Sorry, aber das ist leider völlig falsch - da hat sich der Prüfer als kleiner Plakettengott aufgespielt. Gesetzliche Regelung für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen: Wenn das Fahrzeug nach Ummeldung auf Saisonkennzeichen einen HU-Termin hat, der außerhalb der Saison liegt, dann schiebt sich dieser automatisch in den ersten Monat in dem das Kennzeichen wieder Gültigkeit hat ( also hier von November nach April des folgenden Jahres). Der Besitzer hat dann den ganzen Monat (April) Zeit zur HU zu fahren und die Plakette wird dann für zwei Jahre erteilt damit nicht jedes mal das Problem auftaucht, dass das Fahrzeug mit abgelaufener Plakette bewegt wird. Auf die schnelle sieht die Polizei da ja nur, das es ne HU Plakette vom letzten Jahr ist aber nicht, ob das Datum außerhalb der Saison lag (legal) oder evtl. im letzten Saisonzeitraum und dort überschritten wurde. Georg