...die wirklich echte Wahrheit klärt ein Gespräch mit der (eigenen) Versicherung... Ich hatte es selber schon 2x. Fall 1 : Käufer kauft von mir ein Auto kann aber so schnell nicht das ganze Geld beschaffen (kein Pleitegeier, war dem Verfügungsrahmen geschuldet). Vertrag gemacht, Fahrzeug mit Fahrzeugschein als Kopie mitgegeben wegen event. Verkehrskontrollen, orig.Schein und Brief behalten. Binnen 5 Werktagen Geld auf mein Konto, danach sofort Papiere per Einschreiben. Kaum zuhause fährt ihm jemand leicht rein. Schuldfrage eindeutig (der andere). Für die Versicherung war ich der Ansprechpartner und der Käufer lediglich der Fahrer/Zeuge. Schaden wurde flott abgewickelt und das Geld ging auf mein Konto. Wir haben die Restzahlung/Ummmeldung ein paar Tage verschoben um es uns nicht zu kompliziert zu machen (der Wagen stand eh beim Lackierer). Versicherungszahlung war etwa die ausstehende Summe, nach Gutschrift die Papiere verschickt, Käufer hat umgemeldet und gut war es. Fall 2 : Käufer übernimmt ebenfalls angemeldet mit Papieren (Wagen war vollständig bezahlt) und baut während der gesetzl. 5 Werktage Zeit zum ummelden einen Unfall (schuldig). Um es abzukürzen : meine Versicherung hat bezahlt aber ich bin nicht mit der SFK hochgekommen. Warum ? Die Versicherungen klären das untereinander, nach Erinnerung ist der Käufer dann bei seiner Versicherung hochgestuft worden. Ob meine Vers. das Geld von des Käufers Vers. erstattet bekommen hat oder ob es da eine Vereinbarung ala "jede Vers. ist mal dran, passt schon..." gab/gibt, weiß ich nicht mehr. Ganz wichtig ist aber folgendes im Falle von Übergabe eines angemeldeten Autos : Vertrag komplett ausfüllen mit Personalausweisnummern, Datum, genauer Angabe welche Papiere übergeben wurden und, wichtig !, mit wieviel Schlüsseln das Fahrzeug übergeben wurde. Und genau das, auch hier wieder besonders wichtig die Schlüsselanzahl, muß der Käufer gegenzeichnen. Bei den üblichen Vordrucken (Mobile, ADAC usw.) ist das meist alles berücksichtigt.