hatte wegen dummer angestellter meines vermieters letztens auch ärger wegen nur einem t3 auf schotter. hab dann gegooglet und das gesetz gefunden auf das sich alle ämter stützen können um immer recht zu bekommen. es stammt aus vorkriegszeiten und hat immernoch gültigkeit. den genauen wortlaut weiß ich nimmer aber sinngemäß folgendes: jeder gegenstand der nicht mehr für den zweck, zu dem er hergestellt wurde, verwendet werden kann ist müll. privatpersonen dürfen müll nicht lagern. lagern oder endlagern von müll obliegt dem staat oder beauftragten personen/gesellschaften. soll heißen: sobald ein abgemeldetes auto rumsteht, EGAL WO!, kann es vom amt als müll angesehen werden. und schon gibts ärger, wenn's das amt drauf anlegt oder vom übereifrigen verrenteten nachbars mittels anzeige dazu beauftragt wird. einfach selbst mal googeln: hier die neue variante des 3.reich-gesetz zur rohstoffbeschaffung zur mobilmachung http://de.wikipedia.org/wiki/Kreislaufwirtschaftsgesetz