Sei mer ned bös Markus - aber biust Du da sicher?Ich wärs mir nämlich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ämter so dämlich sind und eine Vorschrift erlassen, die für'n Ar*ch ist. Wenn das so einfach wäre, dann wäre das schon vor Jahren quer durch alle Foren gegangen und es würden so viele machen, dass die ursprüngliche Einzugsermächtigung unterwandert wäre. Odeer es wäre schon längst eine Klage vorm Verwaltungsgericht gelaufen wegen Gleichberechtigung. Die wäre dann nämlich nicht mehr gegeben (das mit den alten is was anderes - das ist Bestandschutz) Georg Ja, ich bin mir relativ sicher. Nach Allem, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, gibt es keine Rechtsgrundlage, die Sanktionen lediglich wegen des Widerrufs der Einzugsermächtigugn rechtfertigen/ermöglichen würde. Per Google lassen sich übrigens diverse "Widerrufer-Fälle" finden, allerdings eben allesamt unbelegt. Einen Beleg in Form eines Bestätigungsschreibens des Finanzamtes kann ich nicht beibringen. Wenn die Diskussion weiter geht, könnte sich das aber ändern Gruß Markus