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Oh... Sooo lustig bist Du also. Nicht schlecht. Das bringt Freude. Du kennst den Unterschied bzgl. EG-Genehmigungen und ECE-Regelungen nicht. Macht aber keinen Unterschied. Die Rechtsquellen, die ich Dir oben mit Verweis auf die entsprechenden Punkte nannte ignoriert Du ja geflissentlich. Sonst hättest Du auch nur die Ansätze verstanden. Und die Herren mit der Steuerhinterziehung haben womöglich auch Recht. Ansonsten würde ich gerne die EU-Verordnung benannt bekommen, die §3 Punkt 13 KfzStG aufhebt.
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Echt? Warum? Willst Du Dich auch noch mit den ECE-Regelungen rumschlagen, die für Deutschland keine Geltung besitzen?
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Würdest Du Dich bitte in den von Dir so schwungvoll vorgetragenen Themenkomplex einarbeiten. Plus die einzelnen Inhalte der von Dir genannten Rechtsquellen (es dürfen auch gerne nur die sein, die für Deutschland gelten, die anderen können wir vernachlässigen). Dann diskutiere ich gerne mit Dir weiter.
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Ebenfalls einen guten Morgen. Und nein: Das gilt dem Heizer. Deswegen hab ich ihn zitiert.
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Da kannst du dich durcharbeiten: http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html Und in § 21a STVZO steht es auch drin: §21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt- Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in Bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt. http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind. http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe „e“ und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen „1“. http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein. Hast Du das auch getan? Meine Fresse... wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Füße still halten! Wenn Du es genau wissen willst: Es gilt: die ECE R48 (zu finden unter Punkt 5.15) - für §21 (1) und (1a) StVZO die 76/756/EWG (zu finden unter 3.13 - letzten Satz dieses Punktes nicht übersehen) - für §21b StVZO und §50 StVZO - hier Absatz 1 Kapier es: Gelbes Abblendlicht ist in Deutschland am e30 nicht zulässig!
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Alles Gute auch von mir!
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Wo kein Kläger, da kein Richter.... Wenn es hart auf hart kommt wird bei einer ABMELDUNG festgestellt, dass die HU um mehr als 8 Monate überzogen ist. Un wenn die auf der Zulassungsstelle ganz scharfe Hunde sind, wird das zur Anzeige gebracht und es gibt 40 € und 2 Punkte in Flensburg (so schon jemandem im e30-Forum geschehen, Fahrzeug stand nur in einer nicht zugänglichen Garage). Klartext: Ist ein Fahrzeug zugelassen und untersuchungspflichtig, muss man pünktlich hin. Wenn ein Ordnungshüter die Überschreitung ahnden will, kann er das tun. Will er nicht, hat man Glück.
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Da war die Katana auch nicht zugelassen. Dann ruht die Vorführpflicht.
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Neee Jochen... das geht mit vernünftigen Augen auch auf größere Entfernung und in Sekundenbruchteilen.. Die Plaketten haben rechts und links des Dezembers die schwarzen dicken Balken. Durch die gegen den Uhrzeigersinn entsprechende Nummerierung der Monate, ist die dicke schwarze Mackierung (sprich die 12) immer auf der Uhrzeit des Monats... z.B. ist die 12 auf 6 Uhr, ist die 6 oben (Fälligkeit Juni) ist die 12 auf 3 Uhr, ist die 3 oben (Fälligkeit März) usw usf.... Die Farbe der Plakette tut ihr übriges....
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Achtung: Auch die Fahrt zur HU birgt das Risiko erwischt zu werden. Die Zulassung an sich bringt die Pflicht mit sich, das Fahrzeug pünktlich zur HU vorzuführen. Dann kann es sein, dass es dem erwischenden Beamten egal ist, ob du nen Termin hast oder nicht. Du hättest vor 10 Monaten hingemusst. Und wenn der will, kann er daraus ein Bussgeldverfahren eröffnen (=40 € + 2 Punkte in Flensburg). Also: Auf Gute Laune bei der Gegenseite hoffen!
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Jau, von mir auch noch alles Gute!
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Idee find ich auch gut.... Aber kann man die Uhrzeit dahinter wegmachen? Das ist dann dich eine etwas überflüssige Information (und würde der Übersichtlichkeit wieder zu Gute kommen).
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Reifenbindung bei PKW gibt es nicht mehr. Steht das im Fahrzeugschein, ist es nur noch eine Empfehlung. Das einzige was als Auflage verlangt werden kann, ist der gleiche Reifen achsweise oder rundum.... Ist die Größe eingetragen, darfst Du jeden Reifen in dieser Größe fahren (Geschwindigkeits- und Traglastindizes müssen natürlich eingehalten werden). Egal welcher Hersteller. Auch Marken- bzw. Profilbindungen in Gutachten als Grundlage für eine Eintragung sind ebenfalls nicht mehr bindend. Sollte ein aaS oder PI aber auch nicht mehr bei der Änderungsabnahme übernehmen. Anders bei Motorrädern. Hier sind die Reifenbindungen weiterhin gültig und einzuhalten.
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Das Problem ist die Respektlosigkeit vor dem Rest des Forums.... Für eine banale Fragestellung (bzw. zwei) jeden User dazu verleiten wollen drauf zu klicken. Anstatt sich Gedanken über eine aussagekräftige Überschrift zu machen und dann nur die User anzusprechen, die es wirklich interessiert. Nein, um sein eigenes Ego zu stärken müssen es möglichst viele für ne völlig uninteressante Frage sein. Aber naja.... Das ist halt das gleiche "Verfahren" wie es die Billig-Presse anwendet. Nur hat es hier noch nicht mal einen wirtschaftlichen Zweck. Ist also völlig unangebracht. JM2C Nu kann der TE behaupten, dass ich nix anderes zu tuen hab, nur neidisch bin, und und und.... pffffffffft Edit: Und sich dann im anderen Thread über die Uhrzeit des "Meckerns" aufregen. Anstatt sich Gedanken darüber zu machen, dass jemand schon um halb sieben seinen Thread liest, weil er ihm möglicherweise hätte helfen wollen. Und dann merkt derjenige am frühen morgen, dass der auf einen billigen "Trick" des TE reingefallen ist.... Yeah.....
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Da sieht man mal wieder, dass die Preisvergleiche hier gar nichts bringen.... Andere Reginaolklassen, andere Risikogruppen.... Andere Vorbedingungen (Hausbesitzer, Garage/Einstellplatz, Beruf,) ....
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OK.... dann stoßen hier zwei Meinungen aufeinander und dann belassen wir es dabei....
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Hast Du nicht von "handschleifen" angefangen? Es geht darum, dass es nachweislich nicht zu Veränderungen führt. Nur, weil sich irgendwer nicht vorstellen kann, dass da irgendwas in einem Material passiert, dass schon 10 Jahre Wind und Wetter ausgesetzt war und womöglich schon angefangen hat zu korrodieren, ist das kein Nachweis. Und noch einmal: Der Hersteller hat seine Federn nach dem Pulverbeschichten der Qualitätskontrolle und den Zulassungstests unterzogen. Und nicht andersrum. Und nur weil der Hersteller etwas darf, darf das Hans Wurst noch lange nicht.
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Und wie soll der Prüfer prüfen, wie das gemacht worden ist? Beispiel Motorrad-HA-Schwinge: Polieren verboten Beispiel Motorrad-Felge: Polieren verboten Richtig. Es gibt Materialprüfstellen. Nur haben die eben nicht geprüft, ob das nachträgliche Pulverbeschichten einer 10 Jahre alten Feder zu Materialänderungen führt oder nicht. Und werden es auch garantiert nicht prüfen. Und da das nicht geprüft wurde, ist es unzulässig. Und wenn es doch geprüft wurde, ist es nur für die Feder geprüft, an der das Verfahren geprüft wurde. Und dann ist auch das Verfahren genau vorgeschrieben. Und dann gibt es ein Prüfzeugnis darüber. Und dann hat der entsprechend ausführende Betrieb ein Qualitätssicherungssystem.... und dann und dann und dann.....
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Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Die Erfinder dieses Verfahrens haben sich dazu garantiert nix gedacht. Und nein, ich bin auch nicht der Meinung, dass das übertrieben ist. Gibt es technische Gutachten dazu, dass das nicht zutrifft?
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Nur weil der Hersteller was macht, darf das nicht auch jeder dahergelaufene Pulverbetrieb um die Ecke... Der Hersteller hat dafür ein sogenanntes Qualitätssicherungssystem und führt umfangreiche Tests durch. Und erst danach werden die Genehmigungen erteilt. Ich habe nicht geschrieben, dass was passiert, sondern das was passieren kann. Und es geht grundsätzlich darum das "Kann" auszuschliessen. Grade bei kritischen Dingen wie Fahrwerksteilen oder Felgen.... Das geforderte Schriftliche dazu ist dann übrigens §19(2) StVZO. @JuTu: Das was eingetragen ist, hat natürlich Bestandsschutz. Sind aber bei der Eintragung schon offensichtlich die Regeln verletzt worden, dann ist die Eintragung noch nie gültig gewesen. Und dann darf diese auch grundsätzlich nicht als gültig anerkennt werden.
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Vorsicht vor Abzocke zwischen ADAC & Abschleppunternehmen
VD antwortete auf ein Thema in Verkehr & Recht
Abschleppen bis zu 200 € ist in der Leistung des ADAC mit inbegriffen. http://www.adac.de/mitgliedschaft/leistungen/default2.aspx Und wenn die vorher gesagt haben, dass das passt, dann können Sie nicht danach doch Kohle verlangen. Und warum bis nächste Woche warten? Der ADAC ist jetzt besetzt. Und die Polizei hat auch am Wochenende Dienst. Also mir würde niemand mit meinem Auto wegfahren. -
Dann muss sich halt der feine Herr der Dekra einfach mal um sein Geld bemühen. Ein Meterstab, 10 Finger um die Windungen zu zählen und ein Messschieber um die Dicke der Windungen zu kontrollieren reichen vollkommen aus. Wie gesagt, Gutachten und Fahrzeugpapiere lagen alle griffbereit auf dem Beifahrersitz. Ich musste mir, was die Arbeitseinstellung des Prüfers für MEIN GELD angeht, u.A. folgendes anhören: "Wenn Ich bei jeder HU die Gutachten und Eintragungen kontrollieren muss, dann krieg Ich doch das Kotzen" Mein Gedankengang dazu: "Wofür zahl Ich dich dann eigentlich...?" Edit: Ich bin mit dem Fahrzeug sofort danach zur örtlichen TÜV-Süd Stelle gefahren. Das Fahrzeug wurde kontrolliert, der technische Zustand einwandfrei und dazu kam, dass die Prüfer dort für weniger Geld die Papiere, die Gutachten und die verbauten Teile kontrolliert haben. Also genau das an Leistung, was Ich für mein Geld auch verlangen darf. Das Nachprüfen kann der sich auch sparen. Durch die Wärmeeinwirkung beim Pulverbeschichten können die Materialeigenschaften unbekannt verändert worden sein. Und damit ist das unzulässig. Genauso wie das Pulverbeschichten von Alufelgen nicht mehr strassenzulässig ist. Der Prüfer hat also keinen Fehler gemacht. Höchstens was seine Nettigkeit angeht. Das will ich nicht abstreiten. Aber die Feder ist im Strassenverkehr nicht mehr zulässig.
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Heute vor 30 Jahren ist er vom Band gelaufen..... Schade, dass er immer noch nicht wieder auf der Strasse ist... Aber irgendwann. Schliesslich ist es mein erstes Auto Wie es in den Garagendetails steht, bis zum 30. Geburtstag nach Ertzulassung werd' ich wohl nicht mehr schaffen *grummel*. Tag der EZ reiche ich nach. Muss ich zu Hause in die Papiere gucken!
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e46 müsste der Typ 346L sein... da ist die Auflage A01 immer gegeben. Somit musst Du ne Änderungsabnahme machen. Kommste nicht drumrum... auch nicht, wenn die Reifengröße schon im Schein steht....
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Mein erstes Auto, 1999 war ein e30 323i mit Einspritzer m20 Der wird in 24 Tagen (am 25.03) seine 30 Jahre vollmachen.... Wäre er doch nur schon restauriert