Hatte mal ein ähnliches Problem. Bei mir hat sich das dadurch gelöst, dass einer der Vorbesitzer Rechtsanwalt war, und er mir gleich seine Hilfe angeboten hat, da seine Frau beim dem fraglichen Unfall die Geschädigte war. Danach war alles ganz einfach. Was ich damit sagen möchte? Man muss herausfinden, wer von den Vorbesitzern den Unfall hatte, dann kann man die Unfallfreiheit beim späteren Verkauf leicht wiederlegen. Ob man die Vorbesitzer rausbekommt und die einem helfen wollen, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der Verkäufer derjenige war, besteht eigentlich wenig Hoffnung, es beweisen zu können.