Vermutlich haben die Beamten aber dein Auto(typ), dein Kennzeichen und dich gehabt....und deine "Trumpfkarte" der "falschen Farbe" hat dagegen nicht gestochen? Erzählt doch bitte die ganze Geschichte und nicht nur den Teil der schön dramaturgisch passt. Bei so einem Strafmaß ging es nicht um "Falschparken" oder "fahren ohne Gurt" und kein Richter (und offenbar waren es bei dir mehrere) erteilt ein solches auf Grund von "einer mi´m schwarzgelben Auto....". Da müßen schon andere Fakten vorgelegen haben die auf dich "gedeutet" haben. ...achso, mein Cabrio ist ganz offiziell laut Zulassung schon immer....weiß. Der TE soll abwarten was ihm überhaupt vorgeworfen wird (ja, vor Ort wird gerne mal auf den Busch geklopft nach dem Motto "Freundchen, dir werde ich helfen", daher heißen die ja auch "Freunde und Helfer" ) und dann sehen was er tut. Ich "orakel" nochmal, Abstand wird keine Bußgeldbewährte Rolle spielen. So etwas kann nur zum Vorwurf gebracht werden wenn eine belegbare Messung vorliegt, die außerdem auch die gefahrene Geschwindigkeit beinhaltet, da sich das Strafmaß nur in Kombination mit einer solchen errechnen lässt. In 50km/h Bereichen (und um einen solchen handelt es sich ja laut TE), gibt es das alleinige Vergehen "Sicherheitsabstand" überhaupt nicht! Sowas wird erst ab 80km/h als alleiniges Vergehen bewertet. Mangelnder Abstand würde in so einem Fall lediglich ins Feld geführt, wenn es zu einen Auffahrunfall gekommen wäre und auch dann nur als (ein) Beleg der Schuldfrage und nicht als Bußgeldbewährter Fakt. Ob das mit dem Gurt zur Sprache kommt würde ich auch erstmal abwarten und abgesehen davon mit Sicherheit nicht wegen der 30 Euro zum Anwalt rennen. ... und das was wirklich entscheidend ist, (überholen im Überholverbot) ist nun mal passiert und belegt. Da muß der TE nur abwarten welche "Stufe" der 3 Möglichen ihm zur Last gelegt wird.