Ok, dann werde ich versuchen diese Woche mal einen Kostenvoranschlag zu bekommen. Frage Montag mal bei den Karosserie-Fachbetrieben, mit denen wir im Betrieb zusammenarbeiten. Gilt diese 130%-Regel grundsätzlich?? Den Betrag inkl. Schmerzensgeld umd Nutzungsausfall möchte ich mir ausbezahlen lassen. Die Reparatur soll dann soweit wie möglich in Eigenregie und mit Gebraucht-Teilen gemacht werden. Nur die Richtbank-Prozedur, sowie das Einschweißen vom neuen Heckabschlussblech und evtl. dem hinteren rechten Längsträger muss ich machen lassen. Natürlich noch die Lackierung... Die Stosstange vorne kann ich selber austauschen und auch das Zerlegen kann ich großteils selbst machen. Beide Stosstangen, vier Pralldämpfer und den hinteren Stosstangen-Träger muss ich mir gebraucht besorgen. Frage: MUSS für die Richtbank unbedingt der Hinterachsträger ausgebaut werden?? Wenn ja, dann könnten da gleich zwei neue Tonnenlager rein, die ich hier schon liegen habe. Eines davon ist sowieso nicht mehr ganz fit. Wenn noch Geld übrig bleibt wäre das natürlich hervorragend! Mit der Reparatur kann ich natürlich aber erst beginnen, sobald ich das mir zustehende Geld bekommen habe. Wird wohl erst im nächsten Frühjahr soweit sein...