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VD

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Alle erstellten Inhalte von VD

  1. VD

    Dem VD alles gute....

    Dank Euch!
  2. Nur durch Einzelabnahme möglich.
  3. Wie willst Du was eintragen, wenn der Karren nicht zugelassen ist? Das funktioniert nicht! Die Eintragung erfolgt auf der Zulassungsstelle. Der Prüfer macht eine Abnahme und keine Eintragung.
  4. Hab mich oben mal am Schluß ein bissel korrigiert!
  5. § 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen (1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen: Änderungen von Angaben zum Halter, jedoch braucht bei alleiniger Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt zu werden, Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle, Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist, Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast, Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern, Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen, Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken, Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist. Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen. Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommen die nach Satz 3 Verpflichteten ihrer Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betrieb nach Satz 5 untersagt wurde, nicht anordnen oder zulassen. Heißt: Die Rad-/Reifenänderung hätte eigentlich nicht unverzüglich eingetragen werden müssen. Um Georg ein wenig mehr zu präzisieren: Das war eine Eintragung nach §19 (2) in Verbindung mit §21 StVZO. Und auch diese sind nur nach den o.g. Bedingungen und fristen umzuschreiben. Mit Deinem Versicherungsschutz hat das ganze erst mal nix zu tun. Die Alte auf der Zulassungsstelle hat nicht mal halb so viel Ahnung wie sie bräuchte und hat auch nur mit Halbwahrheiten um sich geworfen, die sie irgendwo mal aufgeschnappt hat. Es könnte sein, dass der eintragende aaS die Unverzüglichkeit auf dem Gutachten vermerkt hat. Das wäre Punkt 11 der o.g. Aufzählung. Dann sollte er vernünftige Gründe haben, und dann muss das zwar gemacht werden. Hat aber immer noch nichts mit Deinem Vers-Schutz zu tun. Edit: Auf Grund neuer Erkenntnisse
  6. Alles Gute!
  7. Bitte löschen. Doppelt.
  8. na, weil die Systemdaten (se nennt sich der Prüfpunkt) erst ab EZ 1.1.2006 geprüft werden. Dann holen sich also die frustrierten Fahrzeugführer nur noch ältere Autos, ja?..... Stichtag ist übrigens nicht der 1.4. Am 10.2. geht das gesamte Strassenverkehrsrechtpaket in den Bundesrat. Nur wenn der ohne Änderung zustimmt, ist der 1.4. möglich. Ansonsten wird es wahrscheinlich der 1.7. oder 1.10. weil noch nachverhandelt werden muss.
  9. Leichenschänder!
  10. VD

    E30 Girls

    Internet kaputt
  11. VD

    Einmal im Jahr zum TÜV

    glaubst du das polnische autos in besserem zustand und deren prüfer penibler sind als in deutschland? Wer lesen kann.....
  12. VD

    Einmal im Jahr zum TÜV

    Was haben Anatolien bzw. die Türkei mit EU-Regelungen zu tun? Wäre mir neu, dass denen dabei überhaupt auch nur eine Meinung zugestanden wird?
  13. Alles Gute!
  14. VD

    Einmal im Jahr zum TÜV

    Um nochmal drauf aufmerksam zu machen: Das ist eine Regelung, die von der EU vorgegeben werden soll. Deutschland hat da wenig Chancen drumrumzukommen (ausser natürlich vorheriges Mitspracherecht). Da darf dann Deutschland nur noch umsetzen. Und was wären die Auswirkungen? Die von euch so bemängelten Ausländer-Autos würden einer häufigeren technischen Überwachung unterliegen. Ziel erreicht. Das wir deutschen, die die technische Überwachung erfunden haben nunmal darunter leiden müssen liegt am Aufbau der EU. Billiger wird die Untersuchung deswegen nicht werden. Es wird ja nicht für die Laufzeit der Plakette bezahlt, sondern für die ARBEIT das Auto durchzusehen.
  15. VD

    E30 Girls

    also ich bin nicht "pissed" ob des Sexismus hier, beim Anblick der Damen wird mir ja nicht übel im Gegensatz zum "der schlimme Umbauten-Thread" Ein eigener Thread lohnt nicht, hab nur das hier gefunden: soariumgegerbte Wade über Tennissocke ist aber wohl nicht jederfraus Fall:-D Das ist ja auch eher ne Tussi!
  16. VD

    Klassische Bier-Umfrage

    http://www.frueh-shop.de/images/product_images/popup_images/172_0.jpg http://www.frueh-shop.de/images/product_images/popup_images/96_0.jpg
  17. VD

    Winterreifen-Thread

    Ich hatte die Fulda Montero als Winterreifen in diversen Grössen bisher auf meinem 3er Golf (175/70 R13, waren gebraucht und ansonsten tiptop), auf meinem Passat (185/70 R13, da waren des überhaupt die einzigen WR die erhältlich waren, 3 Jahre (~35tkm) ganzjährig gefahren, und übelst misshandelt, die haben heute noch 6,5mm, aber leider 2 dicke Bremsplatten, ansonsten tip top), aufm Peugeot 206, allerdings mit dem Niederquerschnittsprofil (195/55 R15, die waren bombastisch, Grip ohne Ende, gefühlte 2m weniger Bremsweg als mit den Conti SR), aufm E30, allerdings noch des alte Profil (195/65 R14, waren überaltert aber trotzdem gut). Ich kann eure Probleme also echt net nachvollziehen... Das wirste schon nachher noch können! In den Augen der Fulda..... haste nu: kein Popometer, ne falsche Wahrnehmung, kannst kein Auto fahren, hast also im e30 nix verloren, bist en VW-Fahrer, die haben sowieso keine Rechte und schon mal gar keine Ahnung, der Passat und der Golf sind Lulli-Autos, die mit dem Ultra-e30 nicht verglichen werden dürfen, weil das andere Antriebskonzeot ja auch aus Mist-Reifen nur komische Ergebnisse rausholt..... usw usf.... Muss ich noch mehr sagen? *duckundweg*
  18. Im M3 auf jeden Fall. Da das eigentlich nem IndividualBestellung war, konnte es auch gut 2-3 316i damit geben.
  19. Allet Jute!
  20. Wow.... soviel.... ähhhhmmmm..... tja, was denn nun? Angriffsfläche für die e30-Enthusiasten auf einmal. Da geht einiges
  21. §21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge *(2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre. Ohne Gutachten auch inzwischen keine Eintragung mehr. Übrigens auch der Grund, warum inzwischen fast alle Einzelabnahmen zu einer Motoreintragung so schwierig bzw. unmöglich sind.
  22. Bau Rückstandslos aus. Mit der EZ haste Glück gehabt.
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