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15“ Zoll auf VVFL


graze30
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Hallo Leute

War vor paar Tagen Pickerl (TÜV) machen.

Durchgefallen.

 

Hab ein VVFL. Da ist die größte Dimension mit 195/60/14 eingetragen.


Der Prüfer bemängelte die falsche Reifengröße von 205/55/15 auf meinen Alus. (Es geht nur um die Reifendimension, nicht dass diese nicht eingetragen sind)

 

Da laut Abrollumunfangrechner 205/55/15 und 195/65/14 um 3% der Tacho zu wenig anzeigen würde.

 

Wie kann das sein? Das sind doch originale Dimensionen. 
Hat wer die gleichen Probleme? 
Gibt es eine Unbedenklichkeitserklärung?

oder wurde bei der Umstellung seitens BMW tatsächlich eine Tachoangleichung gemacht?

 

lg und Danke

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ja die alten Modelle haben mit 4878 einen anderen "K Wert" beim Tacho, der die etwas kleineren Reifengrößen theoretisch besser "bedient" als die 4838 der neueren Tachos

 

die Differenz zwischen 4878 und 4838 sind aber nur knapp 1% und gleichen nicht die bemängelte 3% Differenz aus

 

aber da die Voreilung vom Tacho ohnehin deutlich über den 3% liegt, wird der Tacho dann mit den 205/55R15 mit weniger Voreilung nur etwas genauer anzeigen und eher nicht in den Bereich der (unerlaubten) Nacheilung kommen

 

mach einfach eine Probefahrt mit GPS Vergleich um das zu bestätigen

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Okay. Also zwischen 4878 und 4838 sind es 1%.

Nun gibts von Seiten BMW eine Freigabe für diese Reifendimensionen ohne gleich eine Einzelabnahme oder Tachoanpassung vornehmen zu müssen?

 

Finde das schon irgendwie lächerlich dem bornierten Prüfer erklären zu müssen dass 195/65/14 eigentlich eine original e30 Dimension ist.

 

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Wenn's am Abrollumfang liegen soll, dann könnte doch ein Gutachten mit 15" und 205/55 genügen: Hier https://gutachten.bmf-application.com/ga/R05/RA-000929-104-A0-1-1-001.pdf ist eines von Ronal für die LS. Vielleicht hilft es...

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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...oder bei E30.de gibt es die KBA 41296 falls du die originalen Kreuzis hast: https://www.e30.de/fotostory/f02110/ABE7x15E30Kreuzspeichen.pdf

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Unter 2) steht ja, nur zulässig, wenn die Reifengröße bereits in der Papieren drin steht, sonst Gutachten. Also bei den originalen.

 

Passen denn die Kreuzis überhaupt in ein VFL rein? Weil ja ab Werk die Radläufe nicht umgelegt sind, sondern fast 10 bis 15 mm nach innen zeigen (Freigängigkeit)?

BMW E30 325e

90 kW M20B27

Baujahr 1985

Ca. 130.000 km

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Also ich würde dem Prüfer nochmal das Gutachten von Ronal zeigen und höflich darauf hinweisen, dass bei den Auflagen nirgendwo auf eine Angleichung des Tachos hingewiesen wird.

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Ich glaube hier geht ein bisserl was durcheinander oder wird übersehen. 

 

Ganz am Anfang steht, dass der  TE einen VVFL fährt und wenn ich mich nicht sehr irre, dann hatte der noch 195/60R14 als Reifengröße, wie auch im Thread erwähnt.

Daher ist

am vor 20 Stunden schrieb graze30:

Finde das schon irgendwie lächerlich dem bornierten Prüfer erklären zu müssen dass 195/65/14 eigentlich eine original e30 Dimension ist.

das nicht so ganz richtig, weil das nicht für Dein Baujahr gilt.

 

Der Prüfer wird nachgesehen haben was für Dein Bj. gilt und danach hat er die Reifen bemängelt.

Wenn Die 205/55R15 bei den Felgen erwähnt sind und es ein Gutachten ist, müssten sie eingetragen werden.

Wenn die Felgen eine ABE haben dann dürfte da eine Einschränkung in Sachen Baujahr vorhanden sein.

 

Ich glaube hier geht einiges durcheinander, was vielleicht bisher nie zu Problemen geführt hat, aber aufgrund der immer schärferen Vorschriften jetzt schon.

 

Schreib doch mal ganz genau zusammen, was DU an Dokumenten hast bzw. was der beim TÜV nur in seinen Datenbanken nachgesehen hat.

 

 

 

 

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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am vor 48 Minuten schrieb Georg:

.....   was vielleicht bisher nie zu Problemen geführt hat, aber aufgrund der immer schärferen Vorschriften jetzt schon.  ......

 

Ich glaube nicht, dass sich da Vorschriften geändert haben, es ist im Detail bisher noch nie jemanden aufgefallen. 

 

VVFL habe als Fahrzeug ABE die Nummer 9637/2.  Neben je nach Motorisierung 175/70/14 und als großmögliche Reifengröße die 195/60/14. Damit darf er weder einen 205/55 noch einen 205/50 fahren. Beide 15 Zöller müßten also nach Prüfung eingetragen werden.  In den Jahren war übrigens die klassische Nachrüstung 195/50 vorne und 205/50 hinten, meist verbunden mit 7x15 Felgen in et 12 oder 13.

 

Bei den späteren Fahrzeugen (die VFL und ersten NFL)  mit der ABE Nummer 9637/3 sind in der Fahrzeug ABE die Größen 195/60/14, 195/65/14 und 205/55/15 zugelassen, das sind damit die Modelle mit den meisten Möglichkeiten.

Die letzten Modelle mit der ABE Nummer ../4  haben keine 195/60/14, sondern die 65er/14 Zoll und die 55er 15 Zoll.

 

D.h. es gilt VVFL.../2 , sowohl Felgen als auch Reifen müssen nachträglich eingetragen werden.  Dafür ist neben dem allgemein bekannten Kram die Tachoabweichung zu prüfen, und ich nehme an, dass das auch mit dem alten Tacho im Rahmen bleibt. Eine Argumentationshilfe dazu aber noch:

Für alle Modelle auch VVFL lt. FahrzeugABE zugelassen waren zusätzlich 200/60R365, eine Michelin eigener Reifen mit eigener Größenbezeichnung mit spezieller Felge, der auch nur auf dieser speziellen Michelin Felge zugelassen war und die heute nicht mehr relevant ist.
Ohne die Werte zu kennen; den kann man aber bei der Umfangsberechnung heranziehen, weil er zugelassen ist.

 

Von daher sollte der Nachtrag kein großes Problem sein, nahezu alle Felgengutachten decken alle ABE Nummern ab.

 

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Und hier zur Vervollständigung das Gutachten der beschriebenen Felge mit den Vorgaben die @StefM3 schon genannt hat.

ACT 632R0048-00-ON-OA-2-001.pdf

Was nicht unbedingt sinnvoll ist, kann dafür aber völlig bescheuert sein!!!

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am vor 3 Stunden schrieb StefM3:

Ich glaube nicht, dass sich da Vorschriften geändert haben, es ist im Detail bisher noch nie jemanden aufgefallen. 

Ich mein das eher so, dass eine "originale" BMW Felge mit Reifen die augenscheinlich dazu passen gar nicht näher in Augenschein genommen wurden und jetzt eben genauer nachgesehen wird weil wieder mal was verschärft wurde.

Ein Spezl von mir, der ne Werkstatt hat erzählt nahezu jedes Jahr, was wieder problematischer wird oder dass aus nem leichten ein erheblicher Mangel gemacht wurde.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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am vor 44 Minuten schrieb pngbr:

Und man kann auch nicht aus einem geringen Mangel einen erheblichen Mangel machen.
Die Fehlerbilder sind alle vordefiniert und der PI wählt dabei nur das Problem aus.

Was ich mit meinem Post meinte ist, dass bei den Fehlern immer mehr geringe Mängel zu erheblichen werden - nicht dass der Prüfer da was ändert.

 

Bestes Beispiel ist die LWR beim E30 die früher noch ein geringfügiger Mangel war und vor einigen Jahren zu einem erheblichen hochgestuft wurde - und das ist leider bei immer mehr Dingen der Fall.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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die im verlinkten Gutachten enthaltene Reifentabelle mit den "Kreuzchen" zur Tachoprüfung ist doch recht eindeutig

 

wenn original 195/60R14 ist, braucht man beim 205/55R15 eine Tachoprüfung

 

wenn original 175/70R14 ist, braucht man beim 205/55R15 die Tachoprüfung nicht

 

aber war es nicht so, dass der 175/70R14 als Winterreifen auch auf dem frühen 320i eingetragen war ?

 

 

 

 

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am vor 10 Stunden schrieb pngbr:

Ja Georg, stimmt.

Auch waren mal verstopfte Waschdüsen und eine defekte Hupe mal zweitrangig und in die Kategorie - kannste nach dem Stempel reparieren.

Korrekt, wobei es aktuell so ist, dass eine verstopfte Düse noch ein geringer Mangel ist - wenn gar kein Wasser kommt ist es ein erheblicher.

Und das wird auch geprüft - ich reg mich darüber jedes mal auf wenn danach auf meinem sauberen Auto die Wasserspuren sind.

Nur gut, dass ich aufgrund des minimalen Verbrauchs nur noch die Wintersuppe einfülle.

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