ich schließ mich hitmans meinung vollstens an! und: es hat ja niemand unterstellt, dass er mit dem wissen verkauft wurde, dass der kopf es nicht mehr wert ist. kein böswilliges verschweigen oder sowas, weil wie er selbst egsagt hat der schaden nicht von vornherein ersichtlich ist. trotzdem: zurückgeben ist in dem fall legitim und zurücknehmen pflicht. BTW sani: ich hab jemand schon wegen 40 eur angezeigt. kommt immer drauf an ob man die kohle hat.... als azubi ist es sicherlich nicht so einfach. als vertreiber von teueren /exklusiven tuningartikeln usw evtl schon... was ich damit sagen will: 190 eur ist in meinen augen absolut ein streitwert, der es rechtfertigt auch gerichtliche schritte einzuleiten. meine meinung. gruß jannis