In dem Fall wird nicht das KFZ überführt, an dem die Kurzzeitkennzeichen montiert sind. Mag ja sein, dass der eine oder andere schon bei einer Kontrolle durchgewunken wurde. Lass das Gespann mal Unfallverursacher sein, dann wirds unlustig.
Ist nicht erlaubt. Das Kurzzeitkennzeichen darf ausschließlich für: Probefahrten TÜV-Vorführung Fahrzeugüberführungen von Kaufort an den Wohnort benutzt werden. Ich befürchte, du wirst dir bei einer Kontrolle schwertun, einen der oben genannten Fälle zu argumentieren Gruß Markus