Moin Carsten, ich vermag nicht nachzuvollziehen, wo es hinsichtlich einer Überführung mittels Kurzzeitkennzeichen ein Problem geben sollte. Außerhalb des Zulassungszeitraums des Saisonkennzeichens gilt dein Wagen als nicht zugelassen und darf weder im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden. Wie sonst soll ein nicht zugelassenens Fahrzeug denn auf eigener Achse überführt werden, wenn nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen. Das beste wird sein, wenn du den kleinen Dienstweg einschlägst, also tel. Kontakt zu deiner Versicherung aufnimmst. Einfach den Sachverhalt schildern ( Überführungsfahrt außerhalb des Zulassungszeitraums ), Sonderpreis für die 5 Tage aushandeln, denn schließlich bist du dort bereits Kunde mit deiner KFZ-Versicherung und sich eine EBV Nummer für die Zulassungsstelle geben lassen, fertig. Gruß Uwe Moin Uwe, ich werfe das mal in den Raum: "Zumindest die Aussage meiner Versicherung (hatte das auch mal angefragt). EIn auto mit Saisonkennzeichen ist defakto auch im Winter registriert und angemeldet, du darfst halt nur nicht fahren. Hast aber halt dafür steuerliche und versicherungstechnische Vorteile. Das Kurzzeitkennzeichen würde daher eine Doppelkennzeichung/Wechselkennzeichen bedeuten und das ist wohl verboten."