Zum Inhalt springen

Verkäufer: Achtung bei Probefahrten


MartinE30
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Möchte auf diese Nachricht hinweisen, die eher professionelle Verkäufer interessieren könnte, da es unter Privatleuten eher ungewöhnlich sein dürfte, dass ein Auto einem Interessenten zur alleinigen Probefahrt überlassen wird.

 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vzr819-probefahrt-van-gutglaeubiger-erwerb-abhandengekommen-fahrzeug-autohaendler/?

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Erstaunlich, das es mittlerweile möglich ist, Eigentümer von Diebesgut zu werden.

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir leben halt in einer Bananenrepublik mit völlig verblödeten Richtern

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Täuschung bedeutet nicht gleich unfreiwillig.

Ist auch nicht gestohlen, sondern abhandengekommen.

Aha.

Unser Rechtssystem ist schon was ganz besonderes...

Mich würde ja interessieren, ob der Zwischenhändler ob der Unterschlagung, Urkundenfälschung und Hehlerei auch straffrei bleibt.

Denn wenn nicht, ist die Entscheidung des BGH völliger Mumpitz.


Bearbeitet: von touringDani
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Täuschung bedeutet nicht gleich unfreiwillig.

Ist auch nicht gestohlen, sondern abhandengekommen.

Aha.

Unser Rechtssystem ist schon was ganz besonderes...

Mich würde ja interessieren, ob der Zwischenhändler ob der Unterschlagung, Urkundenfälschung und Hehlerei auch straffrei bleibt.

Denn wenn nicht, ist die Entscheidung des BGH völliger Mumpitz.

OT

In Berlin würde man diesen Leuten vermutlich noch ein Denkmal hinstellen ähnlich de Drogendealern

im Görlitzer Park.

 

BTT

In dem Fall ist es ja vielliecht noch relativ egal, da der Händler ja naturgemäß das Fahrzeug eh

verkaufen wollte und von der Versicherung entschädigt wurde. Wie soll das aber sein, wenn mir

z.B. ein Erbstück "abhanden" gekommen wird. Bekomme ich das dann auch nicht wieder vom

Finder, der leider dafür bezahlt hat?


Bearbeitet: von mruncover

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Viel interessanter ist der daraus resultierende Fakt, das jeder den man ein Auto borgt es damit "besitzt".?

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Viel interessanter ist der daraus resultierende Fakt, das jeder den man ein Auto borgt es damit "besitzt".?

Das war doch aber schon immer so. Der "Verleiher" des Autos bleibt der Eingentümer und

der "Ausleiher" wird der Besitzer.

Und nach deutschem Recht geht Besitz vor Eigentum.

Neu ist halt, das der Besitzer von Diebesgut jetzt auch Eigentümer werden kann.


Bearbeitet: von mruncover

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Muss man alles nicht verstehen... Bananenrepublik... Früher galt, der, der den Fahrzeugbrief hat (Heute Zulassungsbescheinigung Teil 2) dem gehört das Fahrzeug...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das is aber wirklich "früher" weil die ZB 2 gilt nicht mehr als Eigentumsnachweis -> EU-Recht.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das is aber wirklich "früher" weil die ZB 2 gilt nicht mehr als Eigentumsnachweis -> EU-Recht.

Offtopic: Wer gilt denn demnach als Eigentümer? Die Person auf dem Kaufvertrag?


Bearbeitet: von BulldozerNick
post-21528-0-12697000-1429097032.jpg

 

 

 

FREUDE HÖRT NIE AUF

Instagram: calypsorotmetallic

 

 

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jepp!

 

Schau mal hier bei Wikipedia - da steht es auch explizit erwähnt: Klick

 

 

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein.

 

Sie hat zwar eine Indizfunktion, sprich ohne ZB sollte man misstrauisch sein, aber es wurden eben schon genug Papiere blanko geklaut

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein.

 

 

 

Denn meistens ist die Bank der Eigentümer. :ironie:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du wirst lachen - das kann durchaus ein Grund dafür sein, weil früher war es ja auch so, dass die Versicherung auf den Halter laufen musste und der Brief bei der Bank abgegeben werden musste, weil da ja der Halter und nicht die Bank eingetragen war.

Dementsprechend war das immer so ein Gerfrecke mit der Zulassung/Ummeldung bei ner Finanzierung oder einem Leasingfahrzeug, weil die immer den Brief direkt an die Zulassungsstelle schicken wollten und man dort dann den erst rausgesucht hat, während die Schlange hinter einem immer länger wurde.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um bestimmten Personen mal den Wind aus den Segeln zu nehmen:

Es sind nicht die Richter, die Gesetze machen.

Sie Urteilen danach.

 

Warum die ZB nicht mehr als Eigentumsnachweis gültig ist, wäre ja mal die Frage dazu.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke, das ist einfach wieder ein kleines Beispiel dafür, dass in Brüssel beschlossen wurde, dass ein DIng "EU-einheitlich" werden soll und dann hat jeder seinen Senf dazu gegeben und es ist das rausgekommen, wo bei den einzelnen Punkten die wenigsten Einwände hatten oder ihr Veto eingelegt haben.

 

Bestes weiteres Beispiel sind die fehlenden Einträge bei den Bemerkungen, die in D üblich waren, in anderen Ländern wohl teilweise nicht und daher steht nur noch der schmälste Reifen drinn und für den Rest darf man sich im Worst Case mit der Polizei auseinandersetzen weil die einem nicht glaubt, dass die Dimension XXX/YY ab Werk freigegeben ist und leider gerade keinen Internetempfang hat um das nachzuprüfen, was eigentlich ihre Aufgabe wäre.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ganz genau so ist es. eine sogenannte rechtsfolge wird in D zwar anerkannt, in der praxis aber nicht berücksichtigt. demnach geht eu-recht vor D-recht !ich habe selbst mal wegen einer sat-schüssel gegen den vermieter geklagt und ein schreiben der eu-kommission vorgelegt. der richter kannte diesen paragraphen gar nicht und vertagte, weil er sich *erst mal schlau machen* mußte :rot:

habe dadurch den prozess gewonnen. :-D

gruß harry


Bearbeitet: von bigFIVE

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wollt' er Dir die Salatschüssel verbieten?

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dachte ich mir schon, mittlerweile gibt's ja Grundsatzurteile vom OLG oder höher, dass man z.B. allen eingewanderten die Schüssel erlauben muss, damit sie ihre Heimatsender empfangen können.

 

Wenn ich zu euch hochziehen würde könnte ich das z.. auch verlangen um die bayerischen Regionalprogramme sehen zu können :-D

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deshalb sind bei uns im Kabel inzwischen die merkwürdigsten Sender eingespeist. So kann jeder ohne Schüsselwald seine Heimalsender schauen. ;-)

 

Selbst die "Russenblöcke" sind von außen "clean"..... und Bayern kommen hier freiweillig eh nicht her. :-D

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

der prozeß von damals am berliner landgericht wird von vielen als grundsatzurteil betrachtet und als geltende rechtssprechung genutzt.

die einzige einschränkung, die mir vom gericht auferlegt wurde, war ein verbot der veränderung der bausubstanz.

laut eu-kommission ist es völlig ohne belang, ob kabel vorhanden ist, oder sonstwas. es darf niemandem verboten werden, sein multimedia angebot selbst zu wählen. wie es zur zeit ist, entzieht sich meiner kenntnis. damals wurde das aber von vielen gerichten entweder ignoriert, oder es war einfach

nicht bekannt. und das ist auf vielen anderen ebenen heute noch so.

also was nutzt die eu, wenn jeder doch seine eigenen eier brät ?

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 7 Monate später...

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...