MartinE30 Geschrieben: 21. September 2020 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 21. September 2020 Möchte auf diese Nachricht hinweisen, die eher professionelle Verkäufer interessieren könnte, da es unter Privatleuten eher ungewöhnlich sein dürfte, dass ein Auto einem Interessenten zur alleinigen Probefahrt überlassen wird. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vzr819-probefahrt-van-gutglaeubiger-erwerb-abhandengekommen-fahrzeug-autohaendler/? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mruncover Geschrieben: 21. September 2020 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 21. September 2020 Erstaunlich, das es mittlerweile möglich ist, Eigentümer von Diebesgut zu werden. Zitieren Gruß G.W. Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht. Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 21. September 2020 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 21. September 2020 Wir leben halt in einer Bananenrepublik mit völlig verblödeten Richtern Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 21. September 2020 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 21. September 2020 (bearbeitet) Eine Täuschung bedeutet nicht gleich unfreiwillig.Ist auch nicht gestohlen, sondern abhandengekommen.Aha.Unser Rechtssystem ist schon was ganz besonderes...Mich würde ja interessieren, ob der Zwischenhändler ob der Unterschlagung, Urkundenfälschung und Hehlerei auch straffrei bleibt.Denn wenn nicht, ist die Entscheidung des BGH völliger Mumpitz. Bearbeitet: 21. September 2020 von touringDani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mruncover Geschrieben: 21. September 2020 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 21. September 2020 (bearbeitet) Eine Täuschung bedeutet nicht gleich unfreiwillig.Ist auch nicht gestohlen, sondern abhandengekommen.Aha.Unser Rechtssystem ist schon was ganz besonderes...Mich würde ja interessieren, ob der Zwischenhändler ob der Unterschlagung, Urkundenfälschung und Hehlerei auch straffrei bleibt.Denn wenn nicht, ist die Entscheidung des BGH völliger Mumpitz.OTIn Berlin würde man diesen Leuten vermutlich noch ein Denkmal hinstellen ähnlich de Drogendealernim Görlitzer Park. BTTIn dem Fall ist es ja vielliecht noch relativ egal, da der Händler ja naturgemäß das Fahrzeug ehverkaufen wollte und von der Versicherung entschädigt wurde. Wie soll das aber sein, wenn mirz.B. ein Erbstück "abhanden" gekommen wird. Bekomme ich das dann auch nicht wieder vomFinder, der leider dafür bezahlt hat? Bearbeitet: 21. September 2020 von mruncover Zitieren Gruß G.W. Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht. Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 24. September 2020 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2020 Viel interessanter ist der daraus resultierende Fakt, das jeder den man ein Auto borgt es damit "besitzt".? Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mruncover Geschrieben: 24. September 2020 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2020 (bearbeitet) Viel interessanter ist der daraus resultierende Fakt, das jeder den man ein Auto borgt es damit "besitzt".?Das war doch aber schon immer so. Der "Verleiher" des Autos bleibt der Eingentümer undder "Ausleiher" wird der Besitzer.Und nach deutschem Recht geht Besitz vor Eigentum.Neu ist halt, das der Besitzer von Diebesgut jetzt auch Eigentümer werden kann. Bearbeitet: 24. September 2020 von mruncover Zitieren Gruß G.W. Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht. Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 24. September 2020 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2020 Muss man alles nicht verstehen... Bananenrepublik... Früher galt, der, der den Fahrzeugbrief hat (Heute Zulassungsbescheinigung Teil 2) dem gehört das Fahrzeug... Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 24. September 2020 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2020 Das is aber wirklich "früher" weil die ZB 2 gilt nicht mehr als Eigentumsnachweis -> EU-Recht. Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BulldozerNick Geschrieben: 24. September 2020 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 24. September 2020 (bearbeitet) Das is aber wirklich "früher" weil die ZB 2 gilt nicht mehr als Eigentumsnachweis -> EU-Recht.Offtopic: Wer gilt denn demnach als Eigentümer? Die Person auf dem Kaufvertrag? Bearbeitet: 24. September 2020 von BulldozerNick Zitieren FREUDE HÖRT NIE AUF Instagram: calypsorotmetallic Erledigt! Vielen Dank an *Thomas* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 25. September 2020 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 25. September 2020 Jepp! Schau mal hier bei Wikipedia - da steht es auch explizit erwähnt: Klick In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein. Sie hat zwar eine Indizfunktion, sprich ohne ZB sollte man misstrauisch sein, aber es wurden eben schon genug Papiere blanko geklaut Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Onkel Geri Geschrieben: 26. September 2020 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2020 In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein. Denn meistens ist die Bank der Eigentümer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 26. September 2020 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 26. September 2020 Du wirst lachen - das kann durchaus ein Grund dafür sein, weil früher war es ja auch so, dass die Versicherung auf den Halter laufen musste und der Brief bei der Bank abgegeben werden musste, weil da ja der Halter und nicht die Bank eingetragen war.Dementsprechend war das immer so ein Gerfrecke mit der Zulassung/Ummeldung bei ner Finanzierung oder einem Leasingfahrzeug, weil die immer den Brief direkt an die Zulassungsstelle schicken wollten und man dort dann den erst rausgesucht hat, während die Schlange hinter einem immer länger wurde. Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scheineiliger Geschrieben: 27. September 2020 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 27. September 2020 Um bestimmten Personen mal den Wind aus den Segeln zu nehmen:Es sind nicht die Richter, die Gesetze machen.Sie Urteilen danach. Warum die ZB nicht mehr als Eigentumsnachweis gültig ist, wäre ja mal die Frage dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 28. September 2020 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 28. September 2020 Ich denke, das ist einfach wieder ein kleines Beispiel dafür, dass in Brüssel beschlossen wurde, dass ein DIng "EU-einheitlich" werden soll und dann hat jeder seinen Senf dazu gegeben und es ist das rausgekommen, wo bei den einzelnen Punkten die wenigsten Einwände hatten oder ihr Veto eingelegt haben. Bestes weiteres Beispiel sind die fehlenden Einträge bei den Bemerkungen, die in D üblich waren, in anderen Ländern wohl teilweise nicht und daher steht nur noch der schmälste Reifen drinn und für den Rest darf man sich im Worst Case mit der Polizei auseinandersetzen weil die einem nicht glaubt, dass die Dimension XXX/YY ab Werk freigegeben ist und leider gerade keinen Internetempfang hat um das nachzuprüfen, was eigentlich ihre Aufgabe wäre. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 28. September 2020 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 28. September 2020 (bearbeitet) ganz genau so ist es. eine sogenannte rechtsfolge wird in D zwar anerkannt, in der praxis aber nicht berücksichtigt. demnach geht eu-recht vor D-recht !ich habe selbst mal wegen einer sat-schüssel gegen den vermieter geklagt und ein schreiben der eu-kommission vorgelegt. der richter kannte diesen paragraphen gar nicht und vertagte, weil er sich *erst mal schlau machen* mußte habe dadurch den prozess gewonnen. gruß harry Bearbeitet: 28. September 2020 von bigFIVE Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 29. September 2020 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 29. September 2020 Wollt' er Dir die Salatschüssel verbieten? Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 29. September 2020 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 29. September 2020 ja genau. wegen des anblicks der wohnanlage.allerdings war das vor einigen jahren.gruß harry Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 30. September 2020 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 30. September 2020 Dachte ich mir schon, mittlerweile gibt's ja Grundsatzurteile vom OLG oder höher, dass man z.B. allen eingewanderten die Schüssel erlauben muss, damit sie ihre Heimatsender empfangen können. Wenn ich zu euch hochziehen würde könnte ich das z.. auch verlangen um die bayerischen Regionalprogramme sehen zu können Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 30. September 2020 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 30. September 2020 Deshalb sind bei uns im Kabel inzwischen die merkwürdigsten Sender eingespeist. So kann jeder ohne Schüsselwald seine Heimalsender schauen. Selbst die "Russenblöcke" sind von außen "clean"..... und Bayern kommen hier freiweillig eh nicht her. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 30. September 2020 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 30. September 2020 der prozeß von damals am berliner landgericht wird von vielen als grundsatzurteil betrachtet und als geltende rechtssprechung genutzt.die einzige einschränkung, die mir vom gericht auferlegt wurde, war ein verbot der veränderung der bausubstanz.laut eu-kommission ist es völlig ohne belang, ob kabel vorhanden ist, oder sonstwas. es darf niemandem verboten werden, sein multimedia angebot selbst zu wählen. wie es zur zeit ist, entzieht sich meiner kenntnis. damals wurde das aber von vielen gerichten entweder ignoriert, oder es war einfachnicht bekannt. und das ist auf vielen anderen ebenen heute noch so.also was nutzt die eu, wenn jeder doch seine eigenen eier brät ?gruß harry Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Marz Geschrieben: 8. Oktober 2020 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Oktober 2020 aber wer ist dumm genug, das zu tun?verdammt verdammt...ich meine, soweit ich weiß, ist eine Probefahrt auch maximal 1-2 Stunden oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jimmy2000 Geschrieben: 31. Mai 2021 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Mai 2021 Ups Dokument nicht gefunden habe ich mir auch gedacht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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