Wenn das anschrägen/verkleinern der belagfläche eine einschlägige wirkung hätte, dann gäbe es keine ab werk angeschrägte beläge. Manche haben im neuzustand gefühlt nur ca. 2/3 der ganzen belagfläche, und eine derartige bremsbalanceverschiebung (abhängig vom verschleisszustand) wäre nicht zulässig.
Den weg mit belägen mit höherem reibwert würde ich auch nicht gehen, das wären dann wahrscheinlich irgendwelche sport oder rennbeläge, die a) wahrscheinlich keine strassenzulassung haben und b) der reibwert sehr temperaturabhängig ist und somit wäre es im strassenbetrieb sogar kontraproduktiv.