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E30 323i im Hinterhof gefunden,und nun?


Maurice
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Natürlich interessiert mich das, habs ja selber schon durch. Mittlerweile würde ich wild abgestellte einfach mitnehmen und in deinem Fall irgend einen toten E30 gegen den da stehenden austauschen.

 

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Ein Rumgeeier...

Hätte und könnte, sag doch dem Eigentümer einfach, was du willst. Dem ist glaub ich wurscht, ob der Karren da steht oder nicht. Leg ihm paar Mäuse hin und du hast das Ding. Oder eben einfach mitnehmen, interessiert sich doch niemand dafür.

 

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Bitte bitte nimm den Wagen nicht einfach mit! Das ist Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch!! Du willst dir doch kein Auto aufbauen das eine kriminelle Handlung zur Grundlage hat... zumindest würde ich das nicht wollen!!!

Gehe deinen Weg und bleib hart und du wirst Erfolg haben!! Klar wird das dauern und es liegt bei dir wie lange du warten möchtest. Fakt ist, irgendwann wird der Wagen dort wegmüssen und die einzige Frage die sich mir stellt ist WER holt den da raus?! Du oder irgendein Schrotti...

 

;-)

Gruß

Leboerski

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Ein Rumgeeier...

Hätte und könnte, sag doch dem Eigentümer einfach, was du willst. Dem ist glaub ich wurscht, ob der Karren da steht oder nicht. Leg ihm paar Mäuse hin und du hast das Ding. Oder eben einfach mitnehmen, interessiert sich doch niemand dafür.

 

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Bitte bitte nimm den Wagen nicht einfach mit! Das ist Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch!! Du willst dir doch kein Auto aufbauen das eine kriminelle Handlung zur Grundlage hat... zumindest würde ich das nicht wollen!!!

Gehe deinen Weg und bleib hart und du wirst Erfolg haben!! Klar wird das dauern und es liegt bei dir wie lange du warten möchtest. Fakt ist, irgendwann wird der Wagen dort wegmüssen und die einzige Frage die sich mir stellt ist WER holt den da raus?! Du oder irgendein Schrotti...

 

;-)

 

 

Nein ich werde nicht mehr Straffällig, die Zeiten sind lange vorbei. Das ist auch der Grund dafür warum

Ich das auf legalem Wege klären möchte. Aber manchmal habe ich gedacht wie Touring-Dani.

Leider hatte er schlechte Erfahrung in ähnlichen Fällen gemacht. Wo bedeutend bessere Fahrzeuge

im Spiel waren.

 

Ich werde das zu einem vernünftigen Abschluss bringen.

 

 

Mfg Maurice

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Gast Living Colour

Zum Zeitpunkt des Todesfalls geht insofern kein Testament vorhanden, das Eigentum an dem Grundstück auf die nächsten Verwandten zu gleichen Teilen über. In dieser Konstellation wären dies die Kinder, also der Bruder mit dem du gesprochen hast, sowie dessen Schwester zu je 50 %.

 

(gem. § 1922 Abs. 1 BGB)

 

Dies umfasst auch alle bewegliche Rechtsgüter, die sich derzeit auf diesem Grundstück befinden, auch wenn andere Dritte daraus Rechte für sich ableiten, z.B. Mietrecht in dem Haus auf dem Grundstück, trotz Eigentümerwechsel.

 

Im Bezug auf den BMW verhält es sich genauso. Das Fahrzeug befindet sich derzeit im Eigentum der beiden Erben bis das Erbe als ausgeschlagen gilt. Sie können bis zum Erbantritt oder Ausschlagung des Erbes jedoch nicht frei über die Erbsachen verfügen, sonst treten sie das Erbe rechtmäßig an.

 

Ebenfalls kann dir weder der Bruder, noch die Schwester weiterhelfen, s.o.

 

Ich vermute fast, dass du im Nachgang nur mit viel Glück an den Wagen kommen wirst, denn wenn das Erbe erst einmal als ausgeschlagen gilt, erlischt der Eigentumsanspruch der Erben und die Rechtsgüter gehen an einen staatlichen Nachlassverwalter. In der Regel werden diese versteigert und/oder vernichtet.

 

 

Alle anderen Wege das Fahrzeug von dem Grundstück zu Entfernen und in deinen Besitz zu überbringen sind, wie bereits oben erwähnt illegal und strafbar und sollten hier überhaupt nicht zur Debatte stehen.

 

Ich möchte auch alle Anderen bitten, nicht zu Handlungen mit strafrechtlichen Konsequenzen anzustiften. Einen Eigentumsanspruch würde er in keinem Falle erlangen, höchstens den an einer 2 qm Zelle der nächsten Justizvollzugsanstalt.


Bearbeitet: von Living Colour
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Zum Zeitpunkt des Todesfalls geht insofern kein Testament vorhanden, das Eigentum an dem Grundstück auf die nächsten Verwandten zu gleichen Teilen über. In dieser Konstellation wären dies die Kinder, also der Bruder mit dem du gesprochen hast, sowie dessen Schwester zu je 50 %.

 

(gem. § 1922 Abs. 1 BGB)

 

Dies umfasst auch alle bewegliche Rechtsgüter, die sich derzeit auf diesem Grundstück befinden, auch wenn andere Dritte daraus Rechte für sich ableiten, z.B. Mietrecht in dem Haus auf dem Grundstück, trotz Eigentümerwechsel.

 

Im Bezug auf den BMW verhält es sich genauso. Das Fahrzeug befindet sich derzeit im Eigentum der beiden Erben bis das Erbe als ausgeschlagen gilt. Sie können bis zum Erbantritt oder Ausschlagung des Erbes jedoch nicht frei über die Erbsachen verfügen, sonst treten sie das Erbe rechtmäßig an.

 

Ebenfalls kann dir weder der Bruder, noch die Schwester weiterhelfen, s.o.

 

Ich vermute fast, dass du im Nachgang nur mit viel Glück an den Wagen kommen wirst, denn wenn das Erbe erst einmal als ausgeschlagen gilt, erlischt der Eigentumsanspruch der Erben und die Rechtsgüter gehen an einen staatlichen Nachlassverwalter. In der Regel werden diese versteigert und/oder vernichtet.

 

Ich habe nicht mit dem Bruder telefoniert, sondern mit dem Mann der Nichte von der Verstorbenen Grundstücksbesitzerin. Können die wirklich das Erbe nach so langer Zeit noch ausschlagen? Vor allem

mit solch einer Begründung?

 

Und wenn der Nachlassverwalter ins Spiel kommt wäre ich glücklich. In dem Fall der Fiskus. Weil diese sich sofort bei mir melden würden und mir das Fahrzeug aushändigen. Das habe ich sogar schwarz auf weiß.

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Ein Rumgeeier...

Hätte und könnte, sag doch dem Eigentümer einfach, was du willst. Dem ist glaub ich wurscht, ob der Karren da steht oder nicht. Leg ihm paar Mäuse hin und du hast das Ding. Oder eben einfach mitnehmen, interessiert sich doch niemand dafür.

 

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2

 

Wäre zu Beginn eine Option gewesen, aber nachdem er nun fast den kompletten Staatsapparat inkl. Executive darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass er Bock auf den Hobel hat, fände ich das schon riskant.

 

Wobei wenn man nun einen Schlepper vom ADAC mit der Abholung beauftagt, sieht es schon sehr nach behördlicher Anordnung aus. Wenn man nun noch bedenkt mit welchem Eifer die Behörden bis dato dabei waren, wird Behörde A denken: Gut dass Behörde B gehandelt hat nun hab ich den Driss vom Pelz und kann weiter Beamtenmikado spielen. Behörde B wird ähnlich denken :D

und schon fragt keiner mehr nach ob legal, illegal, scheissegal.

 

Das soll aber hier niemanden verleiten, oder gar als Handlungsleitfaden missbraucht werden ;-)

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Wenn ich das jetzt alles verstanden habe, ist folgendes doch richtig!?

 

 

 

Punkt 1. Der Besitzer ist verstorben und hat kein Testament hinterlassen.

 

Punkt 2. Es gibt mehrere Erben, wobei von dennen einige schon wieder verstorben sind

 

Punkt 3. Das Erbe wurde nie angetretten aber auch nie ausgeschlagen, aus welchen Gründen auch immer.

 

Punkt 4. Die Angelegenheit wurde zu einer Aktenleiche und war von allen Leuten vergessen worden, bis du den Wagen gefunden hast und den Stein ins rollen gebracht hast. ;-)

 

Punkt 5. Durch die lange Zeit in der sich nichts getan hat haben sich, aus irgendwelchen Gründen, eine Summe X zusammengetragen, die, wenn das Erbe angetretten wird, fällig wird.

 

Punkt 6. Die Erbberechtigten wollen allen Anschein das Erbe ausschlagen. (was wohl anscheinend viel Sinn macht!)

 

Punkt 7. Die Erbberechtigten können dir das Fahzeug aber nicht verkaufen, da sie sonst das Erbe antretten würden. (Sie kommen nicht an diesen geilen 323i ran.)

 

Punkt 8. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, geht es an den Viskus und das Auto geht an dich (für einen noch unbekannten (aber wohl geringen) Betrag. Keiner weiß es, weil der Gutachter nicht auf den Hof darf, weil es sonst Hausfriedensbruch ist)

 

 

 

Bei Punkt 3. ist aber der Knackpunkt und eine Frage! Wann ist die Person den verstorben?!

Das hat nämlich vielleicht Auswirkungen auf diesen Fall! Das Ganze muss nämlich nach dem Gesetz geregelt werden, welches zum Zeitpunkt des Todesfall galt!

 

Aber ich glaube ich habe eine gute Nachricht für dich!! Ich habe mich jetzt ein wenig im Internet schlau gemacht:

Wenn das Gesetz nicht großartig verändert wurde in der Zwischenzeit (zwischen den Tod bis jetzt), dann müsste das folgene richtig sein:

 

Wenn das Verfahren für das Erbe nie angesetzt worden ist und die Personen auch nie eine Nachricht über das Erbe bekommen hat, dann können sie in der Tat das Erbe nun einfach ausschlagen (ohne Begründung und alles)! Wenn dann auch keine Person mehr Erbberechtigt ist, dann geht das ganze an den Fiskus und somit das Auto an dich!!

 

Es sind zwar noch einpaar "wenn", aber ich glaube du bist deinem Ziel nahe!!

 

 

 

 

 

Ps: Wenn ich da irgendwas nicht richtig verstanden habe, oder was falsches geschrieben habe, dann korrigiert mich bitte!

 

 

Quelle:

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm


Bearbeitet: von Jupp

Gruß

Jupp

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Meine Fresse.

 

Aber damit ich das alles einigermaßen zusammen geschnallt bekomme...

 

1. Der Besitzer ist verstorben und hat kein Testament hinterlassen.

 

2. Es gibt mehrere Erben, wobei von dennen einige schon wieder verstorben sind

 

3. Das Erbe wurde nie angetretten aber auch nie ausgeschlagen, aus welchen Gründen auch immer.

 

4. Die Angelegenheit wurde zu einer Aktenleiche und war von allen Leuten vergessen worden, bis du den Wagen gefunden hast und den Stein ins rollen gebracht hast. ;-)

 

5. Durch die lange zeit in der sich nichts getan hat haben sich, aus irgendwelchen Gründen, eine Summe X zusammengetragen, die, wenn das Erbe angetretten wird, fällig wird.

 

6. Die Erbberechtigten wollen allen Anschein das Erbe ausschlagen. (was wohl anscheinend viel Sinn macht!)

 

7. Die Erbberechtigten können dir das Fahzeug aber nicht verkaufen, da sie sonst das Erbe antretten würden.

 

8. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, geht es an den Viskus und das Auto geht an dich (für einen noch unbekannten (aber wohl geringen) Betrag. Keiner weiß es, weil der Gutachter nicht auf den Hof darf, weil es sonst Hausfriedensbruch ist)

 

Habe ich das alles jetzt richtig verstanden?! Ich habe nämlich ein wenig den Überblick verloren. 8-/

 

Bei Nr. 3 ist aber der Knackpunktund eine Frage! Wann ist die Person den verstorben?!

Das hat nämlich erhebliche Auswirkungen auf diesen Fall! Das Ganze muss nämlich nach dem Gesetz geregelt werden, welches zum Zeitpunkt des Todesfall galt!

 

 

Ps: Wenn ich da irgendwas nicht richtig verstanden habe, oder was falsches geschrieben habe, dann korrigiert mich bitte!

 

Zum Überblick: Da geht es nicht nur Dir so.:-D

 

Ich hatte gerade ein sehr nettes Gespräch mit Living-Colour. Er hat mir das alles mal verständlich erklärt.

Ohne dieses Bürokraten deutsch. Jetzt geht es mir auch erst mal wieder besser.

 

Zu 1. Der Besitz des verstorbenen wurde vom Fiskus verwaltet. Den war aber das Auto nicht bekannt.

Da die Garage von einem Baum verdeckt wird.(umgekippten Baum)

Und kein Fahrzeugbrief auf zu finden war.

 

2. Es gibt eine Erbgemeinschaft 3 Parteien 1 konnte ausfindig gemacht werden(die derzeitig angeblichen nicht mehr Eigentümer)

 

3. Der eigentliche Hausbesitzer hat das Haus an seine 2 Ehefrau vererbt. Hat aber seine hier lebenden

Kinder im Testament begünstigt. Nach dem Tod der 2 Frau. Diese ist aber im Westen verstorben und hat ihre eigenen Kinder begünstigt.

 

Durch die Grenze konnten die hier lebenden ihr Erbe nicht antreten.

Dieses offene Verfahren wurde zur Aktenleiche.

 

4. So in etwa. Wäre aber auch ohne mein zu tun irgendwann passiert.

 

5.Dadurch das der Fahrzeugbesitzers verstorben ist hat keiner mehr die Rechnung beglichen.

Jetzt treten diverse Institutionen an die Nichte der 2 Ehefrau ran. Die wiederum erst 10 war wo

Deren Mutter von der 2 Ehefrau begünstigt wurde. Die Mutter hatte damals nicht interessiert

was mit dem Haus wird. Konnte ja keiner ahnen das die Wende kommt. In der Zeit bewohnte

Der verstorbene unberechtigt das Haus, da das Verfahren nie eröffnet wurde.

 

6. Die Nichte hat jetzt angeblich erst von dem Grundstück erfahren und ausgeschlagen. Da Sie zum Zeitpunkt als ihre Mutter starb 10 Jahre war. Und die kosten für das Haus die ganze Zeit beglichen wurden.

 

7. Ja Sie können mir das Fahrzeug nicht verkaufen da Sie im Januar diesen Jahres ausgeschlagen haben.

Zumindest erzählt das der Mann der Nichte.

 

8. Ja wenn die Ausschlagung geprüft und durch geht wird das Grundstück dem Staat vermacht.(so ist der eigentliche Werdegang) Derzeit darf keiner auf das Grundstück da es Hausfriedensbruch wäre obwohl

Alle wissen das es keinen interessiert. Es könnte ja noch einer kommen.

 

Wer wann gestorben ist? Das sind hier nämlich einige, leider. Die 2 Ehefrau 1965 deren Tochter wohl auch. Der Fahrzeugbesitzer vor 3 Jahren


Bearbeitet: von Maurice
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Aber ich glaube ich habe eine gute Nachricht für dich!! Ich habe mich jetzt ein wenig im Internet schlau gemacht:

Wenn das Gesetz nicht großartig verändert wurde in der Zwischenzeit (zwischen den Tod bis jetzt), dann müsste das folgene richtig sein:

 

Wenn das Verfahren für das Erbe nie angesetzt worden ist und die Personen auch nie eine Nachricht über das Erbe bekommen hat, dann können sie in der Tat das Erbe nun einfach ausschlagen (ohne Begründung und alles)! Wenn dann auch keine Person mehr Erbberechtigt ist, dann geht das ganze an den Fiskus und somit das Auto an dich!!

 

Es sind zwar noch einpaar "wenn", aber ich glaube du bist deinem Ziel nahe!!

 

 

 

Quelle:

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm

 

 

Ich hoffe das ähnelt oder entspricht dem was mir der Mann am Telefon erklärt hat.

 

Danke für die Mühen.

 

Mfg Maurice

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Doppelpost :D

 

Man oh man, so langsam wird's ja echt unüberschaubar.

Dabei dachte ich, ich hätte bisher noch ein bisschen Durchblick gehabt 8-/

Grüße
Schmidei

            
Oscar Wilde: "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben."
Aldous Huxley: "Der Mensch von heute hat nur ein einziges wirklich neues Laster erfunden: die Geschwindigkeit."

 


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Ich versuche es nochmal von ganz vorne zu erklären. (Ich sitze hier schon Stunden und versuche es zu verstehen und zu formulieren. :D Bitte Maurice korrigiere mich, wenn ich falsch liege.)

 

Aber vorher muss man das Gesetz gelesen und verstanden haben! (das ist jetzt keine blöde Aussage, das hier jemand zu doof ist um das zu verstehen! Nur für den Fall das jemand das Unterstrichende falsch versteht.)

 

Hier steht das super erklärt: http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm (ERBREIHENFOLGE MAL BESONDERS BEACHTEN! Es gibt Parralelen! Minderjährige Enkel :D )

 

 

Nun bedenke, dass das Erbverfahren NICHT eingeleitet werden konnte, weil zur der Zeit anscheinend Deutschland noch geteilt war und manche Erben, die im Westen gelebt haben (Gera liegt im alten Osten), so nicht kontaktieren konnte. Osten und Westen haben nicht zusammen gearbeitet. Dann wurde das zu den Akten gelegt. Die Leute haben NIE einen Bescheid bekommen, dass sie Erbe sind. Ihnen wurde quasi einfach nie bescheid gegeben! Deswegen war das Erbe auch nie geregelt worden!

 

Und alles ging seinen lauf. Bis letztes Jahr Maurice die sache ins rollen gebracht hat! :daumen: :brüll:(zum brüllen, wenn ihr mich fragt!!)

 

Jetzt müssen alle Personen ausschlagen (was ich auch machen würde! Die Verwaltungskosten alleine, die in der Zwischenzeit aufgekommen sind, müssen RIESIG SEIN!), denn dann würde das Grundstück an den Fiskus übergehen.

 

Wenn das passiert bekommt Maurice den E30! Das hat er ja schwarz auf weiß!

 

Die wichtige Frage ist nun. Wer ist alles Erbberechtigt? Diese Personen müssen nun alle ermittelt und angeschrieben werden. (Und deswegen kann das dauern! Weil die personen ausfindig gemacht werden müssen und Fristen eingehalten werden müssen.)

 

Deswegen meinte wohl die Dame vom Fiskus

Hallo,die nette Dame vom Fiskus hatte mich heute nochmal angerufen.Sie hat mich darauf hin gewiesen

das die Dame von der Stadtverwaltung mit Ihr noch nicht in Verbindung getreten ist.Soviel dazu.:rot:

Sie hat mir ans Herz gelegt etwas ruhiger zu treten und das Frühjahr ab zu warten.Vielleicht ist die Ruine

bis dahin auf die Straße gefallen.Oder dem Nachbarn fallen die Ziegel auf den Hof.Rum wie num soll ich

nächtes Jahr auf das Nachlass Gericht und eine Mitteilung machen.Bei der netten Dame vom Fiskus und der netten Nachlassforscherin habe ich mittlerweile voll das Interesse geweckt.Nur die Dame von der Stadtverwaltung streubt sich.Ich weiß jetzt nicht ob ich dort mal persönlich auftrete und die penetriere,oder ob ich Sie bis nächtes Jahr in Ruhe lasse.Am Telefon war Sie auch schon sehr aufgebracht.

Sie sieht keinen Handlungsbedarf,weil das mit Arbeit und ein paar Telefonaten verbunden. Huii wie schlimm.

 

Und beim abgenagten Knochen ist noch alles dran außer der Scheinwerfer und Stoßstangen.Und diese Teile

habe ich noch liegen.Wenn das Fahrzeug in sehr schlechtem Zustand wäre, würde auch ich nicht mehr

so einen Aufwand betreiben.:-)

 

 

Mfg Maurice

Ich bin mir ziemlich sicher, dass zu diesem Zeitpunkt die Ermittelungen aufgenommen worden sind!

 

Jetzt gibt es aber ein Problem. Die Erbberechtigten, die nicht auffindbar sind. Die die gefunden worden sind und die Maurice auch ausfindig gemacht hat haben alle abgeschlagen, aber die die nicht gefunden worden sind haben auch ein anrecht auf das ganze Eigentum. Darüber würde ich mir aber an Maurice stelle nicht den Kopf machen!

 

Darüber entscheidet nämlich dann das Nachlassgericht und ich glaube die haben öfter solche Fälle, wo jemand nicht ausfindig gemacht werden konnte.

Das ist quasi deren täglich Brot! (Jemand ins Ausland ausgewandert und keine Adresse an den deutschen Staat gegeben, jemand ist in einem Kriegsgebiet verschollen, o.ä.)

 

Die werden entscheiden, dass alles Amtsmögliche getan worden ist um diese Personen ausfindig zu machen und dann entscheiden, dass sie quasi ihre "chance" verpasst haben. ;-)

 

 

Und ich glaube das wird NIEMANDEN stören! Es wurde eh KOMPLETT vergessen! Und über das Auto denkt erstrecht NIEMAND nach. Eher über das Grundstück und das Haus!

 

Aber Maurice? Wer hat da gewohnt?! Da bin ich nicht hinter gestiegen. Und weisst du genauer wer jetzt alles schon angeschrieben wurde und ausgeschlagen hat?

 

Und wem hat das Auto vorher gehört? Gehört es wirklich zu der gesammten Erbmasse dazu? Den E30 gab es ja noch garnicht vor der Wende im Osten sonden nur Ostautos (jaaaaa... abgesehen von ein paar Ausnahmen, ihr Besserwisser :D ). Kannst du vielleicht die Familienstände da ein wenig beleuchten?!

 

So wie ich das Verstanden habe war da ein Bruder, der aber auch verstorben ist. Hat der nicht rechtmäßige Erben?! Vielleicht kommst du über die um die ganze Sache drum herum?!


Bearbeitet: von Jupp

Gruß

Jupp

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Nun bedenke, dass das Erbverfahren NICHT eingeleitet werden konnte, weil zur der Zeit anscheinend Deutschland noch geteilt war und manche Erben, die im Westen gelebt haben (Gera liegt im alten Osten), so nicht kontaktieren konnte. Osten und Westen haben nicht zusammen gearbeitet. Dann wurde das zu den Akten gelegt. Die Leute haben NIE einen Bescheid bekommen, dass sie Erbe sind. Ihnen wurde quasi einfach nie bescheid gegeben! Deswegen war das Erbe auch nie geregelt worden!
Da wäre ich sehr vorsichtig. Es ist völlig gleich, ob damals bekannt war, dass das Haus zur Erbmasse gehört oder nicht. Es gehört rein rechtlich zum Eigentum des Verstorbenen dazu und wird auch im Sinne des Eigentumserwerb im Todesfall nach Erbrecht so behandelt.

 

Die Dame hat damals, aufgrund ihrer Minderjährigkeit, nicht erben können. Ist dem so, müssen dafür die Erziehungsberechtigten, also ihre damaligen Eltern eintreten und das Erbe annehmen oder ausschlagen.

 

Soweit bekannt, haben diese damals einen Teil (das Haus im Osten war nicht bekannt) der Erbmasse bekommen und damit das Erbe angetreten; somit auch das (noch) unbekannte Haus im Osten, ganz gleich ob ihnen davon bekannt war oder nicht. Die damals noch minderjährige Dame wäre die heutigen Eigentümerin und Besitzerin mit allen Rechten und Pflichten.

 

Ob der BMW Besitzer dort damals wohnen durfte oder nicht, ist nicht ganz genau klar. Er könnte aber, trotz des Eigentümerwechsels seinen Mietanspruch beibehalten haben ("Kauf bricht nicht Miete" gem. § 566 BGB). Das spielt hier aber eher eine untergeordnete Rolle insofern dieser keine Erben hat.

 

Ich würde das juristische, laienhafte Fachsimplen an dieser Stelle mal beenden und abwarten was der TE in der folgenden Woche erreicht oder nicht. Wir sind keine Anwälte und uns sind auch nicht alle "Randnotizen" bekannt. Ich glaube wir helfen dem TE mehr, wenn wir ihm einfach Mut zusprechen an der Sache dranzubleiben und einen ihm helfen einen kühlen Kopf zu bewahren.


Bearbeitet: von Living Colour
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Um das Fahrzeug bergen zu können müssen wir mit schwerem Gerät ran. Und das Grundstück

liegt direkt an einer viel befahrenen Hauptstraße. Irgendwer würde sich darüber beschweren.

Dann steht die Polizei auf der Matte. Und als ich letztens dort war konnte sich der Polizist genau

an mich erinnern, ich bin seit 7 Jahren straffrei, man war das peinlich.

 

Nein das sind keine Optionen für mich. Und wie gesagt, sollte sich nochmal so eine Situation ergeben

gehe ich daran vorbei mit Scheuklappen.:-D

 

 

Mfg Maurice

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Und ich glaube das wird NIEMANDEN stören! Es wurde eh KOMPLETT vergessen! Und über das Auto denkt erstrecht NIEMAND nach. Eher über das Grundstück und das Haus!

 

Aber Maurice? Wer hat da gewohnt?! Da bin ich nicht hinter gestiegen. Und weisst du genauer wer jetzt alles schon angeschrieben wurde und ausgeschlagen hat?

 

Und wem hat das Auto vorher gehört? Gehört es wirklich zu der gesammten Erbmasse dazu? Den E30 gab es ja noch garnicht vor der Wende im Osten sonden nur Ostautos (jaaaaa... abgesehen von ein paar Ausnahmen, ihr Besserwisser :D ). Kannst du vielleicht die Familienstände da ein wenig beleuchten?!

 

So wie ich das Verstanden habe war da ein Bruder, der aber auch verstorben ist. Hat der nicht rechtmäßige Erben?! Vielleicht kommst du über die um die ganze Sache drum herum?!

 

 

Der Mann der das Grundstück seiner 2 Ehefrau überschrieben hat, hatte aus 1 Ehe 1 Sohn und 3 Töchter.

Diese sollten eigentlich nach dem Tod der 2 Ehefrau laut Testament das Haus erben. Da die 2 Ehefrau

Im Westen verstarb wurde daraus nichts.

 

Der Sohn aus 1 Ehe hat dann weiter( nicht wissend) unberechtigt weiter im Haus gewohnt.

Er bezahlte die ganze Zeit die Rechnungen deswegen hat es niemanden geschert.

Von ihm stammt das Fahrzeug was er nach der Wende erwarb.

 

Angeblich haben jetzt alle auffindbaren erbberechtigten ausgeschlagen( was aber im Raum steht).

 

Wem das Fahrzeug vor dem verstorbenen gehörte ist nicht mehr nach zu vollziehen.

 

Und das Fahrzeug gehört jetzt zur Erbmasse aber niemand hat vorher davon gewusst.

Zum Glück oder Pech für mich.

 

Mfg Maurice

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...wenn dann noch Sommer ist...

 

Wenn nicht legen wir Geschenke unter den e30 :brüll:

Grüße
Schmidei

            
Oscar Wilde: "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben."
Aldous Huxley: "Der Mensch von heute hat nur ein einziges wirklich neues Laster erfunden: die Geschwindigkeit."

 


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Hi Maurice,

 

ich lese hier schon die ganze Zeit mit, nun möchte ich mich kurz äußern. Wenn Du Hilfe brauchst bei der Bergung schreib mich kurz an, das wir uns mal auf nen Kaffee treffen. Vater & Bruder, Onkel sind bei der Rennleitung ein guter Freund auf der Zulassungsstelle und dazu kommen gute Kontakte die auch über schweres Gerät verfügen.

Wird Zeit das die Geschichte mal ein positives Ende nimmt.

Gruß Tom

 

DAS nenn ich mal SUPER !!! Ich bin auch manchmal froh wenn ich bei was Hilfe brauche und dann tatsächlich jemand da ist der weiterhelfen kann

Gruß Andi :)
 

Suche E30 cabrio,nahezu rostfrei,Motor egal,farbe NICHT rot

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Hi Maurice,

 

ich lese hier schon die ganze Zeit mit, nun möchte ich mich kurz äußern. Wenn Du Hilfe brauchst bei der Bergung schreib mich kurz an, das wir uns mal auf nen Kaffee treffen. Vater & Bruder, Onkel sind bei der Rennleitung ein guter Freund auf der Zulassungsstelle und dazu kommen gute Kontakte die auch über schweres Gerät verfügen.

Wird Zeit das die Geschichte mal ein positives Ende nimmt.

Gruß Tom

 

 

Ja wird Zeit das man sich mal kennenlernt, wenn man gleich ums Eck wohnt.:winken::-D Für das Angebot bedanke ich mich schon mal und komme gerne darauf zurück, wenn es denn dann endlich mal soweit ist.

 

Mfg Maurice

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