Die Antwort auf die ursrprüngliche Frage dürfte sich aber hier finden:
(7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind. Satz 2 gilt auch, wenn bei geringen Mängeln keine Prüfplakette nach Absatz 3 Satz 3 zugeteilt wird, und für Prüfmarken in den Fällen der Anlage VIII Nummer 2.4 Satz 6. Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
Ich interpretiere das so, dass maximal 25 Monate "legal" drin sind.
Würde bedeuten: Auto abmelden, mit dem Trailer zur Reparatur abgemeldet hin- und herfahren (aber nicht angemeldet ohne HU :) ) und dann abgemeldet HU drauf machen lassen. Zur Zulassungsstelle dürfte man dann wohl ohne Zulassung im eigenen oder einem der Nachbarkreise fahren - mit nachweis der dann gültigen HU im Handschuhfach.
Ziemlich realitätsfern, aber so müsste es juristisch korrekt sein.