruch


Bearbeitet: von Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

am vor 18 Stunden schrieb Nr7Stürzt:

bei pls fehlt das u...

Nö, das e, das a und nochmal das e.

 

Zitat

Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience!

Meine Homepage: ** nullzwotii.de  **      

     *** Ein ///M sagt mehr als tausend Worte ...***

Suche: Blechteile malachit, gut erhalten, Großraum KÖLN

sigpic_04JUL2024_002.jpg

am vor 47 Minuten schrieb Nr7Stürzt:

pelase 8-/

Please :D

 

Zitat

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  • 1 Monat später...
am Am 27.11.2025 um 19:07 schrieb Nr7Stürzt:

bei pls fehlt das u

x ist 10

finger´z ist finger mit z

for ist für

jaq bedeutet jacqueline

me englisch für mich (De La Soul - Me Myself and I)

die drei ausrufezeichen

tia h weiß ich auch nicht

Sorry an ALLE Teilnehmer /innen des Beitrags hier !
 

Danke an @Nr7Stürzt und @NULLZWOtii für Eure Unterstützung und Eure treffenden ERklärungen dazu !
 

„Pls X-Finger‘z for Jaq & me !!! TIA“ 

 

Pls ~ Please / Bitte 

X-Finger‘z ~ Cross Fingers / kreuzt die Finger

for ~ for / für

Jaq ~  Jaqueline (längst dargestellter Name für das hier besprochene Automobil

BMW 318i Cabrio)

& ~ and / und

me ~ me / mich

!!! ~ !!!

TIA ~ Thanks in Advance / Danke im Voraus

 

hoffe damit ist‘s auch gut nu 😉

 

unser wägelchen ist nun repariert und wir müssen wohl „KLAGEN“ um letztendlich SCHADLOS diese leidige Angelegenheit zu beenden…

 

sorry, „schlaue saetze sagen, wenn man(n) aus der kirche kommt können viele“.

hilfe zur selbsthilfe, dafür bedanken wir uns als familie herzlich !

 

CU* in 2026 🤞🌞🖖

IMG_2287.jpeg

IMG_5475.jpeg

Das sieht doch garnicht schlecht aus! :daumen:

 

Und ja... Versicherungen können hart nerven. Habe selber einen Schaden an meinen e30. Ist ein Roller rein gefahren. Der Typ hatte keinen Führerschein und der Roller war frisiert. Die Versicherung hat mir 25% Teilschuld gegeben, weil rechts vor links. Ich stand übrigens rechts... wie die darauf kommen... keine Ahnung.

Geht wahrscheinlich auch zum Anwalt. Sollen die dann halt auch noch was verdienen...

Glückwunsch zur glattgebügelten Schackeline und viel Erfolg und Ausdauer beim Versicherungsk(r)ampf! :rauchen:

 

Zitat

Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience!

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Beim Haftpflichtfall zahlt doch sogar die gegenseitige Versicherung den (Verkehrs-)anwalt oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen,

Julius

 

_____________________________________________

 

meine Fotostory: Das Calypsorote Nudelsieb (und das Orientblaue Wunder)

 

Das neue Profilbild ist ungewohnt, mal sehen wie lang es bleiben darf.

am vor 14 Minuten schrieb der-wasguckstdu-dreier:

Beim Haftpflichtfall zahlt doch sogar die gegenseitige Versicherung den (Verkehrs-)anwalt oder nicht?

Aber auch nur entsprechend der regulierten Quote. Wenn Du also nur 75% des veranschlagten Schadens bekommst, bleibst Du auch entsprechend der Quote auf den RA Kosten sitzen, es sei denn, eine Rechtsschutzversicherung springt hier ein.

 

Zumindest Verkehrsrechtsschutz sollte m.M.n. jeder haben, da das das Gebiet ist, wo man am ehesten mal einen Rechtsstreit hat. Aktuell ist Arbeitsrecht auch recht gefragt, da ist die RSV, die das abdeckt, dann aber deutlich teurer, als bei einer reinen Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Bin kein Verkehrsrechtler, melde aber Zweifel an bei einer feststehenden quotalen Abrechnung, wo sicher ist, dass man auf einem Teil des Schadens selber sitzen bleibt.  Solche Themen sind sehr komplex und werden abgestuft geprüft und behandelt - und eine Vollkasko bezahlt man ja auch (bei der in der Regel keine Rechtsverfolgungskosten enthalten sind). Kann man sich also einmal Durchrechnen, wie man sich versichert. Die RSV läuft auf die Person (evtl. auch Familienmitglieder) und nicht zusätzlich konkret pro Auto (gut, es mag KfZ-Versicherungen geben, wo man, wie "Schutzbriefe" etc, Rechtsschutz auch mitversichern kann. Ich bin kein Versicherungskaufmann)-


Bearbeitet: von MartinE30

Sehr schön dass er wieder gerichtet ist:)   

Was wurde nun alles ersetzt/gerichtet/instandgesetzt?    Auf den ersten Blick sah das ja aus als ob die Kiste krumm wie ne Banane ist.....

Da die VK sich nach Schadenfällen erhöht ist dieser Tipp ein schlechter und die RS in dem Fall das Mittel der Wahl.
Alternativ verhindert man die Rückstufung durch Schadensrückkauf, wäre aber in dem Fall eine völlig sinnlose Nummer.
Weshalb aber eine Differenz übrig bleiben sollte scheint mir unklar.
Es sei denn, der Advokat hatte Abrechnung auf Honorarbasis vereinbart.
Zur Aufteilung kommt es doch nur bei Teilschuld, gehe ich gegen ein gekürztes GA vor sollte der für das RVG maßgebliche Betrag feststehen.
Komme ich mit meiner Forderung nicht durch, übernimmt die RS.
Wenn ich im Fall eines unverschuldeten Unfalls irgendwas selber zahlen muss stimmt irgendwas nicht.

am vor 27 Minuten schrieb touringDani:

Wenn ich im Fall eines unverschuldeten Unfalls irgendwas selber zahlen muss stimmt irgendwas nicht.

Dann hoffe ich sehr für Dich, dass Dir nicht mal ein Radler vors oder ins Auto fährt.

Dann wirst Du nämlich lernen dass selbst wenn der nur nen Meter vor Dir zumindest eine geringe Teilschuld gegeben wird, aufgrund der "allgemeinen Betriebsgefahr" eines Kraftfahrzeugs.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

am vor 43 Minuten schrieb touringDani:

Wenn ich im Fall eines unverschuldeten Unfalls irgendwas selber zahlen muss stimmt irgendwas nicht.

Geht ja hier um den komplexen Fall, wenn man nur eine Quote zugesprochen bekommt.

 

Und dann haben wir im Schadenersatzrecht ja immer auch noch das Problem, dass wir neben der Verschuldensfrage immer auch die Höhe des Schadens haben, um den trefflich gestritten werden kann. So kann es sein, dass man zwar zugesprochen bekommt, dass der Gegner 100% verantwortlich für den Unfall ist, aber nach Gutachten hin, Gutachten her vom ursprünglich begutachteten Schaden nur noch bspw. 75% übrig bleiben, da eben die Gegenseite die Schadenshöhe mit Teilerfolg angreifen konnte. Wenn da jetzt Anwälte und Gerichte im Spiel sind, bemessen sich deren Gebühren aber nicht nach dem, was am Ende an Schadenshöhe rausgekommen ist, sondern nachdem, was am Anfang geltend gemacht wurde (hier dann Schadenshöhe gemäß Ausgangsgutachten). Sprich, obwohl ich "unverschuldet" den Unfall hatte, bleibe ich auf Kosten sitzen. Positiv an der Festlegung, dass der andere komplett Schuld hat ist, dass kein Schaden der Gegenseite von meiner Haftpflichtversicherung zu zahlen ist, egal wie hoch.

 

Dann hoffe ich sehr für Dich, dass Dir nicht mal ein Radler vors oder ins Auto fährt.
Dann wirst Du nämlich lernen dass selbst wenn der nur nen Meter vor Dir zumindest eine geringe Teilschuld gegeben wird, aufgrund der "allgemeinen Betriebsgefahr" eines Kraftfahrzeugs.
Teilschuld ist nicht das, was ich unter unverschuldetem Unfall verstehe...
Zudem ging es hier um den Fall des TE.

Schon klar, aber wie geschrieben: Wenn Dir ein Radler in einem Meter Abstand vors Auto fährt, so dass Du nicht mehr reagieren kannst und dieser am Ende nicht 100% Schuld bekommst, wegen obiger BG - was dann?

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

am vor 5 Stunden schrieb MartinE30:

Geht ja hier um den komplexen Fall, wenn man nur eine Quote zugesprochen bekommt.

 

Und dann haben wir im Schadenersatzrecht ja immer auch noch das Problem, dass wir neben der Verschuldensfrage immer auch die Höhe des Schadens haben, um den trefflich gestritten werden kann. So kann es sein, dass man zwar zugesprochen bekommt, dass der Gegner 100% verantwortlich für den Unfall ist, aber nach Gutachten hin, Gutachten her vom ursprünglich begutachteten Schaden nur noch bspw. 75% übrig bleiben, da eben die Gegenseite die Schadenshöhe mit Teilerfolg angreifen konnte. Wenn da jetzt Anwälte und Gerichte im Spiel sind, bemessen sich deren Gebühren aber nicht nach dem, was am Ende an Schadenshöhe rausgekommen ist, sondern nachdem, was am Anfang geltend gemacht wurde (hier dann Schadenshöhe gemäß Ausgangsgutachten). Sprich, obwohl ich "unverschuldet" den Unfall hatte, bleibe ich auf Kosten sitzen. Positiv an der Festlegung, dass der andere komplett Schuld hat ist, dass kein Schaden der Gegenseite von meiner Haftpflichtversicherung zu zahlen ist, egal wie hoch.

 

Der Unschuldige ist "Laie", deshalb darf er sich laut gängiger Rechtsprechung auf das Gutachten des Sachverständigen (Profi) verlassen. In der Werkstatt erteilt er den Auftrag "Reparatur laut Gutachten". Damit sind Kürzungen ausgeschlossen, es sei denn auch ein Laie hätte das merken können (zum Beispiel es steht ein Cabrioverdeck bei den Ersatzteilen obwohl es eine Limo ist) oder die Werkstatt hat sich blind auf das Gutachten verlassen, obwohl ein Fehler darin war (zum Beispiel die teure Lackierung deines Teiles als Instandsetzung, obwohl das Teil neu reinkommt und günstiger als Neuteil lackiert wird). Dass der Geschädigte da selber noch etwas bezahlen muss ist bei sattelfesten Gutachtern und guten Werkstätten extrem selten, wenn noch ein (fähiger) Rechtsanwalt dazu kommt annähernd ausgeschlossen. Für jede Werkstatt ist ein Unfallkunde im Normalfall Gold wert, den bittet man sowieso nicht zur Kasse, sonst geht er nächstes mal woanders hin. Das Selbe gilt meist auch für den Anwalt.


Bearbeitet: von venom84

@venom84 , haftest Du auch für die Auskünfte? Ich wäre hier etwas vorsichtiger, insbesondere, wo es in Foren wie diesem viele gibt, die selber reparieren und auf Gutachtenbasis abrechnen und Deine Ausführungen ja die abgeschlossene Reparatur von einer Fachwerkstatt behandeln. Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis kommt es fast standardmäßig zum Streit über Kürzungen. Also, daher mal der Disclaimer für Dich und für alle anderen, die hier Beiträge schreiben:

 

Zu Risiken und oder Nebenwirkungen fragen Sie bitte ihren Anwalt & die eigene Versicherung. Alle Beiträge ohne Gewähr. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall und jeder Einzelfall kann anders sein. :heilig:

So ist das mit "Erfahrungen", die gerne gesucht werden. Es sind dann in der Regel rein subjektive Einzelfälle. Welche dann als allgemein gültige Wahrheit angenommen werden.

am vor 1 Stunde schrieb MartinE30:

@venom84 , haftest Du auch für die Auskünfte? Ich wäre hier etwas vorsichtiger, insbesondere, wo es in Foren wie diesem viele gibt, die selber reparieren und auf Gutachtenbasis abrechnen und Deine Ausführungen ja die abgeschlossene Reparatur von einer Fachwerkstatt behandeln. Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis kommt es fast standardmäßig zum Streit über Kürzungen. Also, daher mal der Disclaimer für Dich und für alle anderen, die hier Beiträge schreiben:

 

Zu Risiken und oder Nebenwirkungen fragen Sie bitte ihren Anwalt & die eigene Versicherung. Alle Beiträge ohne Gewähr. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall und jeder Einzelfall kann anders sein. :heilig:

Ich hafte für vieles, aber nicht für Posts in welchem Forum auch immer. Warum sollte ich? Das bringt mir doch gar nichts und ich darf ja auch gar keine Rechtsberatung machen. Da ich allgemein und nicht explizit fallbezogen geantwortet habe, mich nicht als Fachkraft ausgebe und kein Geld oder eine Gegenleistung verlange, bleibe ich ganz entspannt und verzichte daher meistens auf den Disclaimer. Aber danke dass du fragst. Darüber sollte auch mal gesprochen worden sein.

 

BTT: Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis ist es natürlich üblich, dass der eine oder andere Euro flöten geht - Ist auch verständlich meiner Meinung nach. 

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