Das ist gar nicht so einfach zu sagen, was da wer kann und darf. Aber auf keinen Fall zahlen! Du warst nicht der Fahrer, du kannst diesen auch nicht benennen. Ausserdem: Es kommt zu aller erst mal auf die Örtlichkeit an. Damit überhaupt jemand außer die Kommune/Land eine Forderung stellen kann muss das Privatgrund sein, dieser wiederum muss klar vom öffentlichen Verkehrsraum durch eine Schranke, Pfosten, Tor abgetrennt sein. Sonst ist das schon mal tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum, auf dem die StVO Anwendung finden kann und somit auch nur Geldbußen gegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Höhe des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs erhoben werden können. Also bis zu einer halben Stunde 5€, bis zu einer Stunde 10 €. Alles andere wäre dann schon mal nur schwer zu fordern. Wenn es denn vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennter Privatgrund ist, stellt sich als nächstes, die oft nicht bedachte Frage, wie denn das Privatwirtschaftliche Unternehmen, jemals ohne Verletzung des Datenschutzes über ein KFZ-Kennzeichen an deine Adressdaten kommen soll. 30 Min. Falschparken ohne irgendjemanden zu behindern kann kein Rechtfertigungsgrund dafür sein das ein Unternehmen deine Halterdaten bekommt. „Verkauft“ die KFZ-Versicherung oder die Kommune/Polizei/KBA Halterdaten? Wie kann das in einem Rechtsstaat sein? usw...