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Limofreak

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Alle erstellten Inhalte von Limofreak

  1. Warum der ADAC das nicht macht? Ganz einfach: Weil Eigentum und Besitz das ganze regulieren und weil ich den ADAC nicht gebeten habe. Ich habe mich mal zum Thema Abstraktionsprinzip belesen und stieß auf § 142 Abs. 1 BGB - hier steht folgendes: Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen Da es sich bei einem Kaufvertrag aber gegen ein nicht anfechtbares Rechtsgeschäft handelt, ist es nur dann anfechtbar, wenn z.B. Arglistige Täuschung im Spiel war. Ausnahme sind hier Online Shops, da diese die 14tägige Frist des Fernabsatzgesetzes beinhalten. Abgesehen davon handelte es sich beim KV in meinem Fall um einen vom Verkäufer aufgesetzten Vertrag, ohne jegliche Ausstiegsklausel oder Rücktrittsklausel. Das macht die Sache (laut der Anwaltlichen Beratung durch die ARAG) nochmal einfacher und sicherer. Und ich gehe mal davon aus, dass die ARAG nicht einer Deckung im Streitfall zusagt, die auf so wackeligen Füßen steht? Aber ich bin weder Versicherungsvertreter noch Jurist. Um das Thema der Parkkralle aber noch ein wenig zu erklären: Ich unterhielt mich zum Thema mit einem alten Schulfreund, der seit Jahren Privatermittler spezialisiert auf Betrug und Eigentumsrückführung ist und mit meinem Schwiegervater, der einige Jahrzehnte ein Autohaus führte. Von beiden kam der Hinweis, das Eigentum zu sichern, damit es nicht anderweitig veräußert werden kann. Das Fahrzeug steht seit 3 Jahren unbewegt auf einem Stellplatz in einer vom Verkäufer angemieteten Tiefgarage. Den Zutritt dorthin musste ich mir nicht gewaltsam verschaffen sondern konnte dort einfach hineinspazieren. Dieser Punkt ist wichtig, da ich mir weder gewaltsam Zutritt beschaffen darf, noch das Eigentum in meinen Besitz nehmen darf, ohne dass der Verkäufer (Besitzer) zugegen ist. Und nachdem weder vom Verkäufer noch von der POL bisher etwas kam, ist die Parkkralle offenbar noch gänzlich unentdeckt. Abgesehen davon: Die üblichen Versuche, aus einem PKW Kaufvertrag herauszukommen, gehen normalerweise in die andere Richtung, heißt, der Käufer möchte vom KV zurücktreten. Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass man mir die Daumen drückt. Falls es jemanden interessiert, poste ich hier hin und wieder den Fortgang dieser abstrusen Geschichte...
  2. Ich weiss nicht genau, wo du herausgelesen hast, dass ich unseren Rechtsstaat anzweifle. Ich bin zwar grundsätzlich der Meinung, dass manche nahezu unbehelligt aus z.B. Brandstiftungen etc herauskommen, aber wer die GEZ Gebühr nicht zahlt, bekommt schwer eins auf die Nuss... Aber darum geht es nicht. Ich hatte VOR dem Anwaltstermin heute ein Telefonat mit der Rechtsbehelfstelle vom ADAC und über meine Rechtschutz ein Gespräch mit einer Anwaltskanzlei, die mir zur Beratung zur Verfügung gestellt wurde. Beide bestätigten, dass ich mit einem unterschriebenen KV und dem Nachweis zur Zahlung zweifelsfrei der Eigentümer bin - jedoch nicht der Besitzer, da der Akt des Besitzübertrags noch nicht vollzogen wurde. Ebenfalls bestätigte das der Anwalt, der mich nun vertreten soll. Also sagen 3 von 3 Stellen dasselbe. Die Quote könnte also schlechter sein. Das Thema mit der Parkkralle ist evtl rechtlich zwar nicht 100%ig fein, stellt aber maximal eine Ordnungswidrigkeit dar und das Risiko gehe ich ein. Zumal ich das ja selbst bei der Polizei gemeldet habe und das anbringen dokumentiert habe.
  3. Ich will dem Verkäufer des Cabrios ja nicht einmal ernsthaft einen Betrugsversuch unterstellen, aber ich bin einfach mittelschwer beeindruckt, wie manche Mitmenschen so agieren. Ich werde hier morgen mal schreiben, was der Anwalt so erzählt hat.
  4. Laufzeit: 23 Tage und 22 Stunden

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  5. Auch von meiner Seite ein bisschen Geplauder aus dem wahren Leben... Ich habe kurz vor Weihnachten meinen 29 und 30, e30 meines Lebens gekauft. Der 30. ist ein unspektakulärer Kauf gewesen, der mir zufällig vor die Flinte lief. Eine diamantschwarze 4türige Limousine als 318iA aus 1. Hand mit glaubhaften und weitestgehend belegbaren 131.000km. Innen wie außen im super gepflegten Zustand, keine Extras außer Schiebedach und Servo. Sogar das Bavaria Mono ist noch unangetastet. HU abgelaufen, Auto ging einen Tag nach Kauf anstandslos und mängelfrei übern TÜV. Der Kauf meines 29. BMW e30 ist hingegen eine echte Herausforderung. Es handelt sich um ein Cabrio. Das Auto wollte ich 2015 schon mal kaufen, der Käufer zog aber seine Verkaufsabsicht zurück, bevor ich kam und teilte mir mit, er habe den Brief verschlampt. Vor ein paar Wochen rief er mich an (hatte meine Nummer noch gespeichert) und fragte, ob ich Interesse an dem Auto habe. Das Auto wurde seit etwas über 3 Jahren nicht mehr bewegt, ist aber immer noch zugelassen. HU natürlich abgelaufen. Besichtigungstermin erst knapp 2 Wochen später möglich, Preis wurde vom Verkäufer benannt und von mir voll akzeptiert. Kaufvertrag wurde abgeschlossen, Geld komplett überwiesen. Brief immer noch verschwunden, so wie 2015 auch, wurde aber im KV festgehalten. Fzg-Übergabe aufgrund von Schichtarbeit usw aber erst in der Woche vor Weihnachten. Am Tag der Übergabe kommt Anruf vom Verkäufer, er will das Auto nicht mehr abgeben. Er hat es sich anders überlegt. Aber: Ich habe es mir nicht anders überlegt, Fzg. ist rechtlich mein Eigentum, ich bin jedoch nicht der Besitzer. Lange Rede: Heute habe ich einen Termin beim Anwalt, Zwei Abmahnungen zur Herausgabe des Fahrzeugs sind mit Frist verstrichen. Das Cabrio habe ich zwischenzeitlich mit Parkkrallen gegen unbefugtes Bewegen (und möglichen, anderweitigen Verkauf?) gesichert. Anschließend mit Selbstanzeige meinerseits bei der Polizei, dass ich evtl. eine Ordnungswidrigkeit begangen habe... Unternehmungen, mir das Geld zurück zu überweisen gab es nicht, der Verkäufer hätte meine Bankverbindung angeblich nicht. Zur Erinnerung: Den vollen Kaufpreis habe ich überwiesen... Bin auf den Anwaltstermin heute gespannt, rechtlich ist die Sache eindeutig, aber Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich 2 verschiedene Paar Schuhe... In diesem Sinn: Ein frohes Neues Jahr an alle - und lasst euch nicht ärgern
  6. Ein Bekannter hatte ein ähnliches Problem mit einem 95er e34 Touring, der hat nun das Airbag Sportlenkrad mit dem großen Pralltopf (Z3 Coupe, e39) drin - aber keine Ahnung wie er das hinbekommen hat.
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