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Fahrwerksfedern für H-Zulassung beim e30


RoadrunnerM5t
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Hallo ich suche zZ einen H-Fähigen Federnsatz(Tieferlegung) für e30 VFL 2/86 318i 102PS ... Kann mir da jemand weiterhelfen ????? Danke RR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Sind alle H-Fähig solange du nicht 100/80 fährst!

 

Ich fahr die H&R Comfort in meinem H-Moped....


Bearbeitet: von DieGruft

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

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  • 3 Monate später...

Ich habe vorgestern mal vorsichtig nach nem H Gutachten beim KÜS Prüfer gefragt und er meinte meine Fintec 83004/5 & 83004/7 würden bei meinem 86er cabrio nicht gehen.

 

Begründung ist die 10 Jahresfrist und er hat nur ein Gutachten aus 99 bzw 2000 gefunden.

 

Wie habt ihr das gemacht? Die h&r und Eibahch Gutachten, welche ich gefunden habe sind auch zu Jung...

 

 

Danke und Gruß

 

Marcel

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Ein Bekannter fährt sogar ein TA Gewinde im H... legal!

 

Es geht doch nur darum, dass es ein Zeitgenössischer Umbau ist. Die können ja nicht erwarten, dass du alte ausgelutschte Fahrwerke fährst, gerade bei Komponenten, die man sowieso nicht sieht.

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Man muss da meiner Meinung nach was berücksichtigen, das wahrscheinlich auch die ganzen Prüfer nicht auf dem Schirm haben:

Es gibt keine "alten" Gutachten mehr die noch gültig sind.

Vor einigen Jahren - ich hab leider nicht mehr im Kopf wann das genau war - haben alle Gutachten die keine Zertifizierung nach ISO 9001 haben, ihre Gültigkeit nach einer Übergangsfrist verloren.

Alle Gutachten für Teile die weiterhin angeboten werden mussten daher ergänzt/erneuert werden.

Daher gibts z.B. auch kein gültiges Gutachten mehr für die BBS RS1, weil BBS das nicht mehr erneuert hat.

 

Federn von Eibach gab es mit Sicherheit schon zur Bauzeit des E30.

Genauso sicher hat Eibach die Federn nie verändert - das rentiert sich ja nicht wenn der Absatz immer geringer wird.

Da das Gutachten abgelaufen ist, wurde es erneuert und hat deswegen ein neues Datum.

 

Man sollte den Prüfer also mal drauf hinweisen, dass die neuen Vorschriften der einzige Grund sind, warum da so ein neues Datum drauf ist.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Wenn die Federn kein Gültiges Gutachten mehr haben, darf sie dir auch keiner mehr eintragen. So einfach ist das.

 

Ich hab die R&H 19.01/19.03 Teilegutachten Nr. 92TG0022-000 drin. Sind 30/30 aber das langt mir erst mal.

Erste Prüfung war 43.KW 89 und dann noch mal 02.KW 99. Die Federn kann man somit in jedem e30 mit

H-Kennzeichen fahren. Problem ist nur es gibt sie nicht mehr neu...

 

 

 

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Wenn die Federn kein Gültiges Gutachten mehr haben, darf sie dir auch keiner mehr eintragen. So einfach ist das.

Natürlich.

 

Aber genau das ist das Problem, weil es kein einziges "altes" gültiges Gutachten mehr gibt, egal wie lange ein Teil schon auf dem Markt ist.

Alle Teile die es schon lange - also absolut H-konform - gibt, haben vor einiger Zeit ein neues Gutachten bekommen und wenn das der Prüfer nicht kapiert, sieht er nur das neue Datum im Gutachten.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Das Prüfdatum bei der ersten Prüfung steht ja mit drin. Wenn sich

was geändert hat, steht es nicht mit drin. Siehe Monotube von H&R.

Ist ja auch ein anderes wobei sich H&R da für den Kunden einsätzt

und sogar den Prüfer anschreibt und diese aufklärt das es unter

gewissen Umständen geht...

 

 

 

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Habe gestern aus Interesse auch mal zwei Gutachten angeschaut. Beim Eibach Pro Kit 30mm fürs Cabrio (E2010-140) ist auch 1989 eingetragen. Bei den 30mm Federn von H&R war es glaube ich ein Datum nach 2000

 

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

Kleines Update,

 

Vorgestern war ich bei meinem GTÜ ler, und habe ihn mit euren Argumenten überzeugen wollen, nach anfänglicher Abwehr hat er nochmal in der Zentrale angerufen und diese meinte "kein Problem".

 

Gestern dann vorgefahren und die Bescheinung/Gutachten erhalten, dann gleich zur Zulassungsstelle geflitzt und tadada... H Kennzeichen.

 

Falls also mal jemand mit Fintec Federn eine H Zulassungs Scheinkopie braucht, einfach Bescheid geben :)

 

Gruß

 

Marcel

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  • 1 Monat später...

Hallo Stylemeis,

konntest Du den Prüfer inzwischen überzeugen? Ansonsten ist mir gerade wieder mein Fintec Gutachten mit Datum 1988 in die Hände gefallen.

Da düfte es dann keine Ausreden mehr geben ;-)

Ich wäre sehr dankbar, wenn du mir das Gutachten zuschicken würdest :-)

 

Kleines Update,

 

Vorgestern war ich bei meinem GTÜ ler, und habe ihn mit euren Argumenten überzeugen wollen, nach anfänglicher Abwehr hat er nochmal in der Zentrale angerufen und diese meinte "kein Problem".

 

Gestern dann vorgefahren und die Bescheinung/Gutachten erhalten, dann gleich zur Zulassungsstelle geflitzt und tadada... H Kennzeichen.

 

Falls also mal jemand mit Fintec Federn eine H Zulassungs Scheinkopie braucht, einfach Bescheid geben :)

 

Gruß

 

Marcel

Ja bitte einmal senden :-)

 

E-Mail Adresse sende ich dir per PN. Vielen Dank!!

Gruß

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  • 8 Jahre später...
am Am 30.6.2017 um 06:53 schrieb gfap69:

Wenn es hilft könnte ich mit einer Kopie des original Brief von 88 mit Eintragung der Eibach Federn aushelfen.

Die waren bei meinen damals  eingetragen worden.

Hallo gfap69,

wärst du noch bereit, die Kopie zuzusenden? Vielen Dank 

@all oder gibt es mittlerweile andere Lösungen?

Vielen Dank 

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am vor 16 Stunden schrieb maenuuu:

Hallo gfap69,

wärst du noch bereit, die Kopie zuzusenden? Vielen Dank 

@all oder gibt es mittlerweile andere Lösungen?

Vielen Dank 

Ich verstehe das Problem nicht. Ich hatte schon länger H-Kennzeichen ohne Tieferlegung, habe dann nagelneue, neu gekaufte, mit aktuellem "Gutachten" versehene Eibach Federn in der Werkstatt montieren lassen. Und im Rahmen der HU hat der Prüfer dann noch so ein "Sondergutachten" erstellt (um 60 Euro) wo sinngemäß drinsteht: "Eibach-Federn xyz mit Tieferlegung XYZ : sind montiert, können eingetragen werden, muss aber nicht.  

 

Fand ich witzig: "Kann eingetragen werden, muss aber nicht".

 

Ja, wenn es wichtig und dienlich wäre, würde ich dieses "Sondergutachten", vermutlich heißt das anders, hochladen können. 

 

Und, abgesehen von der H-Problematik kann ich den Einbau dieses EIBACH-sets empfehlen: Karre steht wieder grade, federt gut, ist nicht zu hart für das Cabrio und fühlt sich dabei straff und direkt an, Optik mit 15 Zöllern genau richtig. Keine unsportliche, vorn hochstehende Motorbootoptik , nur milde aber optisch passende Tieferlegung: Die Räder stehen da wo sie stehen sollen, im Radhaus.

 


Bearbeitet: von capo
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am Am 14.11.2025 um 18:10 schrieb maenuuu:

@all oder gibt es mittlerweile andere Lösungen?

die "Lösung" ist, dem Prüfer glaubhaft zu vermitteln, dass die e30 Modelle seinerzeit mit unzähligen Federnsätzen zwischen 30mm und 80mm tiefergelegt wurden

 

im Bereich von etwa 30mm bis 80mm tiefer entsteht also, egal mit welchem Federnsatz, eine "H-taugliche" Tieferlegungsoptik

 

diese Optik ist auch unabhängig vom Datum des Gutachtens der Federnsätze

 

und wir reden hier nicht von Luftfahrwerken oder Gewindefahrwerken bei denen sich konstruktionsmässig einiges geändert hat gegenüber den 80-er Jahren, es geht um Federnsätze

 

dann gibt es noch ein typisch deutsches Dilemma für einige "historische" Federnsätze, die schon seit Serienstart vom e30 angeboten wurden:

vor -zig Jahren wurde vom Gesetzgeber der Ersatz der alten Tüv-Prüfberichte durch Teilegutachten erzwungen

der alte Prüfbericht darf also seit -zig Jahren nicht mehr zur Eintragung herangezogen werden

das neue Teilegutachten ist logischerweise auf den Tag der Erteilung ausgestellt und damit unter gewissen Umständen "zu neu"

obwohl es die gleichen Federn mit gleicher Kennzeichnung sind, sind sie angeblich überhaupt nicht mehr H-tauglich eintragbar

mit dem alten Prüfbericht nicht, weil der ja nicht mehr gültig ist

und mit dem dazu neu erstellten Teilegutachten auch nicht weil das Erstellungsdatum zu neu ist

wenn aber so ein Federnsatz früher (per Prüfbericht) eingetragen war, ist der H-tauglich

und wenn jetzt so eine Feder bricht, kann (und darf) man sie durch die gleich gekennzeichnete Feder neuer Produktion ersetzen

sie entspricht der eingetragenen Feder

nur: neu eintragen kann man sie nicht

 

wer findet den Fehler ? er ist mitten in Europa, nennt sich Deutschland

 

 

 

 

 


Bearbeitet: von vokuhila
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Nö…Die Vorgaben zum H sind national

und die Regeln stellen keine "Gutachten"

aus. Da hilft nur Druck auf die Hersteller.

Für die ist der Markt zu klein, so das man den Blick auf den aktuellen Massenmarkt richtet.

 

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