Hm...ich hatte vor gefühlten 100 Jahren mal was Ähnliches. Mit dem Auto eines Freundes auf der AB geblitzt worden, ich war noch in der Probezeit. Anschließend den Vater eines Freundes um Rat gefragt, er war Polizist.... Der hat damals geraten, dass der Halter des Autos einfach nicht auf die Schreiben reagieren soll. So haben wir das dann auch gehandhabt. Irgendwann standen dann zwei Uniformierte bei ihm vor der Tür, mit dem Bild in der Hand. DANN hat er natürlich direkt gesagt, klar kenn ich den, das ist der XYZ. Dann hat sich die Obrigkeit noch eine Weile Zeit gelassen und mich irgendwann (ohne vorheriges Anschreiben) samstag morgens per Telefon aus dem Bett geklingelt, ob ich mal auf dem Revier vorbei kommen könne? Hab ich gemacht. Das war 3 Monate und 3 Tage nach dem Blitzer, somit verjährt (3 Monate Verjährungsfrist) und ich bin da ohne weitere Konsequenzen wieder rausmarschiert. Ob das heute noch funktioniert, ob die Regelungen die selben sind, ob das damals nur Glück war oder was auch immer...ich weiß es nicht! Gruß Markus