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VD

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  1. Und das Ergebnis ist dann ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und Einstufung "Verkehrsunsicher" wenn es bei ner HU auffällt.... Sehr gut...
  2. Warum gehst Du nicht zum Anwalt?
  3. Genau... er will Reifen fahren, die in keinem Gutachten der Felgen für einen e30 freigegeben sind. Folglich hat er keine andre Wahl als eine Einzelabnahme zu machen. Und der Tüv hat da gar keinen Spielraum. Deine Rad-Reifen-Wische sind übrigens nichts wert, wenn darin nicht das Fahrwerk als vorangegangene zulässige Veränderung aufgeführt wird. Gut das Du nachgesehen hast. Als semiprofessioneller Straßenrowdy hast Du natürlich so viel Erfahrung, dass Du den Leuten schön die falschen Dinge erzählen kannst. Es ist übrigens kein Zeichen für herrausragende Coolness, wenn man oft von den Herren in grün/blau angehalten wird, sondern eher dafür, dass man Anzeichen zeigt, nicht reif genug für das Privileg einer Fahrerlaubnis zu sein.
  4. Und da das ganze eine Änderungsabnahme nach §21 in Verbindung mit §19 (2) STVZO ist, behinhaltet dies das erlöschen der Betriebserlaubnis. Die "Einzelabnahme" ist ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis. Die Einzelbetriebserlaubnis erteilt die Zulassungsstelle nach Vorlage des Gutachtens. Die Folge bei einer Polizeikontrolle oder bei der nächsten Hauptuntersuchung (mit montierten Schlappen natürlich, damit es auch auffällt): Fahren ohne Betriebserlaubnis (180 € + 3 Punkte). Dazu kommt dann evtl. noch ein kleineres Ordnungsgeld (bis 2000 €)... GUTER TIP!!!
  5. Leer
  6. Was hat denn die zulässige Toleranz des Wegstreckenzählers mit der Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts (ugs. Tacho) zu tun?
  7. Und wie soll der Prüfer das bei der Prüfung sehen, wenn das zugebaut und nicht einsehbar ist?
  8. Du bist der Typ, der Kohlen gespart hat, damit die Versicherung ihm sagt in welche Werkstatt er gehen darf, die aus Kostengründen nicht den Service bieten kann den der Typ evtl. haben möchte, aber bei der die Versicherung erheblich mehr spart, als sie an den Typen mit Einsparungen bei der Versicherungsprämie weitergibt. Sprich: Du hast billig eingekauft. Reg Dich über das System auf. Selber schuld biste es trotzdem!
  9. Was ja nicht heisst, das seine Spur nicht vorher schon verstellt war!
  10. Mit dem Handy in der Hand rufste bei der Versicherung an und lässt die Daten eben korrigieren (und bekommst ne neue eVB-Nummer)... Schon gemacht... und die Dame am Schalter hatte die richtigen Daten sofort auffem Rechner.
  11. Instandhaltungsarbeiten gelten nicht als Begründung für ne Mieterhöhung! Ist das alte Zeug verschlissen, muss es neu. Und das ohne Mieterhöhung. Es sei denn es geschieht eine erhebliche Aufwertung der Wohnung (z.B. komplett neues Badezimmer, etc). Da es sich hier aber nur um Klo und Waschbecken handelt findet keine erhebliche Aufwertung statt. Mieterhöhungen auf Grund von Sanierungen sind nur bei energetischer Sanierung statthaft (und dann müssen Instandhaltungskosten die sowieso angefallen wären auch wieder rausgerechnet werden). Mach es selbst, schmeiss das alte Zeug weg, wenn Du es nicht aufbewahren willst. Macht der Vermieter nach Auszug der Mutter Stunk, dann musst Du ihm das Zeug höchstens nochmal ersetzen (wenn es denn überhaupt auffällt). Aber:Jetzigen Zustand sauber dokumentieren (belastbare Fotos), damit man dann später ne Argumentationsgrundlage hat.
  12. Jetzt sollte der Link funktionieren (hab die Kurzversion von der Seite genommen) Alles in Fett, damit es sichtbar ist! Schwachsinn muss nunmal bekämpft werden. Grade da wo er auftritt! Genau das war das Problem bei dieser Falschmeldung. Ohne Ende seriöse Quellen sind mit aufgesprungen und haben den Blödsinn wiederholt. Eigentlich sollte man von denen erwarten können, dass die die Quellen prüfen! Aber die Bild hat da ja auch mal wieder schön mitgehetzt (nennt sich dann Meinung bilden!)
  13. Ja genau.... sorry wenn ich das jetzt so hart sage: Bevor Du solche Gerüchte weitergibst, prüf' es doch wenigstens nach! Genau weil es andauernd nicht geprüft wird, und lieber so ein Schwachsinn verbreitet wird, weil dann hat der Mensch ja was zum aufregen, werden solche Falschmeldungen immer weiterverbreitet! http://sz.de/1.1814255
  14. In dem Fall gibt es keinen Ermessensspielraum! Das ganze ist so nicht zulässig! Da hat der TÜVer geschlafen oder nen Gefallen getan. Oder schlichtweg keine Ahnung. Oder er hat es übersehen. Naja... was hat Dich davon abgehalten den Halter entsprechend zu verpfeifen wenn es Dich so anpisst? Er hat halt Glück gehabt. Ist Dir noch nie passiert, oder? Bist noch nie zu schnell gefahren ohne erwischt zu werden?
  15. Was auch immer Du mit US-TFL meinst... Wenn der von der Ordnungsbehörde kontrolliert wird, und keine Ausnahmegenehmigung vorweisen kann (wenn das denn nicht in D genehmigungsfähig sein sollte), dann bekommt er auch das, was angekündigt ist. Und wenn dem TÜVer da noch was nachgewiesen werden kann, dann der auch! Ist auch vorher bekannt...
  16. Was für ein Blödsinn... das ach so miese Deutschland behandelt ALLE gleich! Und Strafen ohne vorherige Ankündigung gibt es auch nicht! Also weiß jeder was auf ihn zukommt, wenn er sich nicht an die Regeln hält. Extra übertreten und aufgeflogen? Pech gehabt... Jammern steht anderen zu; sich beschweren auch!
  17. Wieso scheiss System in Deutschland? Die Strafe war vorher klar... also selber schuld... Wenn es doch in Deutschland so scheiße ist..... WO ist es denn besser?
  18. Das nur die SB abgezogen wird! kein Abzug der Mehrwertsteuer!
  19. VD

    Gelbe scheinwerfer

    Das finden wir dann in der ECE R48: 2.29. Farbe des von einer Einrichtung abgestrahlten Lichts ----------------------------------------------------------------------------- 2.29.1. „Weiß“ bezeichnet die Farbwertanteile (x, y) ( 5 ) des abgestrahlten Lichts in den Farbräumen, die durch die nachstehenden Grenzwerte bestimmt sind: W 12 Grenze gegen Grün: y = 0,150 + 0,640 x W 23 Grenze gegen Gelbgrün: y = 0,440 W 34 Grenze gegen Gelb: x = 0,500 W 45 Grenze gegen Purpurrot: y = 0,382 W 56 Grenze gegen Purpur: y = 0,050 + 0,750 x W 61 Grenze gegen Blau: x = 0,310 Dabei gelten folgende Schnittpunkte: W 1 x=0,310; y=0,348 W 2 x=0,453; y=0,440 W 3 x=0,500; y=0,440 W 4 x=0,500; y=0,382 W 5 x=0,443; y=0,382 W 6 x=0,310; y=0,283 ----------------------------------------------------------------------------- 2.29.2. „Hellgelb“ bezeichnet die Farbwertanteile (x, y) ( 5 ) des abgestrahlten Lichts in den Farbräumen, die durch die nachstehenden Grenzwerte bestimmt sind: SY 12 Grenze gegen Grün: y = 1,290 x - 0,100 SY 23 Spektralfarbenzug SY 34 Grenze gegen Rot: y = 0,138 + 0,580 x SY 45 Grenze gegen Gelbweiß: y = 0,440 SY 51 Grenze gegen Weiß: y = 0,940 – x Dabei gelten folgende Schnittpunkte: SY 1 x=0,454; y=0,486 SY 2 x=0,480; y=0,519 SY 3 x=0,545; y=0,454 SY 4 x=0,521; y=0,440 SY 5 x=0,500; y=0,440 ----------------------------------------------------------------------------- Jetzt hab ich genug vom kopieren! Wer jetzt noch Infos haben will, solle sie sich bitte selber anlesen: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/un-ece-regelungen.html?nn=58354#doc20394bodyText3
  20. VD

    Gelbe scheinwerfer

    Wie im anderen Thread übrigens schon geschrieben (aber hier ist ja die Verlinkung zu diesem weg): Zitat aus der ECE R8: 10. BEMERKUNG ZUR FARBE Jede Genehmigung nach dieser Regelung wird nach Abschntt 7.1 für einen Scheinwerfertyp erteilt, der weißes oder hellgelbes Licht ausstrahlt. Artikel 3 des Übereinkommens, zu dem diese Regelung eine Anlage ist, hindert demnach die Vertragsparteien nicht, an den von ihnen zugelassenen Fahrzeugen Scheinwerfer zu verbieten, die weißes oder hellgelbes Licht ausstrahlen.
  21. VD

    Gelbe scheinwerfer

    Aus der ECE R8: Die Farbmerkmale müssen, ausgedrückt in den CIE-Farbwertanteilen, innerhalb folgender Grenzen liegen: Hellgelber Filter (Blende oder Abschlussscheibe) Grenze gegen rot y ≥ 0,138 + 0,580 x Grenze gegen grün y ≤ 1,29 x – 0,100 Grenze gegen weiß y ≥ – x + 0,966 Grenze gegen den Spektralfarbenzug y ≤ – x + 0,992 Dies kann auch wie folgt ausgedrückt werden: Farbtongleiche Wellenlänge 575 nm bis 585 nm Spektraler Farbanteil 0,90 bis 0,98. Der Transmissionsgrad muss ≥ 0,78 sein, wenn er mit einer Lichtquelle der Farbtemperatur 2 856 K bestimmt wird
  22. So, un nu noch ein Zitat aus der ECE R8 (das ist die Regelung, nach denen die gelben Hella-Scheinwerfer geprüft sind) 10. BEMERKUNG ZUR FARBE Jede Genehmigung nach dieser Regelung wird nach Abschntt 7.1 für einen Scheinwerfertyp erteilt, der weißes oder hellgelbes Licht ausstrahlt. Artikel 3 des Übereinkommens, zu dem diese Regelung eine Anlage ist, hindert demnach die Vertragsparteien nicht, an den von ihnen zugelassenen Fahrzeugen Scheinwerfer zu verbieten, die weißes oder hellgelbes Licht ausstrahlen. Ich denke, das sagt es dann ganz eindeutig aus, oder?
  23. Das Verkehrs-OWis aber nach drei Monaten verjähren ist Euch auch klar?... Da spielen die 364 Tage Speicherung auch keine Rolle!
  24. VD

    Gelbe scheinwerfer

    Das steht aber nicht nur in der STVZO, sondern auch in der ECE R48.... Der Heizer peilt einfach nicht den Unterschied zwischen den unterschiedlichen Richtlinien und deren Bedeutung bzw. deren Anerkennungsvorschriften.... Vielleicht könntest Du mal damit aufhören andere mit FALSCHEN Aussaugen im www ins offene Messer rennen zu lassen. Weil deren Strafzettel wirst Du ja nicht zahlen, oder? Wenn Du der festen Überzeugung bist im Recht zu sein: Bau sie dir an... fahr zum TÜV... falle durch... erhebe KLAGE... bis zum EuGH..... Du wirst ja gewinnen. Ist also kein Kostenrisiko bei.
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