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Mega - wie gesagt, das taugte uns schon oft als Nachschlagewerk. Aber ja, die Zeit scheint langsam aber sicher vorbei zu sein. Ich bin ja auch seit vielen Jahren im Forum des 3er-Clubs (wie einige hier auch) - aber ähnlich wie hier mehr als stiller Mitleser. Aber dort tut sich ja leider auch immer weniger, dagegen ist hier ja noch richtig was los.
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Moin. Ich kenn die FIVA Card - aber der Nutzen erschließt sich mir nicht. Wozu "braucht" man die?
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@Georg Du gehörst zu den Leuten, die den Felgenkatalog initiiert haben? Dann vielen Dank dafür, ich freue mich seit längerer Zeit immer wieder über diese Nachschlagemöglichkeit @NULLZWOtii Ja, sie sind den 02 bzw e21 Felgen sehr ähnlich. Ich hatte nie die Gelegenheit, sie mal im absolut direkten Vergleich zu betrachten (außer auf Bildern). Diese Felgen habe ich auch schon seit ungefähr 2006/2007 und fuhr sie nur sehr kurz auf einem delphin 325i NFL 4türer. Gekauft habe ich sie in der Nähe von Bramsche bei Osnabrück wenn ich mich richtig erinnere. Ich war in der Gegend weil ich über Ebay Melber Kreuzspeichen ersteigert hatte und nicht auf den Standort schaute. Und damit es sich lohnte, ersteigerte ich kurz vor der Fahrt diesen Felgensatz on Top, weil er günstig war, nicht alltäglich und vom Standort der Melber Felgen nur 20-30km weg war. Meine Fondmetal liefen vorher auf einem Opel Kadett C City. Preislich ging das auch völlig klar, damals gabs das Zeug ja noch sehr günstig...
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Die suchte ich auch mal, habe es irgendwann aufgegeben. Nein, ich habe die Fondmetal 2400 (wenn ich mich in der Bezeichnung gerade nicht völlig irre). Sehen aus wie die Speichenfelgen die es oft in 13" am 02 gab. Meine sind aber 7x15. Auch ähnlich der King Felge, allerdings ist der Übergang Bett/Speiche anders und die schrauben sitzen in einer Art "Topf" (im Vergleich zu den King). Muss mal schauen, glaube ich habe Bilder auf dem Handy... Edit: Habe leider keine Nahaufnahme der Felge gefunden, nur die beiden als ich sie mal an einem mittlerweile verkauften 2Türer 325i davor gestellt habe...
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Ich hatte auch das Bedürfnis, für mein NFL Cabrio weg von den Kreuzspeichen zu gehen. Gefühlt hat einfach jedes Cabrio 15" BBS drauf. Ein klein wenig individueller darfs dann trotz original Zustand schon sein. Hole am kommenden Wochenende einen Satz 15" Schnitzer und habe noch einen Satz Schnitzer in 16". Aber Styling 10 liegen auch noch rum. Und neu aufbereitete Melber. Und King, Fondmetal und was weiß ich was noch alles. Es wird also ein langwieriger Entscheidungsprozess... Und damit das nicht tagefüllend wird, war ich jetzt noch dran, einen Satz Z1 Räder zu kaufen. Aber ich investiere nun doch lieber in Sattlerarbeiten und lasse die Werks-Recaros meiner Limo aufhübschen.
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Sowas hatte ich auch schon... Mieter meldet nicht an, als Hauseigentümer ist es dann automatisch DEIN Strom und egal von welchem Anbieter du deinen Strom beziehst, die Wohnung des säumigen Mieters ist automatisch beim Grundversorger. Damals war das EON. Mag grundsätzlich funktionieren, aber im Grundversorgungstarif war die Kilowattstunde annähernd doppelt so teuer wie bei dem Anbieter den ich für die eigene, darüber liegende Wohnung bezog. Eben dieser Mieter verursachte einen Wasserschaden aufgrund Wattestäbchen im Klo (in großen Mengen). Nachweisen konnte ich es nicht, aber nach seinem Auszug erzählte er mir es rotzfrech. Ich war zum Zeitpunkt des Schadens damals im Urlaub und meine Eltern kümmerten sich um die Abwicklung vor Ort. Dort sagte er meinem Vater, er müsse jetzt leider auf meine Kosten ins Hotel. Mein Vater deutete auf irgendein Stück Holz war gerade irgendwo lag und sagte, wenn er noch so einen Spruch macht, würde er das Holz der Form seines Schädels anpassen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich schon länger Stress mit dem Mieter und mein Vater bekam das über längere Zeit mit. Mein Vater ist der letzte Mensch, dem ich eine Handgreiflichkeit zutraue, gewirkt hat es aber und bedingt durch den Wasserschaden und Vaters Androhung wurde ich das A**chloch schneller los als ich es übers Gericht hinbekommen hätte. Die Kosten waren wegen des Schadens aber vermutlich ähnlich hoch wie vor Gericht und Räumungsklage... Mittlerweile vermiete auch ich nicht mehr.
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Mietpreise sind auch hierzulande ein Graus... Innerhalb von ca 10 Jahren hat sich der Mietspiegel fast verdoppelt. Ich habe mein Profil aber wegen des Rechtstreits so "umgebaut" dass man aktuell keine Rückschlüsse ziehen kann, wer und woher ich bin, falls der Verkäufer des beschriebenen Autos hier mitliest. Mir ist bewusst, dass er das könnte, deshalb habe ich das ganze so allgemein gehalten, dass es theoretisch jeder sein kann. Wenn er sich hier drin dann doch wieder findet, kann ich damit leben, weil ich es so emotionsbefreit und allgemein halte, wie es mir möglich erscheint. Allerdings wollte ich es dennoch auch mit anderen Teilen, auch um zu warnen. Wenn die Sache durch ist, ist mein Nutzername und Profil auch wieder detaillierter. Zurück zur Miete: Wir leben hier im Einzugsgebiet einer Metropolregion, entsprechend hoch sind die Preise. Und der Speckgürtel rund um diese Region wurde in den letzten Jahren immer größer... Ich verkaufte eine selbstbewohnte Immobilie nach 7 Jahren zum 2,8fachen Einkaufspreis (ohne Kaufnebenkosten) und war damit nicht einmal im Maximalbereich der Möglichkeiten sondern kam dem jungen Käufer-Ehepaar sogar noch ein gutes Stück entgegen. Natürlich lässt sich so auch der ein oder andere Rückschlag leichter verdauen, aber ich bleibe bei meiner Aussage vor ein paar Tagen: Recht muss Recht bleiben.
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Beides gut möglich. Aber wieviel "gutes" Geld will ich dem "schlechten" Geld hinterherwerfen? Große Erfolgsaussichten habe ich in dem Fall einfach nicht. Aber es ist einfach erschreckend, wie leicht man andere ausnehmen kann.
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Ich habe auch mal versucht, einen säumigen Mieter loszuwerden... Hier war die Sachlage klar und glücklicherweise zog der Mieter von selbst aus, jedoch fehlten mir bis dahin dann 4 Monatsmieten plus die Schäden in der Wohnung und die Anwaltskosten. Der Mieter ist in der Pflege tätig, wechselt alle paar Monate den Arbeitgeber. Warum? Weils in der Pflege geht und weil überall Leute fehlen. Gespräch mit einem Gerichtsvollzieher über die Ausstände: Der kann ihm monatlich was pfänden, er wechselt den Arbeitgeber nachdem er 2-3 Raten gezahlt hat und verdient beim neuen Chef dann 1 Euro mehr oder weniger als vorher. Dann stimmt schon die Grundlage für die Pfändung nicht mehr, er darf die Zahlungen aussetzen und ich darf wieder rund 200 Euro an den Gerichtsvollzieher zahlen. Das Spiel machen wir dann auf ewig weiter... Der Ex-Mieter ist jetzt mitte 50, mein Titel ist noch 26 Jahre gültig. Ich warte also ab, bis er Rentner ist. Dann ändern sich seine Bezüge also nicht mehr. Worauf ich hinaus will, und das sagte ich damals vor Gericht: Wenn der nächste Mieter Mätzchen macht, marschiere ich mit der Kettensäge durch die Wohnungstür. Dann kommen die Cops, ich erzähle was von schwerer Kindheit und gehe 5 Wochen in Therapie um Bilder zu malen. Mehr passiert hier ja scheinbar nicht und es geht in Summe schneller als eine fristlose Kündigung, Räumungsklage, und der ganze Quatsch... Mir ist bewusst, dass das sehr reißerisch und in Stammtischmanier ausgedrückt ist, aber nervenschonender kann es durchaus sein. Aber nochmal lasse ich mir in meinem Haus von einem Fremden nicht auf der Nase herumtanzen. Hier ist die Schonfrist defintiv vorbei.
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Moin Zusammen, ich wurde gestern bei der Zulassungsstelle vorstellig und habe -ohne Angabe irgendwelcher Namen, Kennzeichen, etc- den Fall geschildert. Der Schaltermitarbeiter zog dann seinen Chef zu Rate und kam zum Schluss, dass dieser Fall gesondert behandelt werden muss, und das sämtliche Dokumente - insbesondere der richterliche Beschluss - in Augenschein genommen werden müssen bevor hier eine finale Aussage zu treffen ist. Argumentation war, dass mich der richterliche Beschluss aus Sicht der Zulassungsstelle als rechtmäßigen Eigentümer ausweist. Da bei uns im Landkreis die Zulassungsstelle dreigeteilt ist, habe ich aber evtl. auch noch ein Ass im Ärmel. Es gibt eine Zulassung für die Stadt und 2 Stationen an verschiedenen Orten für den Landkreis. Aus Bequemlichkeit fuhr ich zu der Stelle, die für mich auf dem Nachhauseweg lag, ich darf jedoch auch bei der anderen Zulassen. Die dortige Amtsleitung ist mir persönlich bekannt und diese ziehe ich als Joker aus dem Hut. Deshalb der gestrige Verzicht auf Angaben zur Person. Das Thema der anderweitigen Veräußerung des Fzg. habe ich mit meinem Anwalt durchgesprochen. Der VK kann das Auto auch 10 oder 20x verkaufen, natürlich mit dem Risiko, von allen, die das Fzg. nicht ausgeliefert bekommen, auf Schadenersatz verklagt zu werden. Und es spielt auch keine Rolle, an welchem Datum ein KV abgeschlossen wurde, ausschlaggebend ist, dass alle die "leer" ausgehen, dann ein Anrecht auf Entschädigung aufgrund des Vertragsbruches haben. Ganz ehrlich: Ich habe noch 2 andere e30, hätte dieses Auto aber gerne.
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@Georg Das habe ich zum Glück direkt ausschließen können. Der Wagen ist aus 1. Hand, Kaufvertrag vom damals ausliefernden Händler stimmt mit dem Namen des Verkäufers überein, abgesehen kenne ich den Verkäufer seit einigen Jahren. Zwar nur flüchtig, aber immerhin. Die Initialen auf dem DIN Kennzeichen (!) passen ebenfalls. Und bei meiner Selbstanzeige bei den Cops wurde auch sicherheitshalber nochmal alles abgefragt. Es gibt weder eine Steuerschuld, noch ist der Wagen geklaut oder der Verkäufer in irgendeiner Form der Polizei bekannt. KFZ Schein hatte ich beim Besichtigen in der Hand, auch hier stimmen alle Daten. Ich habe beim Besichtigen auch div. Bilder gemacht, unter anderem auch vom Typenschild mit der VIN und von innen u. außen. Diese Bilder sind jetzt natürlich hilfreich, habe den Anwalt gefragt, was passiert, wenn er irgendwann die Kiste zwar herausgibt, dann aber z.B. die Haube mit dem Hammer vergewaltigt wurde, etc. Meine Bilder sind ausreichend, um den Zustand zu dokumentieren, für evtl. Beschädigungen die bei der Herausgabe da sind, ist der Verkäufer haftbar. Aber der Hinweis zum neuen Brief ist gut, auch der Anwalt war hier etwas unwissend ob nach gewonnenem Verfahren der Voreigentümer noch mit zur Zulassungsstelle muss um Eidesstatt abzugeben. Das würde er vermutlich wieder nicht freiwillig machen... Aber bei unserer Zulassungsstelle ist heute mittag lange offen, werd nach der Arbeit mal hinfahren und nachfragen.
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Kurzes Update vom gestrigen Anwaltstermin: Parkkralle habe ich gestern abgenommen. Der Anwalt sagte zwar, es wäre moralisch völlig nachvollziehbar, mache mich aber angreifbar weil im schlimmsten Fall der Vorwurf der Nötigung im Raum steht. Was zwar aufgrund abgelaufener HU nicht anzunehmen wäre, dass das Fzg. bewegt werde, aber ich soll auf Nummer Sicher gehen. Interessant: Wenn das Fzg. nun anderweitig veräußert werden würde, stünde mir eine Schadenersatzleistung auf ein gleichwertiges Fahrzeug zu. Ausserdem interessant: Weil ja bereits 2 von mir gesetzte Fristen fruchtlos verstrichen sind, geht das ganze direkt ans Gericht. Vermutlich wird es dann über einen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung gehen. Inkl. der Kosten für meinen bereits angemieteten (und aktuell leeren) Stellplatz, der bereits von mir gekauften Teile für das Auto, Nutzungsausfall wird ebenfalls ein Thema werden. Aber unterm Strich: Hätte der VK einfach die Karre rausgerückt nachdem er die Kohle bekommen hat, wäre weniger Zeitaufwändig. Der Stress juckt mich nicht sonderlich, ich überlege eh noch, welche Räder aufs Auto kommen Dachte die ganze Zeit an meine 16" Schnitzer, aber die 16" vom Z1 gefallen mir immer besser... Aktuell (und original) steht er auf 14" BBS aber neue Reifen brauchts so oder so...
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Warum der ADAC das nicht macht? Ganz einfach: Weil Eigentum und Besitz das ganze regulieren und weil ich den ADAC nicht gebeten habe. Ich habe mich mal zum Thema Abstraktionsprinzip belesen und stieß auf § 142 Abs. 1 BGB - hier steht folgendes: Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen Da es sich bei einem Kaufvertrag aber gegen ein nicht anfechtbares Rechtsgeschäft handelt, ist es nur dann anfechtbar, wenn z.B. Arglistige Täuschung im Spiel war. Ausnahme sind hier Online Shops, da diese die 14tägige Frist des Fernabsatzgesetzes beinhalten. Abgesehen davon handelte es sich beim KV in meinem Fall um einen vom Verkäufer aufgesetzten Vertrag, ohne jegliche Ausstiegsklausel oder Rücktrittsklausel. Das macht die Sache (laut der Anwaltlichen Beratung durch die ARAG) nochmal einfacher und sicherer. Und ich gehe mal davon aus, dass die ARAG nicht einer Deckung im Streitfall zusagt, die auf so wackeligen Füßen steht? Aber ich bin weder Versicherungsvertreter noch Jurist. Um das Thema der Parkkralle aber noch ein wenig zu erklären: Ich unterhielt mich zum Thema mit einem alten Schulfreund, der seit Jahren Privatermittler spezialisiert auf Betrug und Eigentumsrückführung ist und mit meinem Schwiegervater, der einige Jahrzehnte ein Autohaus führte. Von beiden kam der Hinweis, das Eigentum zu sichern, damit es nicht anderweitig veräußert werden kann. Das Fahrzeug steht seit 3 Jahren unbewegt auf einem Stellplatz in einer vom Verkäufer angemieteten Tiefgarage. Den Zutritt dorthin musste ich mir nicht gewaltsam verschaffen sondern konnte dort einfach hineinspazieren. Dieser Punkt ist wichtig, da ich mir weder gewaltsam Zutritt beschaffen darf, noch das Eigentum in meinen Besitz nehmen darf, ohne dass der Verkäufer (Besitzer) zugegen ist. Und nachdem weder vom Verkäufer noch von der POL bisher etwas kam, ist die Parkkralle offenbar noch gänzlich unentdeckt. Abgesehen davon: Die üblichen Versuche, aus einem PKW Kaufvertrag herauszukommen, gehen normalerweise in die andere Richtung, heißt, der Käufer möchte vom KV zurücktreten. Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass man mir die Daumen drückt. Falls es jemanden interessiert, poste ich hier hin und wieder den Fortgang dieser abstrusen Geschichte...
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Ich weiss nicht genau, wo du herausgelesen hast, dass ich unseren Rechtsstaat anzweifle. Ich bin zwar grundsätzlich der Meinung, dass manche nahezu unbehelligt aus z.B. Brandstiftungen etc herauskommen, aber wer die GEZ Gebühr nicht zahlt, bekommt schwer eins auf die Nuss... Aber darum geht es nicht. Ich hatte VOR dem Anwaltstermin heute ein Telefonat mit der Rechtsbehelfstelle vom ADAC und über meine Rechtschutz ein Gespräch mit einer Anwaltskanzlei, die mir zur Beratung zur Verfügung gestellt wurde. Beide bestätigten, dass ich mit einem unterschriebenen KV und dem Nachweis zur Zahlung zweifelsfrei der Eigentümer bin - jedoch nicht der Besitzer, da der Akt des Besitzübertrags noch nicht vollzogen wurde. Ebenfalls bestätigte das der Anwalt, der mich nun vertreten soll. Also sagen 3 von 3 Stellen dasselbe. Die Quote könnte also schlechter sein. Das Thema mit der Parkkralle ist evtl rechtlich zwar nicht 100%ig fein, stellt aber maximal eine Ordnungswidrigkeit dar und das Risiko gehe ich ein. Zumal ich das ja selbst bei der Polizei gemeldet habe und das anbringen dokumentiert habe.
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Ich will dem Verkäufer des Cabrios ja nicht einmal ernsthaft einen Betrugsversuch unterstellen, aber ich bin einfach mittelschwer beeindruckt, wie manche Mitmenschen so agieren. Ich werde hier morgen mal schreiben, was der Anwalt so erzählt hat.
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Auch von meiner Seite ein bisschen Geplauder aus dem wahren Leben... Ich habe kurz vor Weihnachten meinen 29 und 30, e30 meines Lebens gekauft. Der 30. ist ein unspektakulärer Kauf gewesen, der mir zufällig vor die Flinte lief. Eine diamantschwarze 4türige Limousine als 318iA aus 1. Hand mit glaubhaften und weitestgehend belegbaren 131.000km. Innen wie außen im super gepflegten Zustand, keine Extras außer Schiebedach und Servo. Sogar das Bavaria Mono ist noch unangetastet. HU abgelaufen, Auto ging einen Tag nach Kauf anstandslos und mängelfrei übern TÜV. Der Kauf meines 29. BMW e30 ist hingegen eine echte Herausforderung. Es handelt sich um ein Cabrio. Das Auto wollte ich 2015 schon mal kaufen, der Käufer zog aber seine Verkaufsabsicht zurück, bevor ich kam und teilte mir mit, er habe den Brief verschlampt. Vor ein paar Wochen rief er mich an (hatte meine Nummer noch gespeichert) und fragte, ob ich Interesse an dem Auto habe. Das Auto wurde seit etwas über 3 Jahren nicht mehr bewegt, ist aber immer noch zugelassen. HU natürlich abgelaufen. Besichtigungstermin erst knapp 2 Wochen später möglich, Preis wurde vom Verkäufer benannt und von mir voll akzeptiert. Kaufvertrag wurde abgeschlossen, Geld komplett überwiesen. Brief immer noch verschwunden, so wie 2015 auch, wurde aber im KV festgehalten. Fzg-Übergabe aufgrund von Schichtarbeit usw aber erst in der Woche vor Weihnachten. Am Tag der Übergabe kommt Anruf vom Verkäufer, er will das Auto nicht mehr abgeben. Er hat es sich anders überlegt. Aber: Ich habe es mir nicht anders überlegt, Fzg. ist rechtlich mein Eigentum, ich bin jedoch nicht der Besitzer. Lange Rede: Heute habe ich einen Termin beim Anwalt, Zwei Abmahnungen zur Herausgabe des Fahrzeugs sind mit Frist verstrichen. Das Cabrio habe ich zwischenzeitlich mit Parkkrallen gegen unbefugtes Bewegen (und möglichen, anderweitigen Verkauf?) gesichert. Anschließend mit Selbstanzeige meinerseits bei der Polizei, dass ich evtl. eine Ordnungswidrigkeit begangen habe... Unternehmungen, mir das Geld zurück zu überweisen gab es nicht, der Verkäufer hätte meine Bankverbindung angeblich nicht. Zur Erinnerung: Den vollen Kaufpreis habe ich überwiesen... Bin auf den Anwaltstermin heute gespannt, rechtlich ist die Sache eindeutig, aber Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich 2 verschiedene Paar Schuhe... In diesem Sinn: Ein frohes Neues Jahr an alle - und lasst euch nicht ärgern
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Ein Bekannter hatte ein ähnliches Problem mit einem 95er e34 Touring, der hat nun das Airbag Sportlenkrad mit dem großen Pralltopf (Z3 Coupe, e39) drin - aber keine Ahnung wie er das hinbekommen hat.