Ich weiß, Behinderte mit diesem blauen Ausweis haben Vorrechte und ihnen werden auch bestimmte Parkplätze frei gehalten. Was mir nun aufstößt, ist eine Nachbarin, welche den Behindertenausweis an ihre Tochter abgegeben hat. Der liegt dort im Fahrzeug, welches damit an allen gekennzeichneten Behinderten- und Anwohnerparkplätzen abgestellt werden kann, obwohl kein Behinderter damit unterwegs ist. Ich finde das als widerrechtliche Vorteilnahme; vor allem, da die Dame, welcher der Ausweis gehört, niemals mehr mit dem Fahrzeug (Golf Kombi) befördert werden könnte. Für dies ist seit Jahren nur noch der Schwerbehinderten-Fahrdienst zuständig, wie ihn hier in Bayern das BRK, ASB, die Johanniter oder Malteser durchführen. Ich finde es nicht anständig, wenn mir ein fremdes Fahrzeug den Anwohnerparkplatz blockiert, für den ich an die Stadt Gebühren bezahlt habe. Der Ordnungsdienst hat wohl keine Handhabe, wenn der Schein im Auto liegt. Kann ich da was machen? Gruß Jochen PS: das Fahrzeug ist nicht(!) auf den Ausweisinhaber zugelassen!