So, am 29.12. kam endlich das gegnerische Gutachten. Der errechnete Wiederbeschaffungswert ist zu meiner Zufriedenheit, aber da stehen einige Dinge drin, die mich doch beunruhigen Zur Erinnerung... Im von mir beauftragten Gutachten waren Wiederbeschaffungswert = 5000.- (steuerneutral), Reparaturkosten = 5810.- (inkl. MwSt) und Restwert = 0,00.- Hier die Eckdaten vom gegnerischen Vergleichs-Gutachten: Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt = steuerneutral) = 4950.- Reparaturkosten (inkl. MwSt) = 6927.- Restwert (inkl. Umsatzsteuer) = 1000.- Zum Thema Reparaturwürdigkeit steht da: "Der Vergleich zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ergibt, dass eine Reparatur aus technisch/wirtschaftlicher Sicht nicht empfehlenswert ist." Restwert: Es gibt ein Gebot von einem Händler für das unfallbeschädigte Fahrzeug in Höhe von 1000.- Mir stellen sich nun folgende Fragen: 1. Darf ich meinen E30 überhaupt reparieren lassen? Eine Reparatur darf ja laut BGH auch mit Gebrauchtteilen durchgefühert werden und der Reparaturbetrieb darf die AW-Einheiten und Stundenverrechnungssätze reduzieren um unter den 130% des Wiederbeschaffungswertes zu bleiben. Die Reparatur muss allerdings sachgemäß/fachgerecht durchgeführt werden, sprich alle im Gutachten genannten Arbeiten müssen ausgeführt werden* 2. Falls ich mir den Wiederbeschaffungswert ausbezahlen lassen möchte, werden dann die 1000.- von den 4950.- abgezogen? 3. Da der Wiederbeschaffungswert steuerneutral ist, kann ja keine MwSt abgezogen werden. Oder? 4. Falls ich mir den Betrag auszahlen lasse, bleibt es mir dann überlassen was ich mit meinen E30 mache? Oder MUSS ich ihn dann (mit Nachweis) verschrotten? 5. Im gegnerischen Gutachten sind Reparaturen und Ersatzteile aufgeführt, die definitiv NICHT notwendig sind. Welche Kalkulation ist nun richtig? Die Gegnerische oder die von mir beauftragte? * zu 1. Da ich in einem Autohaus arbeite habe ich ein sehr günstiges Angfebot von meinem Chef bekommen. Gebrauchtteile kann ich sehr sehr günstig beschaffen. Auch hierzu habe ich schon mehrere nette Angebote bekommen. Für mich steht jedenfalls eine Sache fest: MEIN AL WIRD NICHT VERSCHROTTET !!! Das kommt garnicht in Frage! Ich hoffe Ihr könnt mir einige meiner Fragen beantworten. Danke schonmal!!