Der Unschuldige ist "Laie", deshalb darf er sich laut gängiger Rechtsprechung auf das Gutachten des Sachverständigen (Profi) verlassen. In der Werkstatt erteilt er den Auftrag "Reparatur laut Gutachten". Damit sind Kürzungen ausgeschlossen, es sei denn auch ein Laie hätte das merken können (zum Beispiel es steht ein Cabrioverdeck bei den Ersatzteilen obwohl es eine Limo ist) oder die Werkstatt hat sich blind auf das Gutachten verlassen, obwohl ein Fehler darin war (zum Beispiel die teure Lackierung deines Teiles als Instandsetzung, obwohl das Teil neu reinkommt und günstiger als Neuteil lackiert wird). Dass der Geschädigte da selber noch etwas bezahlen muss ist bei sattelfesten Gutachtern und guten Werkstätten extrem selten, wenn noch ein (fähiger) Rechtsanwalt dazu kommt annähernd ausgeschlossen. Für jede Werkstatt ist ein Unfallkunde im Normalfall Gold wert, den bittet man sowieso nicht zur Kasse, sonst geht er nächstes mal woanders hin. Das Selbe gilt meist auch für den Anwalt.