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VD

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Alle erstellten Inhalte von VD

  1. VD

    TÜV in Bayern

    Das gilt nur für Bayern. In NRW wird seit vorgestern nicht mehr zurückgeklebt. Gar nicht mehr zurückdatiert wird in Ba-Wü, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland. Bayern hat o.g. Sonderregelung. Ab Juli ist, wie Du schon schreibst, alles anders. Dann wird nicht mehr zurückdatiert,. Überzieht man um mehr als 2 Monate, muss man allerdings 20 % mehr zahlen, weil eine vertiefte Untersuchung durchgeführt wird. (Alle Ergänzungsuntersuchungen der Anl. VIIIa Punkte 4.1. bis 4.10 der StVZO müssen dann durchgeführt werden).
  2. VD

    TÜV in Bayern

    Momentan so: Mehr als die halbe Plakettenlaufzeit drüber --> Keine Rückdatierung Weniger als die halbe Plakettenlaufzeit drüber --> Rückdatierung Da Moppeds normalerweise 2 Jahre bekommen, wärst du bei mehr als einem Jahr Überfällig schon aus der Rückdatierung raus.
  3. Sondern? Was gibt es für einen vernünftigen Grund, jemanden um diese Uhrzeit nach einem solchen Zeug zu fragen? Verkehrssicherheit? Weil er was anderes in dem Kofferraum vermutet. Leichenteile, Waffen, etc.... Warum auch nicht. Wenn sich der Halter/Fahrer weigert den Kofferraum aufzumachen braucht der Polizist nen Durchsuchungsbeschluss. Fragt er nach Verbandskasten und Warndreieck ist der Kofferraum in 99,8 % aller Fälle offen. Ich wette drauf, das war ein wenig anders..... Genau, weil er lebt ja nur, um so armen unschuldigen Mama-Auto-Vorführern das Leben schwer zu machen und seine Zeit damit zu verschwenden lieber 10 Minuten an Autos zu suchen, an denen nix ist, als Geld zu verdienen. 5 Minuten? Echte oder Gefühlte? Nur als Hinweis. Das "Sichtfeld" ist klar definiert. Die MItte liegt genau im Augpunkt, nach rechts und links 14,5 cm. Oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt. Was ist daran schwammig? Das ist doch das schöne bei uns. Es ist aller Geregelt. Und somit ist auch klar, was jemand bekommt, wenn sein Fahzeug nicht vorschriftsmäßig ist. Damit rumzufahren ist schliesslich die eigene Entscheidung. Sorry, falls die Worte nun was "hart" rüberkommen. Sollen Sie nicht. Nur klar ausdrücken was meine Meinung ist. Also nicht angegriffen fühlen, sondern vielleicht ein paar Denkanstösse mitnehmen.
  4. VD

    Ibi, wir wünsche Dir...

    zu spät..... Alles Gute aus Köln nach da oben
  5. VD

    Handschuhfach

    http://e30-talk.com/e30-wikipedia/t-handschuhfach-laesst-sich-nicht-mehr-oeffnen-90538.html
  6. http://www.abnehmen.net/sites/default/files/img_uploads/Blutzucker-Zuckerwuerfel.jpg
  7. http://www.airwork.biz/wp-content/uploads/2009/03/2-entstehung-mond.jpg
  8. Allet Jute Jung!
  9. Na, dann denk nochmal nach. Du besitzt eine Fahrerlaubnis. Und einen Führerschein. Der Führerschein ist aber nur das Dokument, mit dem Du nachweist, dass Du eine Fahrerlaubnis hast. Das Fahrverbot schränkt die Fahrerlabnis ein. UNd nicht den Führerschein. Das Fahrverbot ist zu Ende, wenn man den Führerschein wieder in der Hand hält. Aber nicht vor dem angegebenen Zeitpunkt. Hat man den Führerschein wieder, aber der Termin ist noch nicht vorbei, besteht das Fahrverbot noch. Die Frist, die das Fahrverbot dauert, gilt auch erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist. Und nicht, wenn man den auf der Post abgegeben hat. Fahren darf man aber nicht mehr, wenn das Ding auf der Post ist. Siehe auch §25 StVG Hat alles nix damit zu tun, ob die Polizei Lust hat mitzufahren oder sonstwas. Wenn die das Überprüfen, ist man dran wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. §21 StVG
  10. VD

    Oli* alles gute....

    Da muss ich noch schnell nachschieben: Herzlichen Glückwunsch nachträglich! Hoffe Du hast ordnetlich gefeiert und fein getrunken! Ne schöne Jroß us Kölle dä Aaß elans
  11. VD

    Borbet B <3

    Mädchen?
  12. ????????????????????????????????
  13. Christian, die Info ist sowieso kostenlos. PDF ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, Perosnalausweis kopieren, 55 Cent Briefmarke, einwerfen. 5 Tage später hat man den aktuellen Kontostand http://www.kba.de/cln_031/nn_124384/sid_BE055886FA31FBF243642AD38A02BA29/nsc_true/DE/ZentraleRegister/VZR/Auskunft/vzr__auskunft__node.html?__nnn=true
  14. Mal wieder ganz grosses Kino:klatsch: Wenn du mit 4 Reifen unter 1,6 mm über ne rote Ampel fährst hast du 16 Punkte auf einen Schlag! Wie sich manche erdreisten auf Grund eines Punktestandes,von dessen Zustandekommen sie nicht den Hauch einer Ahnung haben,auf die Führerscheineignung zu schliessen ist mir schleierhaft. Man sollte auch bedenken,dass nach aktueller Planung der Führerschein auch nach 4 Fahrverboten entzogen wird. Und da wird's ganz kritisch,ein guter Kumpel von mir hat nämlich schon 3 Fahrverbote obwohl er im Strassenverkehr deutlich langsamer als ich unterwegs ist. Einfach häufiger zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. So ein Schwachsinn. Und wenn Dein Kumpel schon 3 Fahrverbote hatte, sollte er inzwischen wenigstens dazugelernt haben. Wenn er es nicht hat, dann sollte er auch keinen Lappen mehr haben. Und wenn Du "noch schlimmer" fährst, bisher aber das Glück hattest nicht erwischt zu werden, dann wird es Zeit, dass sie Dich erwischen. Und mehr als 14 Punkte kann man von 0 an nicht bekommen. Weil bei 14 muss man erstmal nen Hinweis aus Flensburg bekommen, dass der Lappen bedroht ist. Bekommt man den nicht, zählen auch die weiteren Punkte nicht (Oder war diese Mitteilungspflicht sogar schon bei 8 Punkten?.... Bin mir da grad nicht ganz sicher). Und spätestens dann sollte man sich über seine Fahrweise Gedanken machen. Und für abgefahrene Reifen gibt es nur 3 Punkte und 50 €. Egal ob 1,2,3 oder 4 Reifen. Also sind wir bei Deinem Beispiel bei 7 Punkten, die der Fahrzeugführer selber zu verantworten hat. Aber ich seh schon. Du hast Dich ja ordentlich damit beschäftigt.... Yeah Und nichts verstanden!
  15. Bei den Leuten mit 16 oder 17 Punkten bezweifel ICH sowieso die Eignung für den Führerschein. Also, nicht weiter wild, wenn denen der Lappen fehlt.
  16. Vordergründig wird das so dargestellt,in Wirklichkeit ist es eine reine Strafverschärfung. 21-25 zu schnell,aktuell 1 Punkt,demnächst auch=umgerechnet 2 Punkte >25 zu schnell,aktuell 3 Punkte,demnächst 2=umgerechnet 4 Punkte Usw.......... Was?
  17. Nein, zwei Jahre ab dem Monat, wo Du zur HU fährst. Und wenn Du noch 3 Jahre wartest, bekommst Du in 3 Jahren dann zwei Jahre.
  18. HU-Bericht reicht zum Anmelden. Plus die üblichen Kleinigkeiten. Bei nicht zugelassenem Fahrzeug zwei Jahre ab Monat der letzten HU.
  19. Einigen wir uns darauf: Der Steueränderungsantrag ist nur bei einem zugelassenen Fahrzeug notwendig. Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, und das wird direkt im Rahmen der Zulassung in die Fahrzeugpapiere übernommen, dann funktioniert das so. Sonst müsste man ja bei jeder Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit KLR wieder einen Steueränderungsantrag stellen. Der Steueränderungsantrag ist deshalb notwendig, weil das Finanzamt nur bei der Anmeldung einstuft und danach erst wieder, wenn ein Änderungsantrag kommt. Mein halber Fehler
  20. Na, ich befürchte, das FinAmt bekommt noch ne Menge mehr von denen mitgeteilt. Und darunter fällt auch die Enstufung der Emissionsklasse.
  21. Nein, die Einstufung erfolgt nach Feld 14.1. (in der Zulassungbescheinigung 1). Und die wird geändert. Tante Edit sagt zu mir: "Heute bist Du immer zu langsam!"
  22. Beschlossen ist noch nix. Das ganze Paket war am 10.2. im Bundesrat zur Abstimmung. Da wurden aber noch 25 Änderungsanträge gestellt. Jetzt kommt es am 30.03. wieder in den Bundesrat. Damit ist der 01.04. als Beginn raus. Und was da 100% genau beschlossen wird, kann ja noch keiner sagen.
  23. Die GWP-Prüfung (Gas-Wiederholungsprüfung) dürfen normalerweise alle Prüfer bei TÜV/DEKRA/GTÜ/KÜS machen. Ist für den PI ne kleine Zusatzqualifikation, die aber wahrscheinlich 95% haben sollten. Kannst also einfach hinfahren und das direkt bei der HU mitmachen lassen.
  24. Der Steueränderungsantrag selbst ist FORMLOS. Er muss halt nur die nötigen Daten enthalten und kann dann zur Not auch auf nem Stück Klopapier stehen Also, Vorlage besorgen, selber tippen, von einer AU-berechtigten Werkstatt abstempeln lassen und das bei der Zulassungsstelle direkt als technische Änderung eintragen lassen. Thema durch. Oder, mit der ABE zu TÜV/DEKRA/GTÜ und ne Abnahme machen lassen. Dann braucht man eigentlich keinen Steueränderungsantrag mehr und keine ABE, weil die Änderung der Steuerschlüsselnummer ja auf der Abnahme draufsteht. Kostet dann aber was mehr.
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