vielleicht hilft das: Für Fahrzeuge die vor dem 1.1.91 zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Die Abweichung darf in den oberen beiden Dritteln der Anzeigeskala - mindestens jedoch ab 50 Km/h - bis zu sieben Prozent des Skalen-Endwertes ausmachen. Wenn also der Tacho bis 230 Km/h reicht, darf also bei jeder Geschwindigkeit über 50 Km/h die Voreilung bis zu 16,1 Km/h betragen. Für Fahrzeuge die nach dem 1.1.91 zugelassen wurden, ist die Vorschrift ähnlich lax: Hier darf die Abweichung bei jeder Geschwindigkeit zehn Prozent zuzüglich 4 Km/h betragen. Das heißt, dass der Tacho schon bei 50 Km/h bis zu 9 Km/h mehr anzeigen darf. Bei 60 Km/h darf die Abweichung 10 Km/h betragen und bei 130 Km/h satte 17 Km/h. Wenn Sie es genau wissen wollen, dann können Sie Ihren Tacho eichen lassen. Informationen dazu gibt es zum Beispiel beim ADAC.