Ohne jegliche Wertung der Person: Das Problem ist, dass innerhalb weniger Monate (Nov. zu März => 4 Mon.) zwei mal der selbe Verstoß begangen wurde und zwar so deftig, dass daraus ein Fahrverbot resultiert. Ich kenne das Alter nicht, aber bei so etwas kann es durchaus sein, dass die FE-Behörde da noch mal Rücksprache möchte, weil anscheinend die erste Strafe nicht lehrreich genug war. Die Strafe und die Punkte sind außerhalb einer Ortschaft übrigens etwas niedriger, siehe hier Da es aber der zweite Verstoß ist kann man das nicht so einfach sehen - da dürfte sich die (Geld)Strafe auf jeden Fall erhöhen und ggf. das Fahrverbot auch, weil der Richter in dem Bußgeldverfahren Einsicht in das Punktekonto und die vorhandenen "Unterlagen" bekommt bei denen das erste Fahrverbot vermerkt ist. Georg